• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Befreiung Rundfunkbeitrag

  • Ersteller des Themas Deleted member 30948
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 30948

Guest
Hallo,
ich hatte heute meinen Beratungseinsatz für die Pflegekasse.
Es gibt die Möglichkeit zur Befreiung aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in § 4 Abs. 7 "Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften. In Bayern z.B. die 1.00,00 pauschales Pflegegeld.

"7. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,"

VG
 
Top