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Befristete MdE

Paul Udo

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2016
Beiträge
79
Hallo zusammen,
wenn die befristete MDE/ GDS ausläuft, wie wird dann verfahren? Ich habe vor Monaten eine erneute amtsärztliche Untersuchung beantragt, es passiert aber nichts, dementsprechend bekomme ich momentan auch keinen Unfallausgleich.
Gibt es irgendwelche Fristen, welche das LBV einhalten muss?

Danke

Gruß
PU
 
Hallo PU,

hast du einen Antrag auf Weitergewährung des Unfallausgleichs gestellt?
Soweit ich mich erinnere, ist der Unfallausgleich antragspflichtig (wird aber manchmal ohne Antrag bezahlt).

Wenn du nicht weißt, bei welcher Stelle (Dienstherr, Unfallfürsorge, Versorgungsstelle) du den Antrag auf Unfallausgleich einreichen musst, schreibe an alle 3, das kann nicht verkehrt sein.
Vielleicht rüttelt es gerade dann jemanden wach, wenn man alle 3 anschreibt!
Ich würde auch erwähnen, dass du seit Monaten auf eine Antwort wartest (Mein Schreiben vom xx.xx.) und eine Frist für eine Rückantwort setzen.

Soweit ich dich verstehe, hast du eine amtsärztl. Untersuchung beantragt, aber keinen Unfallausgleich. Ich würde hier auf Nr. Sicher gehen ...
... und deshalb auch immer belegbar als Einschreiben Rückschein schicken.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe geschrieben, ich beantrage eine amtsärztliche Untersuchung zur Festellung der MDE ab dem xx.xx.2016.
Sinngemäß ...

Meinst du das reicht nicht?
 
Hallo Paul Udo,

da musst du schon Gas geben und deinen Kostenträger solange da eine neue Feststellung der MdE nicht erfolgt ist höflichst bitten den Unfallausgleich umgehend weiter zu überweisen.

01
Hast du darüber nicht einen Bescheid erhalten, zweck Einstellung des Unfallausgleich?

02
Wann ist den deine befristete MDE ausgelaufen ?

Da müsstest du auch einen Bescheid vorliegen haben wie lange die MdE besteht.

Liegt dir nichts vor , dann sofort mit deinem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und klären was da für Gründe vorliegen warum du kein Unfallausgleich mehr bekommst.

LG Wolle
 
Sobald ich mir unsicher wäre, obs reicht, würde ich den Antrag wie geschrieben an alle drei Stellen (mind. Dienstherr und Unfallfürsorgestelle) schicken - erkennbar, dass die andere Stelle das Schreiben auch erhalten hat.

Bei mir hat das, als es stockte, Bewegung reingebracht. Vielleicht nützt es bei dir ja auch.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Meine MDE war bis Ende Juni befristet, ist somit Ende letzten Monats ausgelaufen, habe dann Anfang April eine neue Feststellung ab 1.7.16 beantragt, beim LBV. Die sind für mich zuständig, für alles...
 
Ich habe versucht zu finden, ob eine Befristung überhaupt zulässig ist und in Folge dessen eine Einstellung der Unfallausgleichzahlung ohne erneuten Bescheid zulässig ist. (Was Wolle schrieb, geht ja auch in diese Richtung.)

Was sagt dein RA dazu?

Laut Gesetz darf der Unfallausgleich verändert werden, sobald eine wesentliche Änderung eingetreten ist.
Diese Änderung müsste der Dienstherr nachweisen.
Soweit ich es verstanden habe, darf die Zahlung nicht eingestellt werden, wenn der Nachweis noch nicht geführt wurde.
Aber: Wie kann der Dienstherr bei befristeter Gewährung des Unfallausgleichs / der MdE feststellen, wann / dass die wesentliche Änderung eintritt?

Der RA soll deinem Dienstherrn mal auf die Füße treten.

LG

Zitat:
Der Unfallausgleich wird neu festgestellt, wenn in den Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Zu diesem Zweck ist der Beamte verpflichtet, sich auf Anordnung der obersten Dienstbehörde durch einen von ihr bestimmten Arzt untersuchen zu lassen; die oberste Dienstbehörde kann diese Befugnis auf andere Stellen übertragen.​
 
Der Amtsarzt hat die MDE für 18 Monate festgeschrieben. Ich weiß auch nicht, wie es weitergehen müsste, zu Beginn wurde mir vom LBV gesagt, dass es für Mitte April auf Termin gelegt wird. Aber weil ich ja die Arbeitsmoral von denen kenne, habe ich es selber auch nochmal beantragt, Anfang April.
Ich werde Montag mal beim LBV anrufen, mal fragen woran es hakt..... Ggf. Werde ich dann auch nochmal meinen RA anrufen.
 
