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Bandscheibenvorfall und Verengung des Spinalkanals

pucky

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2013
Beiträge
7
Ort
Neustadt
Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe sonst dreh ich noch am Rad.
Zu meinem Anliegen:
Ich hatte im Dez. 2010 einen Wegunfall. Ich bin bei Glatteis ausgerutscht und mit dem Steißbein mit voller Wucht auf die Bordsteinkante geknallt. Ich war am anderen Tag beim D-Arzt da ich es vor Schmerzen nicht mehr ausgehalten habe. Es wurde geröntgt und eine Packung Schmerztabletten und mit der Diagnose "einer starken Prellung" nach Hause geschickt. Die Schmerzen wurden immer schlimmer und es gab noch eine Packung Schmerztabletten, aber weiter geschah nichts. Nach 6 Wochen Krankschreibung sagte mir mein D-Arzt, das er mich nicht mehr länger krankschreiben kann und ich müsste wieder auf die Arbeit gehen. Meinen Alltag kann ich bis heute nur mit Schmerztabletten über die Runden bringen.
Im April 2012 meldete sich meine private Unfallversicherung zu einem Gutachten. Ich ging zu meinem D-Arzt dort wurde erneut geröntgt, ausgemessen und verschiedene Tests gemacht. Nach der "Begutachtung" fragte ich meinen D-Arzt was denn nun heraus gekommen wäre, und sie meinte das sich das Röntgenbild vom Tag nach dem Unfall zu heute (April 2012) verändert hätte. Ansonsten keinerlei Auskunft. Daraufhin hat meine private Unfallversicherung beschlossen abzuwarten, bis die "Behandlung" beendet sei. Ich bekam Massagen. KG, usw. aber es stellte sich keine Besserung ein.
Im Oktober 2012 meldete sich die BG zu Wort und schickte mich zu einem ihrer Gutachter. Er hat mich 5 min. Untersucht 10 Mi. Bericht geschrieben und mir mitgeteilt, das die Schmerzen nicht von dem Unfall kommen, sondern von einer Steißbeifistel-OP, die im Jahr 2001 durchgeführt wurde (ich habe an dieser Narbe oder Stelle keinerlei Beschwerden). Nach diesem Gutachten der BG habe ich meinen Anwalt eingeschaltet, da ich mir verarsc.... vorkam.
Das zu meiner Vorgeschichte.
Nun war ich zufällig bei meinem Neurologen im März 2013, der feststellte das mit meiner Wirbelsäule etwas nicht stimmte. Ich erzählte ihm dann von dem Wegeunfall und er gab mir eine Überweisung zu einem MRT.
Gestern war ich dann im MRT und es stellte sich heraus das ich eine Verengung des Spinalkanals habe und einen schweren Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelgegend. Es sind 3-4 Wirbelkörper betroffen. Ich fragte daraufhin, ob es von dem Unfall stamme, und er verneinte es. Er könne es nicht beantworten, da er mich nicht nach dem Unfall gesehen hätte.
Nun meine Frage:
Ist bekannt, das man sich von einem schweren Sturz einen Bandscheibenvorfall zuziehen kann? Ich wüsste nicht das ich mir den woanders "eingefangen" haben könnte. Mit der Verengung des Spinalkanals kann ich mich anfreunten dass das nicht von dem Unfall stammt. Aber der Bandscheibenvorfall? Es wäre mir sehr wichtig verschiedene Meinung darüber zu lesen.

OP-Termin ist nach Pfingsten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo pucky,

dein
Ich hatte im Dez. 2010 einen Wegunfall. Ich bin bei Glatteis ausgerutscht und mit dem Steißbein mit voller Wucht auf die Bordsteinkante geknallt. Ich war am anderen Tag beim D-Arzt da ich es vor Schmerzen nicht mehr ausgehalten habe. Es wurde geröntgt und eine Packung Schmerztabletten und mit der Diagnose "einer starken Prellung" nach Hause geschickt. Die Schmerzen wurden immer schlimmer und es gab noch eine Packung Schmerztabletten, aber weiter geschah nichts. Nach 6 Wochen Krankschreibung sagte mir mein D-Arzt, das er mich nicht mehr länger krankschreiben kann und ich müsste wieder auf die Arbeit gehen. Meinen Alltag kann ich bis heute nur mit Schmerztabletten über die Runden bringen.

