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Begutachtung ablehnen

Serenity

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Mai 2018
Beiträge
6
Hallo zusammen,

dies ist zwar mein erster Post hier, aber ich lese und suche schon eine Weile in diesem Forum.

Ich lese immer wieder "Fetzen" zu meiner Frage, würde mich aber riesig freuen, wenn ich hier die Informationen bündeln könnte.

Ich bin erkrankt und dies nicht als Folge eines Unfalls. Anfang des Jahres habe ich einen EM-Rentenantrag eingereicht. Hier wurde ich vor kurzem zur Begutachtung geladen.

Da ich wissen wollte, mit welchem Arzt ich es zu tun haben würde (alles wies nämlich auf einen Psychiater hin) und wie das mit der Begutachtung so läuft, schickte ich im Vorhnherein einen Fragenkatalog, der sich an den Gutachter richtete. Dieser wurde durch die DRV selber beantwortet. Vom Gutachter genannter Grund: Er sei im Urlaub gewesen.

Ich erschien zum Termin zusammen mit einem Beistand. Es wurde schnell klar, dass es sich um eine psychiatrische Begutachtung handeln würde. Ich habe keine psychiatrischen Diagnosen eingereicht. Auch machte der Gutachter klar, dass in seinen Augen die vorgelegten Befunde irrelevant seien und er nun prüfen werde, ob nicht doch die primäre Ursache meiner Enischränkungen psychologisch wäre.
Daraufhin lehnte ich die Begutachtung ab.

Eine psychiatrische Begutachtung hätte ich eh abgelehnt. Die führt meistens zu ziemlichen Nachteilen, und diesen Weg wollte ich nicht gehen. Außerdem sehe ich hier System in der Vorgehensweise der DRV - die Leute einfach alle kollektiv psychologisieren, das spart oftmals Geld.

Ein bisschen ärgerlich war das schon - für mich war das Erscheinen mit Aufwand verbunden, ich kann selber nämlich nicht mehr weiter fahren, und bei mir ist es so, dass Aktivität im weitesten Sinne meine Symptome verschlechtert.

Ich frage mich nun, wie es weitergehen wird und wie ich am besten im Widerspruchsverfahren vorgehe. Ich habe anwaltliche Unterstützung, die für meinen Weg allerdings noch "überzeugt" werden muss, wie mir scheint. Leider auch mit Ansichten über die Mitwirkungspflicht, die wohl eher den Interessen der DRV dienen. Deshalb denke ich, dass ich hier aktiv werden muss; und später vielleicht den Anwalt mit ins Boot bekomme...

Ich bin übrigens Selbstzahler. Die Finanzen sind also nicht ganz unwichtig. Ich könnte die EM-Rente ganz gut gebrauchen, aber nicht auf Gedeih und Verderb (also auf Kosten meines eigenen Wohls). Abgesehen davon habe ich einen ziemlichen Kampfgeist und lasse mich von den Behörden nicht einfach lumpen.

Ich wäre dankbar für jeden Input, gerne auch "nur" Links zu existierenden Threads etc.

Danke und viele Grüße!
 
hallo serenity,

herzlich willkommen im Forum hier.

Darf ich dich fragen,
wieso meinst du
führt die psychiatrische Begutachtung zu Nachteilen?

Bestehe doch darauf, dass die Dt. Rentenvers. eine Begutachtung bei den Fachärzten in Auftrag gibt, welche für deine bereits gestellten Diagnosen fachlich zuständig sind?

Lg. Rolandi
 
Hallo Serenity,

bei der DRV ist es eigentlich nicht so wichtig was die Ursache ist.
Also ob Psychisch oder Körperlich bei einem Unfall geschenen hingegen schon.

Ich kenn auch Menschen die wegen Neurologischer Probleme auch bei einem Psychiater ihrer Begutachtung hatten.

Verwundert tut es mich das der Gutachter nicht da war,

Was denkst du denn was für dich an nach teilen entstehen?

Grüße Michi
 
Hallo Michi, danke für deine Antwort. Der Gutachter war da.

