Kuckuk
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
regelmäßig habe ich bei DRV Begutachtungen das Problem, dass meine Begleitpersonen des Raumes verwiesen werden. Wie ist die Rechtslage?
2. Frage: Gibt es bei DRV Begutachtungen auch ein Vorschlagsrecht? Müssen hier ebenfalls wie im SGBVII 3 Gutachter benannt werden?
Ich hab den Eindruck, mir wird immer's schlimmste vom schlimmsten an Gutachtern für die Parteivorträge aufgehalst..... die stehn dann auch in den hier veröffentlichten Listen immer..... und wehrmöglichkeiten?
Mir reichts....
nächstes Mal können die mich verdreckt, knoblauch stinkend und versch....ssen begutachten.....
das gibt's ja wohl nicht, dass ich keine Rechte habe
und der DRV-Verzögerungsterror pur ablaufen kann
Danke für Rat
regelmäßig habe ich bei DRV Begutachtungen das Problem, dass meine Begleitpersonen des Raumes verwiesen werden. Wie ist die Rechtslage?
2. Frage: Gibt es bei DRV Begutachtungen auch ein Vorschlagsrecht? Müssen hier ebenfalls wie im SGBVII 3 Gutachter benannt werden?
Ich hab den Eindruck, mir wird immer's schlimmste vom schlimmsten an Gutachtern für die Parteivorträge aufgehalst..... die stehn dann auch in den hier veröffentlichten Listen immer..... und wehrmöglichkeiten?
Mir reichts....
nächstes Mal können die mich verdreckt, knoblauch stinkend und versch....ssen begutachten.....
das gibt's ja wohl nicht, dass ich keine Rechte habe
und der DRV-Verzögerungsterror pur ablaufen kann
Danke für Rat