Hallo liebe Freunde,
ich gehöre auch zu denen, die einen ewigen Kampf mit Versicherungen und Gerichten führen (habe mich auch mehrfach hier im Forum an Beiträgen beteiligt). Seit 08/2010 ist die befristete Rente abgelaufen und seither wurde mein Verlängerungsantrag nicht bewilligt. Habe auch einen Arbeitgeber, wo ich als passive Arbeitnehmerin geführt werde, da ich aufgrund der Leistungseinschränkungen nicht arbeiten kann.
Mein Verlängerungsantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde durch die Rentenversicherung abgelehnt, aufgrund der hauseigenen Gutachten.
Zu denen brauche ich ja nichts zu sagen. Mein Gesundheitszustand hat sich zwar verschlechtert, aber dennoch ist lt. den hauseigenen Ärzten volles Leistungsvermögen vorhanden. Meine Ärzte bescheinigen weiterhin starke Leistungseinschränkungen.
Das Sozialgericht hat jetzt einen Gutachter bestellt, ggü. dem ich große Bedenken habe und nicht hingehen möchte, da ich das Ergebnis mir denken kann. Bei meinem 1. Antrag habe ich von meinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und dieser wurde auch akzeptiert.
Diesmal scheint es nicht so. Kann ich diesen vom Gericht bestellten ablehnen und durch einen, den ich vorschlage, ersetzen?
Wenn jemand hierzu Informationen hat, bitte bitte lasst es mich wissen, bin auch anwaltlich beraten, dennoch möchte ich in meinem Fall auch mitwirken.
Vielen herzlichen Dank.
denim
ich gehöre auch zu denen, die einen ewigen Kampf mit Versicherungen und Gerichten führen (habe mich auch mehrfach hier im Forum an Beiträgen beteiligt). Seit 08/2010 ist die befristete Rente abgelaufen und seither wurde mein Verlängerungsantrag nicht bewilligt. Habe auch einen Arbeitgeber, wo ich als passive Arbeitnehmerin geführt werde, da ich aufgrund der Leistungseinschränkungen nicht arbeiten kann.
Mein Verlängerungsantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde durch die Rentenversicherung abgelehnt, aufgrund der hauseigenen Gutachten.
Zu denen brauche ich ja nichts zu sagen. Mein Gesundheitszustand hat sich zwar verschlechtert, aber dennoch ist lt. den hauseigenen Ärzten volles Leistungsvermögen vorhanden. Meine Ärzte bescheinigen weiterhin starke Leistungseinschränkungen.
Das Sozialgericht hat jetzt einen Gutachter bestellt, ggü. dem ich große Bedenken habe und nicht hingehen möchte, da ich das Ergebnis mir denken kann. Bei meinem 1. Antrag habe ich von meinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und dieser wurde auch akzeptiert.
Diesmal scheint es nicht so. Kann ich diesen vom Gericht bestellten ablehnen und durch einen, den ich vorschlage, ersetzen?
Wenn jemand hierzu Informationen hat, bitte bitte lasst es mich wissen, bin auch anwaltlich beraten, dennoch möchte ich in meinem Fall auch mitwirken.
Vielen herzlichen Dank.
denim