Hi Rolandi, auch dir danke. Ich kenne mich im Sozialrecht en detail nicht aus. Ich wusste nicht, dass ich einen anderen Gutachter beantragen kann; ich wollte es. Mein Anwalt machte in der Richtung auch keine Andeutungen (also er meldete sich gar nicht mehr). Die DRV hat mir auch nicht "verraten", um welchen Facharzt es sich handelt, obwohl ich quasi zweimal um Klärung bat, so dass erst vor Ort eindeutig war, er ist Neuropsychiater, der sich auf den psychiatrischen Aspekt konzentrieren wird. Hätte er eine rein neurologische oder sozialmedizinische Begutachtung gemacht, hätte ich wohl mitgemacht, wohlwissend dass diese nicht unbedingt positiver für mich gewesen wäre.

Mich hätte interessiert, ob hier jnd. schon einmal ähnlich verfahren ist - Ablehnung der Begutachtung, und dann? Muss ich z.b. innerhalb einer Frist irgendwie was zur Begutachtung sagen, z.B. Widerspruch dagegen einlegen, neuen Gutachter beantragen, irgendwas?
 
Hallo Serenity,

Ich weis nicht ob das bei der DRV auch geht.
Soweit mir bekannt ist, hast du bei der DRV nicht die möglickeit einen anderen Gutachter auszuwählen.

Wie es jetzt für dich weiter gehen wird, kann ich nichts zu sagen tut mir leid.
ggf. frag bei der DRV nach und erkläre warum du das Gutachten abgebrochen hast.

Grüße Michi
 
Hallo Serenity,

da Du die Begutachtung abgelehnt hast - und somit auch deinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen bist - hast Du sehr wahrscheinlich schlechte Karten eine erwerbsgeminderte Rente zu erhalten.

Diagnosen spielen bei der Erlangung einer erwerbsgeminderten Rolle kaum eine Rolle. Was zählt bei der gesetzl. Rente ist das Restleistungsvermögen. Dies untergliedert sich: unter 3 Std., zwischen 3 und unter 6 Std. und über 6 Std. Über 6 Stunden Restleistungsvermögen löst keine Rente aus.

Ein weiteres Problem was ich sehe - ist - da der RV-träger kein positives oder negatives Leistungsvermögen feststellen konnte - stehen deine Chancen jetzt schlecht, aufgrund des derzeitigen Status einer möglichen rentenrechtlichen Erkrankung erneut einen Rentenantrag stellen zu können. Denn die jetzigen Beeinträchtigungen - da nicht feststellbar - zählen bei einem neuen Rentenantrag nicht mehr.

D. h., Du must eine weitere Erkrankung dem RV-Träger nachweisen, die dann möglicherweise doch noch eine Rente auslösen könnte. Ich fürchte Dumm gelaufen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Serenity,

falls richtig ist, was kbi schrieb, würde ich versuchen, dein Verhalten zu erklären (ausgegangen von Verfahren wie bei XY, Ängste, ...) und versuchen, ob dir nicht doch eine zweite Chance der Begutachtung gewährt wird. Ich würde also noch nicht aufgeben!

Zur Thematik selber (welche Aussagen richtig sind) kann ich nichts beitragen mangels Kenntnis.
Ich wünsche dir viel Erfolg!

LG
 
Hallo Michi, trotzdem ein liebes Danke, auch für deine Wünsche!

Hallo kbi, ich sehe das nicht so endgültig. Über den Umfang und die Grenzen der Mitwirkungspflicht lässt es sich streiten. Aus den Par. 61, 65, 66, 67 SGB I kann ich nicht folgern, dass ich alles mitmachen muss, was die DRV sagt. Eine Grenze stellt auch GG. Art. 1 und 2(2) dar. Einer med. Begutachtung muss man explizit oder stillschweigend zustimmen, kann aber auch abgelehnt werden. Dass man hier in der Diskussion um die Mitwirkungspflicht landet, war abzusehen.

Ich stehe einer Begutachtung per se nicht verschlossen gegenüber; ich hatte mich auf eine sozialmedizinische Begutachtung vorbereitet. Vor Ort sagte mir dann aber der Gutachter praktisch, die bisherigen Diagnosen seien irrelevant; es ging ihm darum, meine Symptome psychiatrisch zu erklären. (Das ist da wohl keine Ausnahme, hab da nämlich was vom "Vorgänger" mitbekommen.) Es ging also auch nicht um Einschränkungen oder Restleistungsvermögen, zumindest sagte er dazu nichts. Ich sehe also nicht, inwiefern er etwas zur Klärung der Sache beigetragen hätte.

