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Deleted member 30948
Guest
Hallo,
ich hatte heute meinen Beratungseinsatz für die Pflegekasse.
Es gibt die Möglichkeit zur Befreiung aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in § 4 Abs. 7 "Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften. In Bayern z.B. die 1.00,00 pauschales Pflegegeld.
"7. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,"
VG
ich hatte heute meinen Beratungseinsatz für die Pflegekasse.
Es gibt die Möglichkeit zur Befreiung aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in § 4 Abs. 7 "Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften. In Bayern z.B. die 1.00,00 pauschales Pflegegeld.
"7. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,"
VG