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Begründung vom Versorgungsamt

Hexe-7

Mitglied
Registriert seit
18 März 2011
Beiträge
30
Hallo,
ich brauche mal Eure Hilfe.

Wer hat schon Erfahrungen mit den Begründungen der Einstufung vom Versorgungsamt? Bei mir betrifft es die Ablehnung Merkzeichen 'H'. Dazu sollte ich das Pflegegutachten (Pflegestufe II) verlegen, was relativ ausführlich meine aktuellen Beeinträchtigungen beschreibt.

Nun heißt es in der Begründung (Tabelle) der Ablehnung: "Bei dem Pflegegutachten handelt es sich nicht um einen ärztlichen Befund, da es durch eine Pflegekraft bzw. Krankenschwester angefertigt wurde." - Ist also nicht relevant.

Weiß jemand darüber Bescheid? Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Pflegegutachten durch einen MDK-Gutachter nicht gilt

Viele Grüße Hexe-7
 
Hallo Hexe,

zumindest ist es so, dass dann auch die Pflegekraft eine Zusatzaus- bzw. weiterbildung hat. Eine Pflegestufe wird schliesslich durch keine Pflegekasse anerkannt, wenn nicht die entsprechenden Voraussetzungen bei ihr vorliegen.

Üblicherweise wurde die Pflegebegutachtung durch Ärzte durchgeführt. Wohl durch die Vielzahl der Fälle haben sich Gesellschaften/Unternehmen gebildet, die entsprechende Aus- und Fortbildungen durchführen, teilweise das ganze verbunden mit einem Franchice-System dann der Fachkraft übergeben.


Gruss

Sekundant
 
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