Sekundant
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hallo Jiwi,
gibt die KK denn eine begründung für die auszahlungsverweigerung an (ausser, dass eine AU nicht vorgelegen habe)?
die AU ist eine urkunde. sollte der zweitausdruck als kopie zu erkennen oder zu werten sein, lass dir vom arzt ausdrücklich eine zweitausfertigung geben; begründen kannst du es mit dem fehelenden beweiswert einer kopie (kopie einer urkunde ist keine urkunde). vielleicht beendet die KK damit das spielchen.
gruss
Sekundant
ps:
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Die vom 27.09.18 wurde nochmal ausgedruckt, ich habe es eingeworfen u am 24.10.18 ist die AU endlich bei der Versicherung eingegangen. Die Krankenkasse behält nun mein Krankengeld vom 08.10.-17.10.18 ein,da eine Folge-AU ab 18.10. für die Dauer der Reha bereits vorlag.
gibt die KK denn eine begründung für die auszahlungsverweigerung an (ausser, dass eine AU nicht vorgelegen habe)?
die AU ist eine urkunde. sollte der zweitausdruck als kopie zu erkennen oder zu werten sein, lass dir vom arzt ausdrücklich eine zweitausfertigung geben; begründen kannst du es mit dem fehelenden beweiswert einer kopie (kopie einer urkunde ist keine urkunde). vielleicht beendet die KK damit das spielchen.
gruss
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