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Befundauswertung

Christiane17

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 März 2016
Beiträge
1,218
Hallo,

zum Thema Gerichtsverfahren stellt sich mir eine weitere Frage.
Das letzte Gutachten war eher ein Schlechtachten. Trotz begründeter Intervention meiner Anwältin hält die Richterin daran fest. Den letzten Befund (Zweitbefundung MRT) hat sie nicht einmal an die Beklagte weitergeleitet.

Es gab eine Anfrage unsererseits auf ein radiol. Zusatzgutachten, die sich auf die Zweitbefundung mehrerer Befunde stützt. Diese Anfrage wurde auch der Beklagten mitgeteilt und von dieser - logischerweise - mit Datum vom 20.... abgelehnt.

Mit Datum vom 29. desselben Monats erfolgte dann die Ablehnung unserer Anfrage durch die Richterin.

Am 11.! des Folgemonats wurde der Zweitbefund an die Beklagte geschickt, mit der Möglichkeit! einer Stellungnahme.
Es kam keine Stellungnahme.

In allem, was die R. tut, folgt sie den Vorgaben der BG.

Befunde interessieren die nicht. Was tun?

Übrigens habe ich hier ein Urteil über Widersprüche und der Aufklärung in Gutachten bzgl. Richter gefunden. Gilt das für alle Richter oder nur im Zivilrecht?

Arzthaftungsrecht: Richter muss Widersprüche in Gutachten aufklären

LG Christiane
 
hallo christiane,

tja, dass deine R. den Vorgaben der BG folgen, erstaunt mich persönlich überhaupt nicht mehr.

Du schreibst das letzte Schlechtgutachten - wieviele Gutachten liegen dem Gericht und deiner Klage zu Grunde derzeit?

Auf was klagst du genau - auf Anerkennung bestimmte Unfallfolgen?

Ich denke - da hilft dir nur ein Gegengutachten.

Hast du dir überlegt gegen den Gutachter, welcher das gericht. Schlechtgutachten erstellt hat,
eine Strafanzeige zu stellen - dabei an Frist denken.

Was sagt deine Anwältin?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

meine Frage war, ob ein Richter Befunde einfach vom Tisch wischen und sich auf ein nachgewiesen widersprüchliches Gutachten stützen kann.

Befunde, die nachweisen, dass das Gutachten definitiv falsch ist. Der R. wurde darauf mehrfach hingewiesen.

Zusätzlich wollte sie mir weismachen, dass sie die Zustimmung der Beklagten brauche, um mir Akteneinsicht zu gewähren.

LG Christiane
 
hallo Christiane,

letzteres - "wollte sie mir weismachen, dass sie die Zustimmung der Beklagten brauche, um mir Akteneinsicht zu gewähren" - läuft ja schon auf rechtsverweigerung hinaus!

dass beweise nicht gewürdigt werden kann nach meinem befinden im weiteren nur mit einer beschwerde angegangen werden, wenn schon nicht auf die intervention hin reagiert wird. aber solche Ri/Ri'in soll es geben, am LG SW sitzt auch eine dieses schlags.

etwas abseits des themas, aber hintergrund und folge: das jährliche wehklagen über zu wenig richterpersonal wird dadurch genährt, dass entweder nicht richtig gearbeitet werden soll oder der einzelne nicht will.

auch abseits: ich weiss wieder nicht, woraus sich eine strafanzeige gegen den SV ableiten lässt.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

der Richter/in bilden sich selbstständig Ihre Meinung, auch von dem, was sie brauchen oder ignorieren. Das Verhalten der Richterin gibt dann aber einen Hinweis, dass eine Berufung sehr angebracht ist und sie liefert gute Begründungen.
Selbst wenn sie sich damit auseinandersetzen würde bleibt immer noch die Möglichkeit der völligen Ignoranz bei der Urteilsfindung.

Leider schon öfter erlebt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Sekundant,
hallo Seenixe,

vielen Dank!

Eine Strafanzeige gegen den Gutachter sehe ich auch nicht. Würde nur Ressourcen verschwenden, was ich mir weder leisten kann, noch will.

Beweiswürdigung..... die Richterin (mittlerweile die 3.) wollte von Anfang an mein Verfahren abweisen. Meine Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dass die BG eine weisende Rolle spielt. Man braucht nur den kompletten Schriftverkehr lesen. Wird wohl auf eine Beschwerde hinauslaufen.

Zur Akteneinsicht mußte ich einen schriftlichen Antrag stellen. Woraufhin mir 3 Wochen später mitgeteilt wurde, dass man mir die Akte nicht zuschicken könne... meine Anwältin (schriftlich) einwilligen und die Beklagte ihre Zustimmung geben müsse. Bei Zustimmung könne ich Akteneinsicht vor Ort nehmen....

Daraufhin bekam sie eine schriftliche Erwiderung meinerseits, mit Hinweis auf die Rechtslage. Dann kam 2 Wochen nichts. Am Freitag rief ich wieder an und wurde mit derselben Argumentation von der Sekretärin abgespeist, worauf ich etwas energisch wurde. Dann stellte die mich zur Richterin durch. Worauf mir diese sagte, ich solle mir einen Termin von der Geschäftsstelle geben lassen....... Wie nennt man denn soetwas? Lug, Betrug, Willkür, Verzögerungstaktik.....

Zu wenig Richter.... mittlerweile denke ich, dass an ordentlicher Arbeitsweise von Staats wegen kein Interesse besteht.

