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Bandscheibenvorfall nach Sturz mit meinem Hund

r.jütz

Nutzer
Registriert seit
17 März 2009
Beiträge
14
hallo zusammen,
ich habe mich jetzt so gut es ging durchs forum gelesen aber noch nicht die richtige antwort gefunden:eek:

ich versuche mich mal kurz zu fassen:D
im september war ich mir meinem hund (55kg bernersennen)spaziren,da er jagdtrieb hatte,war er an der 15 meter leine .in einem moment der unnachtsamkeit setzte keks(mein kund)einem hasen hinter her ,ich hatte die leine ums handgelenk und folg regelrecht hinter ihm her:eek:das hatte was...seit dem hatte ich starke schmerzen im linken bein,im jan wurde endlich eine mrt gemacht und einen bs-vorfall im 4-5 lws festgestellt.op steht für den 1.april an.
nun zum wichtigen,ich bin selbständig und habe mich privat unfallversichert mit kh tagegeld.
ich war in drei kliniken vorstellig um die für mich schnellste und natürlich auch beste op zu erfragen,es geht ja um meinen rücken und gleich mit der frage,kann eine bs-vorfall durch so einen unfall kommen.
die erste klink in köln mehrheim,sagte nein,vergessen sie es:mad:mehr antwort gab es nicht.
die zweite klinik "klinik am ring in köln"sagte,das es sehr wohl sein kann,da die kraft die auf mich einwirkte schon extrem war und mein bs-vorfall keiner ist,der durch verschleiss kommt.
diese klinik ist eine private,da ich aber freiwillig gesetztlich versichert bin,bekomme ich bei denen nur dann ein gutachten wenn ich auch dort operiert werde:confused:
die dritte klinik ist in aachen,der doc sagte gestern auch ,das ich das vergessen könne...
nun meine frage an euch,habt ihr schon mal davon gehört,das jemand sowas bei einer unfallver. durch bekommen hat oder soll ich lieber gleich aufgeben?

ich danke euch fürs lesen
 
Hallo jütz

Erstmal Willkommen hier im Forum. Zu Deiner Frage. Ob ein BSV von einem Unfall kommen kann wurde hier schon oft diskutiert. Die meisten Ärzte sagen nein, denn sie sind der Meinung das man auch ohne Gewalteinwirkung einen BSV bekommen kann. Ehrlich gesagt würde ich mir den Streß nicht antun. Auch die privaten Vers. so denke ich werden dich in die Beweispflicht nehmen. Ich kenne mich mit priv. Vers. nicht aus, aber das Krankenhaustagegeld bekommst du wenn du im KH bist ohne Streß und Ärger.

Aber wie gesagt das ist meine persönliche Meinung. Du kannst es allerdings probieren und abwarten wie deine Vers. reagiert.

Ich wünsche dir gute Besserung.

VG
 
Hallo,
gerade heute habe ich dazu einen sehr wichtigen Beitrag eingestellt. Der BGH hat den Unfallbegriff erweitert und Du solltest mit Deinem Unfall genau da hinein fallen.
Nicht aufgeben, sondern Kämpfen. Die Folgen werden nicht besser sondern eher schlimmer. Vielleicht bist Du ja rechtsschutzversichert. Schau mal diesen Beitrag hier.

Gruß von der Seenixe
 
nicht einfach - aber auch nichts aussichtslos

Bei privater UV grsl. möglich. Darlegung, daß BS-Vorfall ein reiner Unfallschaden ist, jedoch nie ganz einfach. Selbst wenn Unfall grsl bejaht wird, wird Versicherung einwenden, daß BSV im Wesentlichen nicht auf dem konkreten Unfallereignis, sondern auf entsprechender Vorveranlagung beruht.
 
mensch was seit ihr schnell im antworten und das obwohl ich ganz neu bin:)vielen vielen dank.


