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Begutachtung im Gerichtssaal

Cord

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Okt. 2014
Beiträge
10
Hallo, hat jemand erlebt, dass er zum Anhörungstermin geladen wurde und dann plötzlich gefragt wurde, ob er bereit sei, sich untersuchen zu lassen?
Das Gericht hatte ohne Wissen von Patient Arzt o. ä. bestellt, aber Patient wußte nichts davon und lehnte das ab. Danke für Hilfe
 
Hallo Cord,

noch nie gehört oder selber erlebt.

Um was für eine Klage ging es? GdB? MdE? oder sonstige Ansprüche?

Kannst Du noch mal etwas mehr schreiben?

Denn es mutet auch sehr sonderbar an, dass jemand mal eben in einer - da zumeist öffentlichen Verhandlung - mal eben die Hosen runter lassen soll.

Äh, wie war das dann mit Datenschutz?

Desweiteren, wo ist die Untersuchungsliege, Equipment etc.?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Cord,
hier sollte die Menschenwürde mit Füßen getreten werden.Gegen die ganze Bande sollte man rechtlich vorgehen.Das sind ja Methoden wie in einer Diktatur.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Cord,

ja, ich habe so etwas mal als Zuschauer einer sozialrechtlichen Verhandlung erlebt. Diese Verhandlung war gleichzeitig ein Schulungstermin für D-Ärzte. Das SG musste denen wohl zeigen, wie schnell so ein Fall über die Bühne gehen kann :mad:
Der Kläger wurde vom Gutachter (auch noch bekannter BG-Beratungsarzt) in einem gesonderten Raum untersucht und später trug der GA dem Gericht seine Erkenntnisse vor. Der GA schlug eine MdE von 30 vor. Und dann hat das Gericht ihn noch auf 20 runtergehandelt. Es war eine schreckliche Vorstellung! Der kaum deutsch sprechende Kläger hat die Welt nicht mehr verstanden. Seine Anwältin und gleichzeitig Dolmetscherin hat aber auch nicht aktiv gehandelt.

Eine solche Vorgehensweise nennt sich übrigens Terminsgutachten - als Stichwort zum googeln. Unter Anwältin wird diese Vorgehensweise sehr kritisch beachtet, da durch mangelnde Stellungnahme- und Beratungsmöglichkeit ja quasi das rechtliche Gehör verletzt wird.

Hier ein Link: http://www.jusmeum.de/profile/Mathias_Klose/article/richtig-reagieren-20244

Gruß
Joker
 
Hallo, es war eine BG Sache. Es ging um die Weiterzahlung von Verletztengeld. Schulterverletzung mit später eintretender Schultersteife. Druck und Bagatellisierung. Aufklärungen wurden verweigert. Arbeitgeber wollte Sicherheit, dass ich beim Fahren gesund bin. Aufklärung -zigfach von mir erbeten. Abgelehnt. LSG Verhandlung angeblich Anhörung usw. Ich war damals schon völlig fertig und mit den Nerven herunter. Wußte, dass ich Arbeit verliere, wenn nicht gesund. Plötzlich zauberte der Richter einen "Gutachter" hervor. Es wäre jemand da, ob ich mich bereit erklären würde zur "Begutachtung". Ich sagte, ich hätte davon doch gar keine Nachricht und was er denn solle und sagte, ich hätte doch vorher den Namen und auch dessen Fachrichtung wissen müssen. Ich hatte den Eindruck, dass er das erwartet hatte. Vielleicht war es ein Trick.
"Ich würde keinen finden, der die Punkte, die geklärt werden müßten, klären würde .... Ich glaubte das nicht, denn ich hatte -zig Informationen, dass Radiologen Chirurgen usw das sehr wohl gekonnt hätten. Nach dem Termin habe ich dann ein Sachverständigengutachte beantragt mit den Punkten, die geklärt werden mußten und auch gekonnt hätten. Keine Reaktion. Auf Nachfrage, nein man habe keinen gesucht und würde das auch nicht tun. Es soll nicht aufgeklärt werden.
 
Moin,

also auch bei mir lief es bei einer sozialgerichtlichen Verhandlung (Bayern) so ab.

Es ging um meinen schwerbehinderten Ausweis und in einen Nebenraum des Gerichts war eine Liege und ein Schreibtisch. Dort wurde ich untersucht und das Ergebnis unmittelbar dem Richter mitgeteilt.

Der Gutachter mußte nur noch einmal wegen einer Nachfrage vor dem Richter und nach ein paar Minuten war die Verhandlung zu meinen gunsten beendet.

Ich war an diesen Vormittag nicht der einzige bei dem so verfahren wurde und laut meiner Anwältin, ist dies übliche Praxis.

LG,Paul
 
hallo,

also übliche Praxis kann wohl sein, d.h. aber nicht dass es rechtlich zulässig ist.

Schlimm finde ich, dass selbst wenn Anwälte dabei sind, die nichts dagegen tun.

Mir wurde mal zugetragen, was ich wie folgt verstand:
Ra bekommen vom Richter ein Telefon-Gespräch und da wird der Anwalt in etwa kritisiert und wegweisend die Richtung vorgegeben.
Sollte der RA weiter machen wie bisher, kommt ein zweiter Telefon-Anruf und dann knick der Anwalt um zu Lasten des Mandaten.

Andere Sache ist die:
Anwälte rufen tel. beim Richter an, dort wird ein nein gegeben.

Dieses nein existiert nur mündlich und der Mandat hat keinen Nachweis und der Anwalt sorgt auch nicht für das schriftliche.

So gegen wen allen kämpfen wir denn? Sowas ist nicht zu beweisen und wir als UO ohne Lobby stehen im Regen

und noch wichtiger: WAS KANN MAN DAGEGEN TUN
 
Hallo ilka und paul,

also von so einem Gutachten im Gericht höre ich nun zum ersten mal, aber in deinem Fall ist es ja gut ausgegangen.
Ich hätte da auch nichts zu verbergen aber sehr ungewöhnlich ohne vorherige Ankündigung scheint dies mir sehr zweifelhaft und hat keine rechtliche Grundlage.

Wenn es immer so gut ausgehen würde dann her damit ohne langes tam tam und man weiß Bescheid prima........

LG
Wolle
 
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