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Befristung einer vollen Erwerbsminderungsrente

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

es ist doch so, dass bei einer medizinisch bedingten Zeitrente (Erwerbsminderungsrente) eine Gesamtdauer von neun Jahren bei der Befristung nicht überschritten werden darf. (§ 102 Abs. 2 SGB VI)

Nun bin ich mir aber nicht sicher, ab wann beginnt dieser Zeitraum von max. neun Jahren zu laufen?

Ab dem Datum des Eintritts der Erwerbsminderung, ab dem Datum des Beginns der Rentenzahlung oder ab dem Datum des Rentenbescheides...?

Angenommen, man bekommt den Rentenbescheid über eine befristete volle Erwerbsminderungsrente am 01.09.2007. Darin steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 01.01.2006 erfüllt sind. Die Rentenzahlung beginnt ab dem 01.08.2006.

Ab welchem Datum würde dann in diesem fiktiven Fall die 9-Jahres-Frist zu laufen beginnen? In welchem § könnte ich dies nachlesen?

P.S.: Es geht ausschließlich um eine "echte" volle Erwerbsminderungsrente, also um keine sogenannte "Arbeitsmarktrente".

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard L
nach deinem bescheid zu urteilen ab 1.8.06 zu diesem zeitpunkt ist dir ja die EU- rente bewilligt worden.
So müßte es auch im bescheid ausgewiesen sein. Der 1.1.06 bezieht sich nur auf die anspruchsvoraussetzungen.
vg natascha
 
Hallo Bernhard,

normalerweise müsste der Bescheid, ab wann Du Rente beziehst, Aufschluss über den Beginn des Anspruchs geben. Ein Bescheid ist nur mit ausführlicher Rechtsbelehrung gültig. Fehlt dies, würde ich direkt beim Versicherungsträger anfragen.

LG,
Cateye
 
Hallo Bernhard,

die Rechtsgrundlage für eine EM gibt der § 43 SGB VI her. Die in deinem
Bescheid angegebene Anspruchsvoraussetzung 01.01.2006 ist der Beginn
der Laufzeit für die dreijährige erste Befristung. EM-Renten werden erst
nach Vorliegen der Voraussetzungen sieben Monate später gezahlt. Da-
her ist die Angabe 01.08.2006 richtig.


Die Laufzeit beginnt mit dem 01.01.2006 und endet am 31.12.2008. Ca.
3 Monate vor Ablauf muss man die Fortzahlung erneut beantragen. Der
Rententräger hat aber jederzeit das Recht (Nachprüfung) zu prüfen, ob
die Voraussetzungen noch vorliegen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

jetzt muss ich mal meinen Senf dazu geben ;)

Natascha liegt richtig. Die Befristung beginnt mit Rentenbeginn, welcher in Bernhards Beispiel der 1.08.2006 ist.

Hallo Bernhard,

um jetzt nicht einzelne §§ und Absätze hier reinzuschreiben, kannst du dir aus folgendem Urteil den letzten Absatz durchlesen. Da hast du gleich ein Beispiel, wann was beginnt und wann eine Befristung endet.

Rente wegen Erwerbsminderung

Gruß
Cindy
 
Hallo cindy,

jetzt muss ich mal meinen Senf dazu geben ;)

Wie gut es doch ist, wenn mehrere Köche auf die richtige Würze achten, damit das Essen nicht verdorben an den Gast kommt.


http://www.info-versicherungsvergleiche.de/informationen-bu/beginn-und-zahlung.html

Gruß Ariel
PS: Ich frage mich dennoch, warum es überhaupt zu solchen Fragenotwendigkeiten kommt. Warum kann die zuständige Rentenabteilung nicht selbst von sich aus solche Unklarheiten a priori vermeiden.
 
Hallo zusammen,

vielen Dank an alle für Eure Antworten. :)

@ Ariel: Was die Fragenotwendigkeit anbelangt: Also speziell die Frage, ab wann diese 9-Jahres-Frist zu laufen beginnt, das steht in dem Rentenbescheid nirgends erklärt. Vielleicht will man den Rentenempfänger ja auch nicht unnötig auf "dumme" Gedanken bringen...

Natürlich hätte ich auch einfach eine formale Anfrage an meine Rentenversicherung schreiben können, aber genau das wollte ich eben vermeiden, denn ich möchte nicht, dass diese Anfrage in meiner Akte auftaucht. Ansonsten gibt's bei der nächsten Begutachtung gleich wieder einen psychologischen Gutachter, der einem daraus eine "Rentenneurose" generiert - Ihr wisst doch, wie das läuft...

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo BernhardL,

hauptsache du kommst klar!

Diese Sache mit den "dummen Gedanken", könntest du mal bei 'WISO' vortragen, die recherchieren gelegentlich solche Ungereimtheiten bei den Behörden!

Gruß Ariel
 
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