Hallo Paul Udo,

mal wieder ein Fall der zwischen die Behördenakten gaaaaannnz zuuuufääälllig gefallen ist?

Aus meiner Erfahrung, weiß die eine Behörde nicht was die anderen wissen, machen oder tun sollte - einmal die unfallverwaltende Stelle, zweitens Personalverwaltung bzw - und die dritte Stelle: Landesamt für Versorgung. Jeder verlässt sich auf die andere, dass der Vorgang ordnungsgemäß durchgeführt wird und keiner fühlt sich zuständig.

Als ich versucht habe, telefonisch zu klären an wen ich mich nun wenden soll, sagte mir der Sachbearbeiter, ach da sitzen sie zwischen zwei Stühlen! Ja und es wurde eine Hängepartie. Daher tut sich selber leider gar nichts.

Was kannst du machen?
Stelle sofort einen schriftlichen Antrag auf Unfallausgleich bei der Unfallverwaltenden Stelle (Dort wo du die Arzt Rechnungen und Kosten aus dem Unfall einreichen musst): wortlaut - hiermit stelle ich einen Antrag auf weiteren Unfallausgleich über den 1.7.2016 hinaus. Der Ausgleich wurde von bis bereits zugestanden. Die dazu vorliegenden Gesundheitschädigung bestehen weiter und haben sich nicht verbessert.

Füge den Vermerk hinzu: Kopie dieses Schreibens gehen an die Personalstelle und an das Landesamt für Versorgung.

Fahre, wie es HWS-Schaden schon geschrieben hat immer dreigleisig und alle Post als Einschreiben mit Rückschein. Dieses Vorgehen hat rechtliche Bedeutung, so kannst du nachweisen, alles zur Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben.

Wenn denen dein Antrag vorliegt, müssen sie reagieren. Ihrem Antrag wird stattgegeben oder zur Überprüfung deines Anspruchs wird wieder der Amtsarzt beauftragt, dich zur Untersuchung einzuberufen.

Bei mir stellte sich heraus, dass die falsche Behörde den Vorgang abfasste und somit alle deren Briefe und Bescheide rechtsunwirksam waren. Die richtige Behörde (nach der unfreiwilligen zur Ruhesetzung war für mich das Landesamt für Versorgung) meinte vor Gericht, sie hätte auch nicht anders gehandelt und daher sei der Fehler "geheilt". Das sah das Gericht anders. Ein falscher Verwaltungsakt bleibt falsch.

Du willst was von denen, du musst "rechtlich sicher" einen ANTRAG stellen.

Es reichen wirklich zwei Zeilen, hiermit stelle ich formlos einen Antrag auf Unfallausgleich auf den im Bescheid vom xxx anerkannten Dienstunfall. Du kannst das Worte "weiterhin" einfügen, dann weiß der junge Assessor der den Brief vielleicht aufmacht, dass da schon ein Vorgang mit deinem Namen schlummert.

Unfallausgleich wurde mir noch ein Jahr später rückwirkend gezahlt, nicht erst ab Antragstellung sondern bereits ab Unfalltag. Nach Aberkennung und Zahlungseinstellung und gerichtlicher Einklage haben sie nach der Berufungsverhandlung fünf Jahre rückwirkend nachzahlen müssen.

Also handle und lass dir deine berechtigten Ansprüche, also nicht "die Butter vom Brot" nehmen.

LG Teddy
 
Vielen Dank für die Tipps!

Ich werde nochmal nachhaken...
Bei mir ist komplett das LBV zuständig, seit meiner Zurruhesetzung, also kann es nicht daran liegen, dass mein Antrag an die falsche Behörde gegangen ist...
Traurig ist, dass diese Behörden einen mürbe machen wollen...
Aber nicht mit mir, ich bleib dran!

Gruß PU
 
Hallo Paul Udo,

anrufen hat auch den Vorteil, dass du einen Namen hast auf den du dich dann in dem Schreiben beziehen kannst!
Wie die anderen User schon geschrieben haben,
immer per EINSCHREIBEN verschicken!
Noch besser mit Rückschein!
Fristsetzung nicht vergessen!
 
Es tut sich was.... Nach 4 Monaten habe ich eine Antwort bekommen. Mein Antrag ist eingegangen und das Gesundheitsamt, sprich Amtsarzt, hat auch Post von denen bekommen, jetzt warte ich noch auf einen Termin beim AA.
Ging doch fix, oder....

Hat aber bestimmt nichts damit zu tun, dass ich noch 5 x angerufen und mein Anwalt einen Brief geschrieben hat
 
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