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Befristung BUZ -wie erfolgt die Dokumentation-und Nachprüfung?

marli

Nutzer
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
3
Ort
Sachsen
Ich habe vor 6 Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten und da ich eine Rentenvers. mit BU hatte habe ich diese in Anspruch genommen.

Die Versicherung hat mit wie folgt geschrieben:

Nun können wir Ihnen folgende Leistungen bestätigen:
Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente. Weitere Beiträge brauchen nicht gezahlt zu werden.
Unsere Leistungen erhalten sie ab...2001, dem betragsgemäßen Beginn der Berufsunfähigkeit.

--------------
Weitere Angaben zu einem Termin oder einer Befristung waren dem Schreiben nicht zu entnehmen.
Nun nach 6 Jahren habe ich mehrere Formblätter zum ausfüllen erhalten.
In dem Anschreiben steht:
Wir sind berechtigt, den Grad der Berufsunfähigkeit zu überprüfen.
Bitte geben sie uns deshalb den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurück.

Nun meine Frage:
Hätte in dem Anschreiben nicht schon was zur Befristung stehen müssen oder ist dies in der ARt üblich.
Gibt es so eine ARt "Gewohnheitsrecht" nach 6 Jahren.
Ist bei dem Ausfüllen irgendwas zu beachten. Kann die Versicherung verlangen, dass ich noch weitere Reha´s usw. mache oder mir sonst irgendwelche Vorschriften machen?
Mein Gesundheitszustand hat sich nicht wesentlich verändert, aber der Fragebogen beunruhigt mich schon.

Bitte um Antwort.
marli
 
Hallo marli,

Antworten auf deine Fragen dürftest du in den abgeschlossenen Bedingungen der BUZ - dem sogenannten Kleingedruckten - finden.

Normalerweise erscheinen mir die Forderungen des Versicherers nicht unüblich, aber wie gesagt: die vereinbarten Bedingungen sind das wesentliche. Dort sind auch die sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers wichtig, darin siehst Du, zu welchen Handlungen du verpflichtet bist.

z. B. bei der HUK24 heißt es in den Bedingungen:
§ 7 – Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?
(1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht
sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit
und ihren Grad nachzuprüfen. Dabei können wir
erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit
im Sinn von § 2 Abs. 1 ausübt, wobei neu erworbene berufliche
Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Dies gilt nicht
für zeitlich begrenzte Anerkenntnisse nach § 5 Abs. 2, Satz 1.

(2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit
sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende
Untersuchungen des Versicherten durch von uns zu beauftragende
Ärzte verlangen. Die Bestimmungen des § 4 Abs. 2

(...)

(4) Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad
auf weniger als 50 % vermindert, entfällt unsere Leistungspflicht.
Die Leistungseinstellung teilen wir dem Anspruchsberechtigten
unter Hinweis auf seine Rechte aus § 6 mit.
Unsere Leistungen enden nicht vor Ablauf eines Monats
nach Absenden dieser Mitteilung und erst mit Beginn der auf
den Ablauf dieser Monatsfrist folgenden Bezugsperiode.

(5) Zu dem in Abs. 4 genannten Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung
wieder aufgenommen werden.
gelten entsprechend.

Ich vermute, dass bei dir ähnliches im Vertrag steht. Bei weiteren und konkreteren Fragen kannst du dich ja noch mal melden.

Gruß
Joker
 
Hallo nochmal,
mich hat insbesondere interessiert, ob bei einer Zusage zur Zahlung seitens der Versicherung vermerkt wird, ob es sich um eine befristete handelt oder wie die Schreiben bei anderen Gesellschaften so aussehen.
Vielleicht hat jemand auch schon eine Zusage erhalten, der dann auch weiss ob es eine Befristung ist oder evtl. wie hat die Gesellschaft eine unbefristete Zusage (also bis Ablauf) formuliert.

Wäre nett, wenn mir noch jemand antwortet.

gruss marli:cool:
 
Hallo marli,

Du hast mit Deinem Versicherer einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen. Nur das, was in diesem Vertrag steht gilt. Die Frage, wie das bei anderen Versicherern und anderen Versicherungsnehmer gelaufen sein könnte, erübrigt sich.

Wie Joker schrieb, wird Dein Versicherer berechtigt sein, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad nachzuprüfen. Schau in Deinen Vertragsbedingungen nach !

Folge der Bitte Deines Versicherers und gib den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurück, der Versicherer stellt sonst die Zahlungen ein.

Gruß
Luise
 
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