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Begutachtung durch unseren Ärzlichen Dienst

moni1969

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
176
Alter
54
Ort
Berlin
Hallo,

ich habe letzte Woche ein Gespräch im Job Center, welches 5 min. dauerte und darum ging, dass ich ja Verletztengeld beziehe. Man fragte mich warum und wie lange. Ich darauf: Ich bekomme es schon seit 3 Jahren 7 Monaten und werde es auch weiterhin bekommen. So lange bis ich gesundgeschrieben werde und eine Umschulung bekomme.
Darauf das "Job-Center": Na dann ist ja alles geklärt....


So nun heute bekomme ich heute einen neuen Brief da steht folgendes drin:

Begutachtung durch unseren Ärztlichen Dienst
Sehr geehrte Frau .....,
in unserem Gespräch am 27.09. teilten Sie mir mit, dass Sie Verletztengeld von der BG beziehen. Nach eingehender Überprüfung ( der Brief wurde am gleichen Tag geschrieben als ich das Gespräch hatte, also nichts mit eingehender Überprüfung)Ihres Falles, besteht die Notwendigkeit über unseren Ärztlichen Dienst-trotz Ihres Bezuges von Verletztengeld- Ihre Erwerbsfähigkeit überprüfen zu lassen. Bitte füllen Sie den beigefügten Gesundheitsfragebogen vollständig aus (inkl. Schweigepflichtsentbindung) und reichen Sie diesen bis spätestens 25.10. wieder im Job-Center ein.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben,können Sie mich gerne unter o.a. Telefonnummer kontaktieren.

die Telefonnr. stimmt nicht und ich kann da nicht anrufen um zu Fragen....
daher jetzt hier...::confused:

Ist das überhaupt zulässig? Soll ich mich an die BG wenden?
Auf dem Fragebogen steht dann, dass das freiwillig ist!
Ich bekomme nur mein Verletztengeld (600), davon muss mein Mann, meine Tochter und ich leben... nur die Miete wird von denen übernommen!

Bin ich also versplichtet mich dem zu beugen? Und den ganzen Schwachsinn auszufüllen?:(
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, wäre auch schön, wenn heute noch etwas kommt, dann kann ich zur Not auch schon morgen noch etwas unternehmen...
Vielen Dank an alle
gruß moni
 
Hallo Moni,

die vollständige Ausfüllung des Fragebogens wird Dir sicher nicht erspart bleiben. Wenn Du Leistungen beanspruchen möchtest, habe die auch das Recht zu prüfen. Wegen der Schweigepflichtsentbindung wäre ich nicht so voreilig. Wie die BG da helfen soll, ist mir persönlich nicht klar.


Gruß von der Seenixe
 
Mal ne blöde Frage, also geht das auch, dass das Verletztengeld länger als die 78.Wochen gezahlt wird? Ich habe ja schon davon gehört, das hinten immer noch etwas "Schmalz" gegeben werden kann, aber in diesem Fall über 3 Jahre
 
gold.baerchen - am frühen Morgen gut nachgedacht:):p

Handelt es sich um Verletztengeld oder um Verletztenrente :confused:
Wenn wir die 3 Jahre aufteilen:
1,5 Jahre Verletztengeld (78 Wochen) und dann weitere 1,5 Jahre Verletztengeld :confused: - welche BG hat im Lotto gewonnen, um solche Zahlungen leisten zu können :confused:

@ moni1969
Vorerst beim Job-Center nichts unterschreiben.
Ärztl. Unterlagen zur Amts-Untersuchung mitnehmen und wieder aushändigen lassen. Kopien kann sich der Amts-Doc selbst fertigen. Der Doc sollte jedoch von Dir über den Sachverhalt informiert werden.
Ein Job-SB hat nicht das Recht in Deinen Krankenunterlagen zu schnüffeln!

Sollte Dich Dein Job-SB weiterhin mit Fragen quälen, dann bitte ihn - zu diesem Gespräch ist Deine Begleitung anwesend! - warum und wofür diese Unterlagen benötigt werden -Du bist gewillt, diese dem Amts-Doc vorzulegen.
Der SB möchte diesen Hinweis in der elektr. Akte vermerken - bitte bestehe darauf!
Entstehen Fahrtkosten, diese zwecks Erstattung vorab klären.

