Hallo,
Der Grund für die Entlassung von B. aus der U-Haft wirft jedoch einige Fragen auf und ist höchst ungewöhnlich. Anders als am Donnerstag zunächst berichtet, legte Alexander B. nach hr-Informationen kein umfassendes Geständnis ab. Er habe aber durchaus Angaben gemacht, relativierte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag.
Neue Erkenntnisse sorgten dafür, dass das Amtsgericht Frankfurt den Haftbefehl gegen den 53-Jährigen erweiterte. Zugleich beantragte die Staatsanwaltschaft aber eine Haft-Verschonung, weil sie nun die Gefahr als gering einschätzt, dass B. Beweise beseitigen oder Zeugen beeinflussen könnte. Auch die Fluchtgefahr halten die Ermittler nach der Aussage für überschaubar.
Ermittlungsrichterin gegen Entlassung
Dagegen sah die zuständige Ermittlungsrichterin nach hr-Informationen eine erhebliche Verdunkelungsgefahr. Alexander B. soll schon vor seiner Inhaftierung Beweise vernichtet haben. Die Richterin hatte aber keine Wahl, sie musste der Haft-Verschonung zustimmen.
Der Grund liegt in einem juristischem Detail: Die Staatsanwaltschaft beantragte als ermittelnde Behörde die Haft-Verschonung, nicht etwa die Verteidigung - wie sonst üblich. Deshalb musste die Richterin zustimmen. Dies verlangt eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen. Hinzu kommt, dass das Amtsgericht sonst Gefahr gelaufen wäre, dass eine höhere Instanz seine Entscheidung aufhebt.
Der zweite Hauptverdächtige, ein mit B. befreundeter Unternehmer, ist ebenfalls auf freiem Fuß. Das bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts auf hr-Anfrage. Der Haftbefehl gegen den Unternehmer wurde jedoch nicht aufgehoben.
Sowohl Alexander B. als auch sein Unternehmer-Freund stehen im Verdacht, bei der Vergabe von Gutachten im Bereich Medizinbetrug gemeinsame Sache gemacht zu haben. Eine Anzeige der früheren Lebensgefährtin von B. löste die Ermittlungen aus.
Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen: Eineinhalb Monate saß Oberstaatsanwalt Alexander B. in Untersuchungshaft. Nun ist er überraschend wieder auf freiem Fuß - obwohl es weitere Vorwürfe gegen ihn gibt.
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Gruß
Anja