Ich hatte die leise Hoffnung, nicht in Berufung gehen zu müssen.....

LG Christiane
 
Moin!

Zitat:...mittlerweile denke ich, dass an ordentlicher Arbeitsweise von Staats wegen kein Interesse besteht.

Auch meine Meinung - meine Argumente wurden komplett und rigoros ignoriert!
Der Richter am LSG NRW teilte mir mit, daß mein Recht auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden sei und wies alle Anträge ab - gleichzeitig ließ er mich wissen, daß seine freie richterliche Entscheidungsfindung nicht (überhaupt nicht) das Vorbringen einer Partei einschließen muß, weil er es nicht berücksichtigen müsse! Damit hat er mir wissentlich und letztendlich jegliches Recht auf rechtliches Gehör verweigert!

Es besteht kein Interesse an den Rechten eines Klägers gegen einen 'Sozial'versicherungsträger oder eine ähnlich gelagerte Verwaltung! Besonders dann nicht, wenn der Verletzte/Kranke/menschliche Großschadensfall mehr als ein Pflaster und/oder eine Schmerztablette braucht! Da läuft das 'Spielchen'!

@Christiane17: Bitte gehe in die Berufung - für alle!
Ich habe keine Kraft mehr...


Grüße von
Ingeborg!
 
Liebe Ingeborg,

das tut mir sehr sehr leid für Dich! Wenn Du jemanden zum Zuhören brauchst, schreib mich an.

Ich bin momentan immer noch in der 1. Instanz. Mal schaun. Ich würde auf jeden Fall Berufung einlegen. Weil ich Unrecht hasse! Und weil ich Menschen, die andere vollen Wissens übervorteilen, verachte!

Leben und leben lassen!

LG Christiane
 
Liebe Christiane17,

danke!

Es war eine Verhandlung, die an ein Panoptikum erinnerte!

Der Richter las seine Entscheidung vor, die er angeblich gerade vorher getroffen hatte (Monate vorher habe ich schon alle Leistungsablehnungen des UV-Trägers mit Hinweis auf das 'Schlechtachten' in den Händen gehabt).
Danach wäre mir nicht das Recht auf rechtliches Gehör verweigert worden, vorher nicht (von mir umfassend argumentiert und nachgewiesen) und aktuell auch nicht - während er gleichzeitig meinte, er müsse sich nicht an das Vorbringen einer Partei (damit meinte er mich) halten. Meine Gegendarstellung zum wahrheitswidrigen 'Gutachten' wurde damit ebenfalls nicht Teil der Gerichtsentscheidung - einfach vollständig ignoriert. Allerdings wurde ich noch gewarnt, falls ich mit dieser Sache zur Polizei gehen würde, könnte mir das eine Gegenanzeige wg. übler Nachrede einbringen...

Neben ihm die Berichterstatterin, die mir den unsäglich skrupellosen Gutachter aufgenötigt hatte und die mich schadenfroh anlachte, als meine Anträge insgesamt abgelehnt wurden.

Auf der anderen Seite eine weitere Richterin (hier im Forum ebenfalls bekannt), die über einen längeren Zeitraum ihren Kopf auf die Hände stützte und mich nur durchdringend ansah.

Und dann noch die 2 Ehrenamtlichen, von denen der eine starr an mir vorbei in den Raum sah und der andere aus dem Fenster!

Es würde zu weit führen, hier alles aufzuschreiben.

Ich habe Monate gebraucht, mich einigermaßen davon zu erholen, mit diesem Unrecht iwie klar zu kommen. Gesundheitlich war ich auf dem Nullpunkt - aber nun geht's weiter... - eben hatte ich eine gute Idee!
Werde mich weiterhin hier im Forum durchfragen...

Mein Rat für diejenigen, die in die 2. Instanz gehen müssen: Unbedingt unverzichtbar ist es, sich nur mit einem bestgeschulten Rechtsanwalt auf den Weg zu machen.

Das/dieses LSG sieht sich m.E. als letztes Bollwerk für die Verwaltungen, bevor es am BSG weitergeht...


Grüße von
Ingeborg!
 
Liebe Ingeborg,
ich hatte im Eingangstext dieses BGH-Urteil, bzgl. Würdigung von Gutachten, mit eingestellt. Ich denke, dass man damit etwas anfangen kann.

Und Du hast Recht, man braucht dazu einen versierten Anwalt. Erfahrungsgemäß reagiert man selbst zu sehr emotional. Kenn ich von mir. Oder man schluckt vorher Valium.

Ich kann Dir einen Kontakt mit einer Freundin machen, die über viel Erfahrung verfügt. Wenn Du magst.

Meine E-Mail wasserzeichen1@gmail.com.

LG Christiane
 
hallo christiane17,

Meine Meinung

ja man braucht einen Anwalt der "deine Interesse" vertritt -
egal wie versiert oder nicht


Lg. Rolandi
 
Hallo,

auch ich hatte diese Erfahrung beim LSG . Es ist eine Demütigung für den Versicherten, wenn die Richter jemand so behandeln.
So von oben herab, und immer schön die Interessen der BG vertreten. Die SG sind hier besser aufgestellt als die LSG.

Grüße Sonnenschein56

Hallo Christiane 73,
dürfte ich auch zu Ihnen per E-Mail Kontakt aufnehmen, eventuell könnte Ihre Freundin auch mir mit Ihrer Erfahrung weiterhelfen.
 
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