Im April 2012 meldete sich meine private Unfallversicherung zu einem Gutachten. Ich ging zu meinem D-Arzt dort wurde erneut geröntgt, ausgemessen und verschiedene Tests gemacht. Nach der "Begutachtung" fragte ich meinen D-Arzt was denn nun heraus gekommen wäre, und sie meinte das sich das Röntgenbild vom Tag nach dem Unfall zu heute (April 2012) verändert hätte. Ansonsten keinerlei Auskunft.

Im Oktober 2012 meldete sich die BG zu Wort und schickte mich zu einem ihrer Gutachter. Er hat mich 5 min. Untersucht 10 Mi. Bericht geschrieben und mir mitgeteilt, das die Schmerzen nicht von dem Unfall kommen, sondern von einer Steißbeifistel-OP, die im Jahr 2001 durchgeführt wurde (ich habe an dieser Narbe oder Stelle keinerlei Beschwerden). Nach diesem Gutachten der BG habe ich meinen Anwalt eingeschaltet, da ich mir verarsc.... vorkam.

Das zu meiner Vorgeschichte.
Nun war ich zufällig bei meinem Neurologen im März 2013, der feststellte das mit meiner Wirbelsäule etwas nicht stimmte. Ich erzählte ihm dann von dem Wegeunfall und er gab mir eine Überweisung zu einem MRT.
Gestern war ich dann im MRT und es stellte sich heraus das ich eine Verengung des Spinalkanals habe und einen schweren Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelgegend. Es sind 3-4 Wirbelkörper betroffen.

Ich fragte daraufhin, ob es von dem Unfall stamme, und er verneinte es. Er könne es nicht beantworten, da er mich nicht nach dem Unfall gesehen hätte.

Ist bekannt, das man sich von einem schweren Sturz einen Bandscheibenvorfall zuziehen kann? Ich wüsste nicht das ich mir den woanders "eingefangen" haben könnte. Mit der Verengung des Spinalkanals kann ich mich anfreunten dass das nicht von dem Unfall stammt. Aber der Bandscheibenvorfall? Es wäre mir sehr wichtig verschiedene Meinung darüber zu lesen.

Ja.....du sagst Schmerzen nach dem Unfall, was für Schmerzen wo genau:-ziehend- ausstrahlend- stechend:confused:

Warum nicht schon früher ein MRT:rolleyes:

Vorerkrankung oder dokumentierte Vor- Beschwerden der WS?

Viele Bandscheibenvorfälle sind stummter Natur und werden ggf. durch
einen Unfall virulent.

http://www.reha-klinik.de/informationsforum/der-bandscheibenvorfall-was-ist-das.html

http://www.bodylife.com/medical-fitness/artikel/artikel/diagnose-bandscheibenvorfall.html


Verengung des Spinalkanals event. Verengung:confused:

http://www.apotheken-umschau.de/spinalkanalstenose


Es geht bei dir um die Angelegenheit, die Unfallkausalität von der Geschichte herzuleiten. (BG)

Stell dich ggf. auf einen harten Kampf mit der BG ein, denn für die
BG sind Bandscheibenv. wie ein rotes Tuch.
Danach wird auch einiges in diesem Bereich, dem Verunfallten unterschlagen
und verschleppt.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried 21,
die Schmerzen waren in der Lendengegend, Steißbein und Beckenbereich. Ich kann heute noch nicht richtig sitzen. Der Schmerz ist immer da und beschreiben wenn ich ihn muss manchmal ziehend dann wieder stechend.
Eine Vorerkrankung ist mir nicht bekannt. Ich habe zwar Verspannungen in der HWS aber nichts im Lendenwirbelbereich.
Ein MRT ist vom Steißbein gemacht worden, aber in diesem Bereich war nichts, sondern weiter oben. :mad:
Es geht nicht nur um die BG, sondern auch um meine private Unfallversicherung, die sich an die BG "angehängt" hat.

Ich weiß das es ein schwieriger Kampf wird, aber aufgeben werde ich nicht.
Viel Grüße Pucky
 
Hallo pucky,

nochmals....du sprichst von:

OP-Termin ist nach Pfingsten

Mit der Verengung des Spinalkanals kann ich mich anfreunten dass das nicht von dem Unfall stammt.
Aber der Bandscheibenvorfall?

dein
Ich weiß das es ein schwieriger Kampf wird, aber aufgeben werde ich nicht.