Gestatte bitte die Frage: Bekommst Du Verletztengeld oder Verletztenrente?
Da für Dich das Job-Center zuständig ist, endete das Verletztengeld nach 78 Wochen, danach Deine Anmeldung als "arbeitslos" beim Job-Center - oder ?

anaconda
 
Hallo,

erst einmal vielen lieben Dank an seenixe und anaconda!


Ja, ich bekomme immer noch Verletztengeld! Mein Berufsberater hat mir erklärt, dass ich das so lange bekomme, bis ich eine Umschulung anfangen kann. Dann bekomme ich ein sogenanntes Übergangsgeld(67%) und die Verletztenrente. Was im endefekt aufs gleiche herauskommt.

Das ist eine Ausnahme und wird dann gezahlt, wenn die BG der Meinung ist, dass man irgendwann wieder arbeiten kann.
Immer wenn es hieß ich kann mit der Umschulung anfangen wurde ich wieder operiert und es ging weiter mit Reha usw.....

Eine Freundin bekommt schon seit fast 10 Jahren Verletztengeld. Also bin kein Einzelfall.....

In den ALG II jum sind wir geraten, da mein Mann auch krank ist. Aber nicht über eine BG!:(

Nun aber doch noch eine Frage? Den Fragebogen fülle ich nun aus! Soll ich nun die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben oder nicht.

Seenixe meint nicht und was meinst Du Anaconda

Vielen Dank
und viele Grüße:)
moni
 
@ moni1969,

du schreibst oben, dass du Mann und Tochter hast. Wenn es deine leibliches Kind ist, bekommst du den erhöhten Satz von 75 % Übergangsgeld.

Ich nehme mal an, dass ohne die Schweigepflichtsentbindungserklärung eine Anspruchprüfung nicht erfolgen kann. Folge könnte dann ein ablehnender Bescheid sein, oder?

@ anaconda

es ist keine Ausnahme, dass Verletztengeld über 78 Wochen gezahlt wird. Viele BG lassen aber die UO darüber im Unklaren.

Es ist im SGB fest verankert § 46 SGB VII. Solange wie ein Arzt der Meinung ist, dass der Patient wiederhergestellt werden kann, wird Verletztengeld gezahlt. Es endet aber sofort, wenn z. B. der Arzt eine dauernde Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Gruß Jens
 
Danke Jens,

wieder etwas dazu gelernt, das hatte ich noch nicht gewusst!

Habe heute noch die Info bekommen, dass das Job-Center fragen darf, aber nicht untersuchen!

Mal sehen was da noch rauskommt....

Danke noch mal...
Gruß moni
 
Hallo,

es hat wirklich geklappt! Sie haben es akzeptiert, dass ich die Schweigepflichtentbindung nicht unterschreibe...
Meine SB hat nur gemeint: Dann können wir aber nicht nach Aktenlage entscheiden. Sie müssen dann zum ärztlichen Dienst zur Untersuchung....
Ich habe nur gemeint, das ist auch egal, obwohl sie ja nichts mit mir zu tun haben. Denn noch ist die BG für micht zuständig

Vielen Dank noch mal
LG moni;)
 
Hallo Moni,

dann war es doch gut, hier mal Rückenstärkung zu holen ;-)

Alles andere wird sich zeigen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo, moni

Auch dem ärztl Dienst solltest Du bitte nicht verschweigen, dass für Dich
die "BG zuständig" ist - und man Dich auf dieses Gleis abgeschoben hat - freiwillig hast Du Dich dafür nicht entschieden!
BG-UO sind für die Bundesagentur f. Arbeit Leistungsempfänger mit
einer späteren "guten und gesicherten Rückerstattung" .
Bleibe hart und ....der ärztl Dienst hat offene Ohren - auch wenn es dann wieder lauten sollte: Berufsgenossenschaft und kein Ende!

Nicht verzagen - immer das UO-Froum fragen - viel Glück, moni!

anaconda
 
Hallo Anaconda und Seenixe,

Vielen Dank noch mal.

Ich bleibe hart auf alle Fälle, zumal es bei mir wieder alles schlechter geworden ist und nun meine Umschulung wahrscheinlich jetzt ausfällt.

Aber ich möchte halt irgendwann wieder raus aus dem ALG II trott.

Viele Grüße moni
 
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