chartkiller
Erfahrenes Mitglied
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Nach einem Arbeitsunfall erlittenem Oberschenkelhalsbruch bekam ich eine Hüftkopfnekrose (durchblutungsbedingter Hüftkopftod) mit folgender Hüftcoxarthrose. Für die Erwerbsminderungsrente musste ich zum Gutachter der die Erwerbsminderung feststellte, nach dem Hüftgelenksersatz sollte eine Nachuntersuchung für den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen. Da aufgrund meines jungen Alters ein Gelenksersatz nicht erfolgt ist, stellte ich einen Weiterzahlungsantrag. Jetzt besteht die Rentenversicherung auf einen Befundbericht der meines Erachtens nicht nötig ist, da laut orthopädischen Fachgutachten das für die Rentenversicherung erstellt wurde nur ein Gelenksersatz zu einer möglichen Besserung führen würde.
Ich habe nichts gegen einen Befundbericht aber ich möchte wissen wozu Dieser nötig ist und welchen rechtlichen Hintergrund bzw Verhältnis das ganze hat.
Chartkiller
Ich habe nichts gegen einen Befundbericht aber ich möchte wissen wozu Dieser nötig ist und welchen rechtlichen Hintergrund bzw Verhältnis das ganze hat.
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