Ja...schon das will keiner aber du musst jetzt schon gewisse Weichen stellen.

Befunde und Röntgenbilder sichern!

Gab es Zeugen beim Unfall bzw. im Laufe nach dem Geschehen?

Hausarzt?

Krankenkassen Register?

Röntgen und MRT-Bilder von einem erfahrenen- neutralen Radiologen
beurteilen lassen!


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

Ich habe meine Röntgenbilder von der behandelden Ärztin auf einer CD und die Bilder vom 1. MRT habe ich zu Hause.

Nein es gab keine Zeugen, nur mein Mann wie ich nach Hause gekommen bin.

Viele Grüße Pucky
 
Hallo Siegfried21,

Woher hast Du das?
Viele Bandscheibenvorfälle sind stummter Natur und werden ggf. durch
einen Unfall virulent.

"Virulent" ist hier nicht sinnvoll.

Es könnte heißen "vitalisiert" oder "revitalisiert" "aus der Latenz in die Präsenz bringen", je nachdem.

In Wirklichkeit ist aber ein "stummer BSV" kein wirklicher BSV, solange es keinen Schmerz auslöst (Krankheiswert). Wird auf einen Nerv, der vital ist gedrückt, so gibt es einen Schmerz, ob man will oder nicht.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

ich sehe schon es ist "wieder" einmal alles eine Auslegungssache.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist ein BSV erst ein BSV wenn er Schmerzen bereitet.

Viele Grüße pucky
 
Hallo pucky,

dein

Nicht bloß sondern was herrscht bei dir vor:confused:

Überwiegender Vorschaden-Schadensanlage, Begleidverletzungen:confused:

http://books.google.de/books?id=yq5...ien traumatischer bandscheibenvorfall&f=false

www.anb-ev.de/Publikationen/2012_MeyerClement.pdf‎

Ariel Wichtig:
BSG Urteile

BSG vom 24.7.2012, AZ: B 2 U 23/11 R

http://juris.bundessozialgericht.de...bd7e602f3496d3f4bdc371d0a&nr=12815&linked=urt

Testfahrer Urteil;)
BSG vom 24.07.2012 AZ: B 2 U 9/11 R

http://juris.bundessozialgericht.de...bd7e602f3496d3f4bdc371d0a&nr=12816&linked=urt


LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 22.12.2010, L 10 U 3840/10

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13715


Grüße

Siegfried
 
Hallo Siegfried21,

zu den Links: sag ich ja, die Urteile bestätigen, was ich sage, hatte ich Dir ja mal geschickt.

Hallo pucky,

eigentlich nicht Auslegungssache, sondern so, dass bei den einen Gutachtern/Ärzten ein Verfälschungswille
oder auch Kenntnismangel vorhanden ist, bei anderen korrekte Befundung. So kommt es zu unterschiedlichen Beurteilungen.
Hört ein Arzt dem Patienten aufmerksam und ausdauernd zu, dann könnte er schon an dem Gesagten, Geschilderten die Diagnose
einwandfrei stellen, Dokumente braucht er dann nur noch zur Bestätigung.


Stumme BS-Vorwölbung ohne Beschwerden ist kein BSV mit Krankheitswert.
Mit zunehmendem Alter kommen solche Vorwölbungen vor, je nachdem wie man lebt und veranlagt ist.
Da kein Schmerz da, deshalb wird auch keine Befunderstellung erhoben.

Erst wenn die Lage so ist, dass Schmerz oder Bewegungseinschränkung da ist, dann ist es ein vollkommen anderer Zustand
als im Schmerzfreien zustand. Es ist also zwischen dem einen und dem anderen Zustand ein Unterschied.
Die Lageposition "Vorwölbung" der BS muss sich verändert haben, damit es vom schmerzfreien Zustand zum Schmerz
bzw. Bewegungsbehinderung kommen kann und das hat Krankheitswert und Lebenswertverlust.

Die Situation von BS zwischen den WKs ist nicht so, wie eine Wurstscheibe zwischen zwei Brotscheiben.
Dieser bildliche Vergleich könnte zutreffen, wenn das Sandwich fest in eine Folie gewickelt ist und
dann die Wurstscheibe trotz Folie vom Brot fällt/vorrutscht.
Das ginge nur, indem mit ziemlichen Alltags unüblichem Kraftaufwand nachgeholfen würde.

