Ingeborg!
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Moin!
Meine Vorgeschichte:
3 folgenschwere Arbeitsunfälle innerhalb der vergangenen über 20 Jahre.
Auftrag des Sozialgerichts an 2 Gutachter:
Die Unfallschadenfolgen EINES Unfalles zu überprüfen!
Gutachter:
Der 2. ist ehem. Beratungsarzt (Neurologe) der beklagten BG, der Hauptgutachter (Orthopäde) schrieb vom 2. ab und beide negierten die Unfallschadenfolgen aller Arbeitsunfälle als NICHT unfallabhängig, obwohl beide bestätigten, daß sie die bei mir gesehenen Schäden angebl. nicht kannten...! Der ehem. Beratungsarzt erhielt inzwischen die Absolution durch das Sozialgericht - er habe neutral geurteilt, kein Grund (§ 177 SGG!) daran zu zweifeln! Die Gutachten beschreiben, was ich nicht so erlebt habe. Der Neurologe gibt Tatsachen falsch wider und stellt Behauptungen auf, die fachärztlicherseits nicht zu halten sind.
Nun gibt es da den § 404a ZPO, mit dem Weisung zu Art und Umfang der Tätigkeit eines Sachverständigen durch ein Gericht erteilt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html
Und da gibt es den § 407a ZPO, mit dem die Zweifel eines Sachverständigen zum Inhalt und Umfang des Auftrages mittels Klärung durch das Gericht ausgeräumt werden sollen.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html
Beide Gutachter sollten/wollten m.E. zur Unterstützung der BG durch Totalentleistung beitragen. Sie sind dazu weit über ihren offiziellen Auftrag durch das SG hinausgegangen. Wobei ich mich frage, woher hatten die beiden Gutachter meine gesamten Akten? Zwei andere sog. Gutachter konnte ich im Vorfeld ablehnen, weil ich durch Recherche und besonders durch eigenes Wissen die intensive BG-Nähe kannte! Bei dem ehem. Beratungsarzt der Beklagten habe ich das nicht gewußt, das SG teilte mir vor der Begutachtung mit, daß es keine weiteren Einwände (so ich sie denn haben konnte) mehr akzeptieren würde.
Meine Frage:
Sind die Gutachten gültig oder ungültig?
Wo kann ich das nachlesen, ggf. gibt es Urteile...?
Konnte nichts darüber finden, möglicherweise habe ich nicht die passenden Suchbegriffe verwendet. Bitte um Hilfe!
Danke im Voraus und
Grüße von
Ingeborg!
Meine Vorgeschichte:
3 folgenschwere Arbeitsunfälle innerhalb der vergangenen über 20 Jahre.
Auftrag des Sozialgerichts an 2 Gutachter:
Die Unfallschadenfolgen EINES Unfalles zu überprüfen!
Gutachter:
Der 2. ist ehem. Beratungsarzt (Neurologe) der beklagten BG, der Hauptgutachter (Orthopäde) schrieb vom 2. ab und beide negierten die Unfallschadenfolgen aller Arbeitsunfälle als NICHT unfallabhängig, obwohl beide bestätigten, daß sie die bei mir gesehenen Schäden angebl. nicht kannten...! Der ehem. Beratungsarzt erhielt inzwischen die Absolution durch das Sozialgericht - er habe neutral geurteilt, kein Grund (§ 177 SGG!) daran zu zweifeln! Die Gutachten beschreiben, was ich nicht so erlebt habe. Der Neurologe gibt Tatsachen falsch wider und stellt Behauptungen auf, die fachärztlicherseits nicht zu halten sind.
Nun gibt es da den § 404a ZPO, mit dem Weisung zu Art und Umfang der Tätigkeit eines Sachverständigen durch ein Gericht erteilt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html
Und da gibt es den § 407a ZPO, mit dem die Zweifel eines Sachverständigen zum Inhalt und Umfang des Auftrages mittels Klärung durch das Gericht ausgeräumt werden sollen.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html
Beide Gutachter sollten/wollten m.E. zur Unterstützung der BG durch Totalentleistung beitragen. Sie sind dazu weit über ihren offiziellen Auftrag durch das SG hinausgegangen. Wobei ich mich frage, woher hatten die beiden Gutachter meine gesamten Akten? Zwei andere sog. Gutachter konnte ich im Vorfeld ablehnen, weil ich durch Recherche und besonders durch eigenes Wissen die intensive BG-Nähe kannte! Bei dem ehem. Beratungsarzt der Beklagten habe ich das nicht gewußt, das SG teilte mir vor der Begutachtung mit, daß es keine weiteren Einwände (so ich sie denn haben konnte) mehr akzeptieren würde.
Meine Frage:
Sind die Gutachten gültig oder ungültig?
Wo kann ich das nachlesen, ggf. gibt es Urteile...?
Konnte nichts darüber finden, möglicherweise habe ich nicht die passenden Suchbegriffe verwendet. Bitte um Hilfe!
Danke im Voraus und
Grüße von
Ingeborg!