Hallo Paul Udo,
mal wieder ein Fall der zwischen die Behördenakten gaaaaannnz zuuuufääälllig gefallen ist?
Aus meiner Erfahrung, weiß die eine Behörde nicht was die anderen wissen, machen oder tun sollte - einmal die unfallverwaltende Stelle, zweitens Personalverwaltung bzw - und die dritte Stelle: Landesamt für Versorgung. Jeder verlässt sich auf die andere, dass der Vorgang ordnungsgemäß durchgeführt wird und keiner fühlt sich zuständig.
Als ich versucht habe, telefonisch zu klären an wen ich mich nun wenden soll, sagte mir der Sachbearbeiter, ach da sitzen sie zwischen zwei Stühlen! Ja und es wurde eine Hängepartie. Daher tut sich selber leider gar nichts.
Was kannst du machen?
Stelle sofort einen schriftlichen Antrag auf Unfallausgleich bei der Unfallverwaltenden Stelle (Dort wo du die Arzt Rechnungen und Kosten aus dem Unfall einreichen musst): wortlaut - hiermit stelle ich einen Antrag auf weiteren Unfallausgleich über den 1.7.2016 hinaus. Der Ausgleich wurde von bis bereits zugestanden. Die dazu vorliegenden Gesundheitschädigung bestehen weiter und haben sich nicht verbessert.
Füge den Vermerk hinzu: Kopie dieses Schreibens gehen an die Personalstelle und an das Landesamt für Versorgung.
Fahre, wie es HWS-Schaden schon geschrieben hat immer dreigleisig und alle Post als Einschreiben mit Rückschein. Dieses Vorgehen hat rechtliche Bedeutung, so kannst du nachweisen, alles zur Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben.
Wenn denen dein Antrag vorliegt, müssen sie reagieren. Ihrem Antrag wird stattgegeben oder zur Überprüfung deines Anspruchs wird wieder der Amtsarzt beauftragt, dich zur Untersuchung einzuberufen.
Bei mir stellte sich heraus, dass die falsche Behörde den Vorgang abfasste und somit alle deren Briefe und Bescheide rechtsunwirksam waren. Die richtige Behörde (nach der unfreiwilligen zur Ruhesetzung war für mich das Landesamt für Versorgung) meinte vor Gericht, sie hätte auch nicht anders gehandelt und daher sei der Fehler "geheilt". Das sah das Gericht anders. Ein falscher Verwaltungsakt bleibt falsch.
Du willst was von denen, du musst "rechtlich sicher" einen ANTRAG stellen.
Es reichen wirklich zwei Zeilen, hiermit stelle ich formlos einen Antrag auf Unfallausgleich auf den im Bescheid vom xxx anerkannten Dienstunfall. Du kannst das Worte "weiterhin" einfügen, dann weiß der junge Assessor der den Brief vielleicht aufmacht, dass da schon ein Vorgang mit deinem Namen schlummert.
Unfallausgleich wurde mir noch ein Jahr später rückwirkend gezahlt, nicht erst ab Antragstellung sondern bereits ab Unfalltag. Nach Aberkennung und Zahlungseinstellung und gerichtlicher Einklage haben sie nach der Berufungsverhandlung fünf Jahre rückwirkend nachzahlen müssen.
Also handle und lass dir deine berechtigten Ansprüche, also nicht "die Butter vom Brot" nehmen.
LG Teddy