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Bedenken gegen Gutachter vom Sozialgericht

Denim

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Juli 2010
Beiträge
19
Hallo liebe Freunde,

ich gehöre auch zu denen, die einen ewigen Kampf mit Versicherungen und Gerichten führen (habe mich auch mehrfach hier im Forum an Beiträgen beteiligt). Seit 08/2010 ist die befristete Rente abgelaufen und seither wurde mein Verlängerungsantrag nicht bewilligt. Habe auch einen Arbeitgeber, wo ich als passive Arbeitnehmerin geführt werde, da ich aufgrund der Leistungseinschränkungen nicht arbeiten kann.

Mein Verlängerungsantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde durch die Rentenversicherung abgelehnt, aufgrund der hauseigenen Gutachten.
Zu denen brauche ich ja nichts zu sagen. Mein Gesundheitszustand hat sich zwar verschlechtert, aber dennoch ist lt. den hauseigenen Ärzten volles Leistungsvermögen vorhanden. Meine Ärzte bescheinigen weiterhin starke Leistungseinschränkungen.

Das Sozialgericht hat jetzt einen Gutachter bestellt, ggü. dem ich große Bedenken habe und nicht hingehen möchte, da ich das Ergebnis mir denken kann. Bei meinem 1. Antrag habe ich von meinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und dieser wurde auch akzeptiert.
Diesmal scheint es nicht so. Kann ich diesen vom Gericht bestellten ablehnen und durch einen, den ich vorschlage, ersetzen?

Wenn jemand hierzu Informationen hat, bitte bitte lasst es mich wissen, bin auch anwaltlich beraten, dennoch möchte ich in meinem Fall auch mitwirken.

Vielen herzlichen Dank.

denim
 
Hallo,
ich glaube nicht , daß man einen Gerichtsgutachter ausschlagen kann .
Eher , einen der Gegenpartei . Könnte ja parteiisch sein . Ebenso dein
vorgeschlagener Gutachter .
Daher macht ein Gerichtsgutachter Sinn . Wer sollte sonst " unparteiisch "
sein ?
So stell ich mir das vor . Wissen tue ich es auch nicht.
Wieso hast du überhaupt Bedenken bei einem Gerichtsgutachter ?
Ich war froh , daß ich zu einem durfte , um das Gutachten meiner Versicherung anzufechten .

Gruß
 
Hallo pijaro,

ich habe jetzt einen Gerichtsgutachter von der übelsten Sorte bekommen, der ist hier im Forum bekannt. Ich weiß nicht, was ich machen soll, da es ein Gutachten nach §109 sein soll. Der wird definitiv nicht objektiv begutachten.

Daher möchte ich wissen, was ich tun kann, um diesen Gutachter ablehnen zu lassen. Habe ich auch hierzu kein Vorschlagsrecht?

Vielleicht gibt es hier User, die vielleicht wichtige Infos haben.

Ich wäre euch sehr sehr dankbar.
 
Gutachter ablehnen

Hallo Denim,

Du kannst einen Gutachter ablehnen, wenn Du ihn für befangen hältst. Die Befangenheit mußt Du jedoch begründen.

Gründe wären beispielsweise:

- der Gutachter arbeitet für die Gegenpartei als angestellter Arzt bzw. als Berater. Wobei bei letzterem könnte es sein, dass der Befangenheitsantrag abgelehnt wird.

- der Gutachter propagiert beispielsweise öffentlich (in Vorträgen usw.), dass es kein HWS-Schleudertrauma gibt und alles nur Einbildung wäre.

Also, Du mußt einen Befangenheitsgrund finden und ihn so darstellen, dass das dem Richter auch einleuchtet.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Vielen Dank für die Informationen.

Habe ich nach §109 kein Vorschlagsrecht bzw. Mitwirkungspflicht.

Bereits bei meinem 1. Antrag musste ich das Sozialgericht einschalten. Ich durfte einen Gutachter bestimmen, der hat dann auch das Gerichtsgutachten gemacht.

Beim Verlängerungsantrag jetzt hat das Sozialgericht einen bestellt, der hier im Forum bekannt ist und den ich überhaupt nicht möchte. Mir wäre der damalige Gutachter lieber, der hat sich mit meinen sämtlichen gesundheitlichen Beschwerden befasst.

Kann ich den damaligen Gutachter nochmals beauftragen lassen? Wie kann ich es begründen, ich möchte diesen Gutachter vom Sozialgericht nicht. Ich weiß nicht wie ich die Befangenheit begründen soll, da die negativen Erfahrungen hier aus dem Forum sind.

Wäre für weitere Informationen sehr dankbar.
 
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