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Begrenzungsbescheid nach Reha trotz anhaltender Symptome

  • Ersteller des Themas Deleted member 41456
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 41456

Guest
Hallo,
Ich habe im Dezember eine Reha Massnahme gehabt und Anfang März kam nun der Begrenzungsbescheid ins Haus geflattert, obwohl seit dem Unfalltag jeden Tag Schmerzen vorliegen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Einspruch einlegen werde ich auf jeden Fall, aber ist das der übliche Ablauf?
Ich bin auf eure Antworten gespannt.
 
Hallo,
herzlich Willkommen hier im Forum. Was verstehst Du unter einem Begrenzungsbescheid?
Diesen Begriff kenne ich im Zusammenhang mit einem Unfall überhaupt nicht. Kannst Du mal genauer schreiben, wer was und warum?
Du hast bei "Verkehrsunfall mit Personenschaden" gepostet. Ist das die richtige Rubrik?
Wer hat die Reha veranlasst?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
Die Reha hat die BG veranlasst und das ganze resultiert aus einem Auffahrunfall (Wegeunfall), daher habe ich diese Kategorie gewählt. Den Begrenzungsbescheid habe ich von der BG erhalten, heißt dass sie keine weiteren Behandlungskosten mehr übernehmen. Verstehe ich aber nicht, da ich seit dem Verkehrsunfall ununterbrochen Schmerzen habe. MRT war ohne Ergebnis. Diagnose von der Reha ist myofasziales Schmerzsyndron.
 
Hallo VU2018, willkommen im Forum.

Hast du einen Reha-Abschlussbericht?
Was steht da genauer zu der Diagnose myofasziales Schmerzsyndrom?
Gibt es Äußerungen zur Unfallkausalität im Bericht?

LG
 
Hallo VU2018,

den von Dir verwendeten Ausdruck "Begrenzungsbescheid" habe ich auch noch nie gehört. Steht dieser Ausdruck im Bescheid?

Gehe ich in meiner Annahme korrekt davon aus, dass Dei Nick VU 2018 sich drauf beläuft, dass Du einen Verkehrsunfall aus dem Jahre 2018 meinst?

Wenn dem so ist, wurden wohl seit 2018 aufgrund des Wegeunfalls seitens der BG alle Kosten übernommen und anerkannt!

Jetzt ist es wichtig zu wissen, warst Du durchgängig AU aufgrund Deiner Verletzungen bis zur Reha im Dezember?

Was steht im Entlassbrief der Reha?

Was steht im Ablehnungsbescheid der BG? Wie ist hier die Begründung?

Wenn Du zwischenzeitlich arbeitsfähig warst, dann hattest Du sicherlich ein GA bzgl. MdE. Welche MdE hast Du? Natürlich abhängig von Deinen weiteren Verletzungen welche wir auch nicht kennen.

Wir versuchen hier gerne zu helfen, aber mit Deiner Frage kommen wir hier nicht wirklich weiter. Da fehlt Hintergrund.

Viele Grüße

Kasandra
 
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