Da er kein Experte auf dem Gebiet meiner Erkrankungen ist, wie will er die Irrelevanz oder Relevanz meiner Diagnosen einschätzen?

Ich hätte schon gern ein Verfahren, dass das Potential zur Fairness hat.

Danke, HWS-Schaden, für's Mutmachen!!
 
hallo serenity,

dein Anwalt sollte was an die DRV schreiben.

Lg. Rolandi
 
hallo Serenity,

ich schicke mal voraus, dass ich keine irgendwie gearteten fundstellen oder stellen zum nachschlagen bringen kann. da spielen die kapazitäten nicht mit.

abhängig von der art der vorausgegangenen diagnosen und damit verbunden sicher auch befunde halte ich das abbrechen einer geplanten psychiatrischen begutachtung dann für absolut richtig, wenn diese vorgelegten und mit dem rentenantrag eingereichten befunde nicht einen irgendwie gearteten hinweis darauf geben, dass eine psychiatrische erkrankung anzunehmen ist.
bei der ermittlung des krankheitszustandes ist auch hier von den bekannten und vorgelegten befunden auszugehen und dieser zustand zu untersuchen, nicht aber ins blaue hinein wahllos in eine gerade mal genehme richtung.

das dürfte und müsste auch bei entsprechender begründung mit verweis auf vorgelegte diagnosen und befunde in anknüpfung an die nötige amtsermittlung ausreichend begründung für die ablehnung sein.

und natürlich hätte eine psychiatrische begutachtung dann auch uU negative folgen, nämlich dann, wenn (was zu erwarten wäre) auf diesem gebiet keine bzw keine ausreichenden gründe für die antragsgemässe zustimmung zu finden wären.
was übrigens die meinung des SV betrifft, dass "die vorgelegten Befunde irrelevant seien und er nun prüfen werde, ob nicht doch die primäre Ursache ... psychologisch wäre", zeigt die fehlerhaftigkeit des auftrags, aber auch die damit verbundene absicht. und der eingriff wäre schlicht rechtswidrig, die geschilderten umstände als korrekt unterstellt. sowohl der zuständige sachbearbeiter als auch der SV scheinen überhaupt nicht zu ahnen, worauf sie sich hier einlassen.

den ganzen sachverhalt würde ich entsprechend vorbringen und (er)klären.


gruss

Sekundant
 
Hallo Serenity,

du hast den Ernst der Lage immernoch nicht erkannt.

Natürlich hat die Mitwirkungspflicht Grenzen, aber nur dort, wo sich der Sozialleistungsträger benötigte Angaben aus der Aktenlage selber besorgen kann. Ich glaube nicht, dass bei Rentenantragstellung alle benötigten Angaben an Befunden und Arztberichten verschiedener med. Fachrichtungen ausreichend von Dir benannt wurden.

Massgeblich ist der sozialmedizinische Dienst (ÄD) des RV-Trägers der in seiner Epikrise ein Votum für die Verwaltung, eine Rentenbewilligung vorschlägt, oder eine Ablehnung votiert. Gerade auch im gesetzl. Rentenverfahren können sowohl psychiatrische als auch psychogene Funktions beeinträchtigungen bzw. -behinderungen mit dazu führen, dass eine Erwerbsminderungsrente zumindest eine teilerwerbsgeminderte Rente genehmigt wird.

Es wäre deshalb ratsamer gewesen die Begutachtung nicht abzulehnen sondern gegen das Gutachten nach Begutachtung mit gutachtlicher Stellungnahme vorzugehen.

Mithin hast Du also ohne Not das Sozialverwaltungsverfahren (Erstverfahren) durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht selber beendet. Ein Widerspruchsverfahren oder ein Klageverfahren kann nicht stattfinden, da 1. keine Rechtsgrundlage und 2. kein Klagegrund gegeben sind. Widerspruchs- und Klageverfahren werden deshalb als unzulässig abgewiesen.