Zu einem Vorfall braucht man also einen Energie-Impuls, weil Bandscheiben ziemlich gut verpackt
zwischen den Wirbelkörpern von allen Seiten gut geschützt sind.
Immerhin werden diese bei jeder Bewegung des Menschen, Tag und Nacht, Jahrein/Jahraus bewegt.
Um also einen BS in eine Lage zu verrücken, damit sie den Lebenswert herabsetzt,
dazu braucht es mehr als nur Alltags- oder Allnachts-bewegungen, also nicht alltägliche Ereignisse.

Man kann durch schmerzausweichende Bewegungsveränderung dem Schmerz ausweichen lernen,
und ihn mit der Zeit "wegdrücken", allerdings nur wenn er so ist, dass die Bewegung überhaupt möglich ist.
Aber die Ursache für den Schmerz ist dennoch nicht weg.

Vergleich mit Karies. Hat man Karies und keine Zahnschmerzen, dann merkt man die Karies nicht.
Aber wenn der Schmerz kommt, dann ist zwischen dem schmerzlosen Zustand und dem schmerzhaften Zustand
zu einem Fortschritt der Karies zu dem Zahnnerv gekommen. Hätte ein Zahnarzt die Karies vor dem schmerzhaften Zustand
entdeckt und behandelt, dann gäbe es den Zustand des Schmerzes nicht.

So ist es ohne Energieimpuls mit der schmerzfreien BS-Vorwölbung, die erst durch ein "Ereignis"
in einen schmerzhaften Zustand gebracht wurde.
Ohne diesen plötzlichen Energieimpuls könnte die Person ohne Schmerzen leben, drei Jahre, zehn Jahre, ....

Die Rechtsprechung macht ja diese Unterscheidung.

Spinalkanalverengung durch mittigen BSV macht kaum Schmerzen, dafür aber was anderes, i
mmer krankhaft und Lebenswertverlust bis zur Querschnittlähmung.
Eine Spinalkanalverengung durch BSV macht zwar nicht gleich eine Lähmung,
aber mit Sicherheit im Laufe der Zeit schreitet langsam die Zerstörung der Rückenmarknerven fort,
je nach individueller Situation.

Gerade deshalb, weil da der große Schmerz fehlt,
und die geklagten Beschwerden man ins Lächerliche oder Simulation ziehen kann,
werden diese Patienten/Probanden immer erfolgreich
falsch Diagnostiziert (von Versicherungsmedizinern) - zur Schadensersatzentsorgung.

Ausnahmen sind jene, bei denen die Bewegungsfähigkeit sofort ausfällt, also inkompletter Querschnitt.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nochmals auf die o. g. BSG- Rechtsprechung zurück zu kommen.

Ja....ein "Bla Bla" und nochmals hochgestochenes, theroretisches "Bla Bla":rolleyes:

Praktisch ist es nach m. Info doch so, dass die BG nur in Ausnahmefällen
die Bandscheibenangelegenheiten entschädigen will. (BK, deutliche Begleitverletzungen beim B. Vorfall usw.)

Alles andere dazwischen soll erstmals vor Gericht durch s. g. "Langstrecken Schwimmen" Klärung finden. Da sind sich die BG, entsp. Gutachter/Ärzte, Rechtsprechung einig.

Bandscheibengeschichten sind eine Art Volksseuche, kann der BG viel €€€€€€€ kosten und darum muss auch noch so ein zartes Pflänzlein der Rechtsprechung minimiert werden.

Vom Geschädigten wird schon das "Non plus Ultra" an Beweisen gefordert, dagegen darf die BG
ohne viel " Tam Tam" mit der einfachen Begründung den Geschädigten erstmals ins Nirvana schicken.

"Kurzzeitige- Verschlimmerung eines Vorbestehenden- überwiegenden Vorschaden-Schadensanlage,
schicksalhafte Weiterentwicklung, keine Begleitverletzung nachweisbar (in den meisten Fällen) und darum ist die Angelegenheiten weil nicht Nachweisbar als s. g. Gelegenheitsursache einzustufen."

BSG-Urteile:

ob dieser Schaden nach Maßgabe des derzeit anerkannten Standes der medizinischen Wissenschaft durch die verrichtungsbedingte und deshalb versicherte Einwirkung unmittelbar objektiv mitverursacht wurde...................