seenixe das klingt ja wirklich nach ein wenig hoffnung,denn wenn meine versicherung mir nicht mein krankentagegeld zahlt(nicht krankenhaustagegeld das habe ich im ersten beitrag leider falsch geschrieben)dann kann ich meinen laden bald zu machen,als ein 1.frau betrieb,denn eine vertrettung für mehrere wochen sind sonst nicht bezahlbar.
rechtsschutzversichert bin und ich.
ich glaube das es wirklich auf einen versuch ankommt...

dann werde ich wohl jetzt mal auf suche nach einem guten anwalt gehen und hören was meine versicherung dazu sagt.bin ich froh,das ich meine rechtsschutz nicht bei der selben versicherung habe,wie meine unfall:D

lg ramona
 
vielen dank clarus 55 ,ich glaube da kommt noch eine menge auf mich zu:rolleyes:
 
noc mal hallo zusammen,ist bestimmt wieder eine blöde frage aber ich komme nicht in den FaQ berreich,wollte gerne das gerichtsurteil lesen,das hier eingestellt wurde:eek:
 
nach der op

hallo zusammen,meine op ist nun 4 wochen her,leider ist das einzigste was nach wie vor nicht kann oder nur ehr schlecht,das sitzen.deshalb schreibe ich auch erst wieder heute.

die op ist super verlaufen auch die klinik und wundheilung alles top:)
leider ist mein arzt nicht auf meine bitte eingegangen ,mir zu bescheinigen ,das mein rücken vor der op in ordnung war,das wäre ihn nicht möglich sagte er(ich hab ja nun selbst keine ahnung ).

das heisst im klartext,das ich von meiner unfallversicherung nix bekomme ,denn ich weiss nicht wie ich beweisen soll das mein bandscheibenvorfall vom sturz kam und nicht vom verschleiss.
ich überlege jetzt ob es sinn macht ein gutachten erstellen zu lassen aber wo soll ich suchen und nach was?
bin wieder für jeden tip von euch dankbar:)

ich bin bach wievor arbeitsunfähig ,auf langesicht ist das finazell nicht tragbar,es macht mich so sauer,das ich eine unfall versicherung mit kranketage geld habe und die nix zahlen will.ich versuche das positive zusehen ,das ich jetzt keine schmerzen mehr habe,zumindest nicht wenn ich nicht sitze,leider ist es beruflich umungänglich zu sitzen:rolleyes:

glaubz ihr es macht sinn einen gutachter einzuschalten?
lg ramona
 
hallo, r.jütz

warst du vorher schon beim arzt, wegen bandscheibe?
lässt sich bei der kk nachvollziehen, ob.
lass dir mal das verzeichnis geben.
dann hast du wenigstens etwas in der hand.
wird schon schwierig.
mfg
pussi
 
Hallo Jütz,

Thema private Unfallv. und Bandscheiben.

Unkontrollierbarer Sturz nach bewusstem Ausweichen kann als Unfall gewertet werden, BGH, Urteil vom 28.01.2009, Az. IV ZR 6/08
Als Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist jedes vom Versicherten nicht beherrschbare und in Bezug auf die dadurch verursachte Gesundheitsschädigung unfreiwillige Geschehen anzusehen. Diese Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn eine vom Willen des Versicherten getragene und gesteuerte Eigenbewegung zu einer plötzlichen Einwirkung von außen führt. Weicht der Versicherungsnehmer einer ihm entgegenkommenden Person ursprünglich gewollt und bewusst aus und tritt er dabei in eine Vertiefung wodurch es zu einer unerwarteten Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln kommt, liegt daher ein Unfall im Sinne der AUB vor.

Schau mal auch u. g. Adressen nach.

Grüße

Siegfried21


http://juris.bundesgerichtshof.de/c...f682acd2b5a6&client=13&nr=47083&pos=2&anz=101


http://209.85.129.132/search?q=cach...7.2001+-+20+U+200/99&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
 
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