Insofern besprich Dich mal mit dem Anwalt insbesondere ob noch die Möglichkeit besteht die Ablehnung der Begutachtung irgendwie anders noch heilen zu können.


Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Rolandi, ja, wäre schon gut, wenn der Anwalt was schriebe...Aber ich glaube, das muss ich vorerst machen.

Hallo kbi1989, warum kann ein Widerspruchs- und Klageverfahren nicht stattfinden? Bisher ist tatsächlich noch kein Bescheid ergangen. Aber irgendwann muss die DRV einen Bescheid ausstellen, und der beinhaltet eine Rechtsmittelbehelfsbelehrung.
Außerdem muss die DRV laut SGB I die Nachholung der Mitwirkungspflicht einräumen, sofern ich sie denn tatsächlich versäumt habe. Auch deshalb sehe ich da noch nichts Endgültiges.

Hi Sekundant, danke auch für deinen Post! Es war so, dass ich ja vorab vom Gutacher Aufklärung über die Begutachtung wollte, um zu wissen, was da passiert und um was es geht. Ich kannte das ja noch nicht. Hier fragte ich auch nach dem Auftragslaut nach. Vor Ort machte der Gutachter hierzu entschieden klar, der genaue Text sei irrelevant. Er sei beauftragt, ein sozialmedizinisches Gutachten zu erstellen (da hab ich mich schon gefreut) und sich hierbei auf den psychiatrischen Aspekt zu konzentrieren. Da mich das verwirrte, hakte ich nach. Und da sagte er, dass meine Diagnosen nicht meine Symptome erklärten; es müsste also geprüft werden, ob etwas Psychiatrisches primär vorliege, z.B. etwas Psychosomatisches. Das hat dann schon mein Misstrauen geweckt. Es schien, als sei die Diagnose für ihn schon klar.
Mein Beistand bestätigte meinen Eindruck im Nachhinein, dass der Gutachter quasi konstatierte, meine Diagnosen seien irrelevant und er mache das jetzt richtig.
Ich persönlich meine, hier liegt kein Versehen vor.

Vor der jetzigen Diagnosestellung lagen tatsächlich psychiatrische Diagnosen vor. Leider führte dieser Ansatz zu einer maßgeblichen Verschlechterung meines Zustands, bis dann endlich die richtigen Diagnosen gestellt wurden, weswegen derzeitig die Möglichkeit einer Falschbehandlung geprüft wird. Auch deswegen ist die psychiatrische Richtung für mich keine Option mehr.

Wie kann/muss ich weiter machen? Kann ich Akteneinsicht beantragen, um den Wortlaut des Auftrags der DRV an den Gutachter zu prüfen? Kann ich irgendwie einen Bescheid erwirken? Ich möchte nicht irgendwas an die DRV schicken - das muss wohlüberlegt sein, denn alles kann gegen mich verwendet werden. Idealerweise macht mein Anwalt mit - darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

und der eingriff wäre schlicht rechtswidrig, die geschilderten umstände als korrekt unterstellt. sowohl der zuständige sachbearbeiter als auch der SV scheinen überhaupt nicht zu ahnen, worauf sie sich hier einlassen.
Kannst du mehr dazu sagen?

Falls du irgendwann doch noch die Ressourcen fändest, ein paar Gesetzestexte u/o Urteile zu zitieren, wäre ich dir sehr dankbar!

Übrigens fand ich folgendes seltsam:
Der Gutachter führt ein paar Mal die Woche Begutachtungen für die DRV durch und darf hierfür die Räumlichkeiten der DRV nutzen. Sein Raum lag auf demselben Gang ein paar Meter von der Verwaltungsstelle entfernt, deren Tür offenstand.

Vor mir war ein anderer zu Begutachtender. Der Gutachter diskutierte mit diesem auf dem Gang noch letzte Aspekte dessen Falles. Ich fand das ziemlich unangebracht. Dasselbe machte er dann übrigens bei mir. Er meinte auch, ich hätte ja ein Recht auf Anhörung (ich kenne das nur von Gerichtsverfahren und Verwaltungsakten...), ob ich nicht doch begutachtet werden wolle?
 
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