Vielmehr ist der jeweils neueste anerkannte Stand des einschlägigen Erfahrungswissens zugrunde zu legen. Dies wird in der Regel die Auffassung der Mehrheit der im jeweiligen Fragenbereich veröffentlichenden Wissenschaftler/Fachkundigen eines Fachgebiets sein. Lässt sich eine solche "herrschende Meinung" nicht feststellen, so darf der Richter nicht gleichsam als Schiedsrichter im Streit einer Wissenschaft fungieren und selbst eine (von ihm anerkannte) Ansicht zur maßgeblichen des jeweiligen für ihn fachfremden Wissenschaftsgebietes erklären. Vielmehr kommt, falls auch durch staatliche Merkblätter, Empfehlungen der Fachverbände etc kein von den Fachkreisen mehrheitlich anerkannter neuester Erfahrungsstand festgestellt werden kann, eine Entscheidung nach Beweislastgrundsätzen in Betracht

Ja gut...........denne haben wir Schiedsrichter:p

Was sind die neusten, anerkannten Standards? etwa die von der BG für die BG geschriebenen Ausführungen von Schönberger und Co. oder weitere von Amigo-Seilschaften durchzogene
Schriften Im Sinne...................:rolleyes:

Wenn traumatischer- Isolierter Bandscheibenvorfall ohne Begleitverletzung nicht möglich ist und
wenn er doch auftreten sollte, die Degeneration- Gelegenheitsursache pauschal- theoretisch
überwiegt, dann frage ich mich (u. a. wie Castro) wie schon Bandscheibenvorfälle bei Jugendlichen und Kinder ohne Begleitverletzungen auftreten können, wenn die Degeneration noch mehr oder weniger hier bei "0" anzusiedeln ist.

Es ist noch vieles ungeklärt und darf auch nicht pauschalisiert werden, denn
hierbei wird das Sozialrecht mit Füssen getreten.

Fakt ist:
Bei den Verunfallten muss eine erhebliche degenerative Vorschädigung/Schadensanlage
und deren Auswirkungen im Vollbeweis überzeugend nachgewiesen sein dito
das die Vorschädigung/Schadensanlage von so überwiegender Bedeutung war/ist, dass
der jetzige Zustand mit all seinen Auswirkungen auch ohne das Unfallereignis,
zur selben Zeit und den selben Einschränkungen- durch ein alltägliches Ereignis bei jeder
Gelegenheit hätte auftreten können.

Mit den von der Rechtsprechung "propagierten " theoretischen anerkannten m. Standards
bzw. allg. ärztlichen Erfahrungswerten kann allein der Kausalnachweis nicht geführt
werden.

Kameraden Richters von Waterkant:
Nach dem Grundsozialrecht, muss der Einzelfall mit all seinen individuellen Gegebenheiten
"Vorzustand- Unfallmechanik- biomechanischen Einwirkungen- Krankheitsverlauf- Ist-Zustand ect. eine Würdigung finden und nicht weil es in der s. g. Bibel so steht (nur von theoretischen Gegebenheiten ausgehend), einer Vorschädigung/Schadensanlage die wesentliche/überwiegende Ursache als Stempel aufgedrückt werden.

Ein gewisses Maß an Degeneration/Schadensanlage ist fast bei jedem Menschen (WS) vorhanden und somit gibt es kein
100% Mustermenschen dito sind hin und wieder auftretende WS-Beschwerden dem Menschen zugestehen, ohne gleich
hervon eine Disposition abzuleiten zu können.


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Ariel,
Hallo Siegfried21,

ich finde eure Beiträge wirklich gut, aber sie verwirren mich total.

Ich habe jetzt erstmal einen Termin bei meiner Anwältin gemacht, um mit ihr zu besprechen, wie es weiter gehen soll.
Es hängt ja nicht nur die BG drin sondern auch meine private Unfallversicherung.
mal sehen was bei diesem Gespräch heraus kommt.

Viele Grüße Pucky
 
Hallo pucky,

verwirrung:D ist wir schon klar;)
Aber da musst du durch und dich auch einlesen
was Sache ist.

Ich sage dir jetzt schon, dass sich die BG mit Hände und Füße wehren wird:rolleyes:
Wiederum ist die Zurechungsfähigkeit im BG-Recht (ggf. Teilursache) noch eher gewährleistet
wie im kausalitäts System der PUV.

Also w. g. erstmals alles sichern und abwarten was kommt;)

Grüße

Siegfried21
 
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