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Bandscheibenschaden durch Auffahrunfall

Personalrat

Nutzer
Registriert seit
7 Mai 2008
Beiträge
2
Liebe Leute,

ich bin in einer Personalratsangelegenheit mit einem Fall beschäftigt, bei dem ein Kraftfahrer vor einigen Jahren einen Auffahrunfall hatte und sich dabei eine Bandscheibenprotrusion zuzog. Sein Arbeitgeber hat sich jahrelang mit der Unfallversicherung darüber gestritten, ob die Unfallversicherung eintritt oder nicht, und musste schließlich hinnehmen, dass die Unfallversicherung niocht zahlte, weil sie behauptete, es sei nicht zu beweisen, dass der Verunglückte sich die Bandscheibenprotrusion bei dem Unfall zugezogen habe. Vielmehr gehe sie davon aus, dass die Schädigung schon vorher dagewesen sei, die Symptome aber erst durch den Unfall aufgetreten seien.

Mit den Jahren verschlimmern sich die Beschwerden immer mehr und der Betroffene fürchtet, seinen Job zu verlieren.

Frage an Euch: Weiß jemand von einem ähnlichen Fall, wo jemand prozessiert und gewonnen hat? Hat es vielleicht in den letzten Jahrer neue wissenschaftlicher Erkenntnisse dazu gegeben, so dass man Chancen hätte, den Fall neu aufzurollen?

Vielen Dank
personalrat
 
Hallo Personalrat,

Herzlich willkommen hier im Forum und Danke, dass Du Dich Deines Kollegen so annimmst. Der Unfall ist als Arbeitsunfall erfasst. Eigentlich hätte sich keinesfalls der Arbeitgeber sondern der betreffende Kollegen mit der BG wegen der Anerkennung der Unfallfolgen streiten müssen. Wichtig ist, ob durch die BG ein entsprechender Verwaltungsakt- sprich Bescheid- zur Ablehnung der Unfallfolgen erlassen wurde oder nicht. Bandscheibenschäden spielen in den Problemfällen mit der BG eine herrausragende Rolle. Dort gibt es auf Seiten der Berufsgenossenschaften sagenhaft "Gute Schlechtachter", die an allen wissenschaftlichen Erkenntnissen in der med. Welt vorbei in Deutschland eine Oase geschaffen haben. Trotz dieser "Schlechtachter" gibt es natürlich Urteile, die genau diesen kausalen Zusammenhang herstellen und wo sich Gerichte nicht auf die Degenerations-Karte der BG eingelassen haben. Mittlerweile sind ja schon 30 -jährige so degenerativ geschädigt, dass ein Blatt Papier ausreicht bei Ihnen Bandscheibenvorfälle, Knorpelglatzen und andere Schäden hervorzurufen.
Wichtig wäre ersteinmal der konkrete Sachstand bei dem Kollegen.

Gruß von der Seenixe
 
Liebe Seenixe,

vielen Dank für Deinen Beitrag!

Der Sachstand ist folgender: Der Kraftfahrer fuhr während einer Dienstfahrt mit ca. 40 kmh in einem Winkel von 90 Grad seitlich in einen PKW, der ihm die Vorfahrt genommen hatte.
Er wurde noch am selben Tag wegen starker Rückenschmerzen ambulant im Krankenhaus behandelt. Dort lautete die (Fehl-)diagnose: Nierenprellung. Nach zwei Tagen wurde erneut untersucht und eine Banscheibenprotrusion L4/L5 festgestellt. BG stellte sich auch nach mehreren Widersprüchen unverändert auf den Standpunkt, dass "ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden" nicht hergestellt werden könne. Degenerative Bandscheibenschäden seien außerdem beim Berufsbild Kraftfahrer wahrscheinlich. Dazu sollte gesagt werden, dass der Fahrer wenige Tage vor dem Unfall betriebsärztlich untersucht und als kerngesund beurteilt worden war.


Der Arbeitgeber holte ein Gegengutachten ein (anhand von CT-Aufnahmen). Darin hieß es: "Eine traumatische Genese der ... Bandscheibenprotrusion ist mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen."
Das Unfallopfer klagte nicht, da Arbeitgeber ihm wegen Aussichtslosigkeit der Klage davon abriet.

Die Frage ist für mich weiterhin: Könnte ein solches Gutachten heute anders ausfallen, weil es neue Erkenntnisse gibt? Hat jemand in so einem Fall geklagt und gewonnen?

Gruß, Personalrat
 
Degenerative Bandscheibenschäden seien außerdem beim Berufsbild Kraftfahrer wahrscheinlich.

hallo,

vieleicht sollte man aus dem arbeitsunfall eine "Bk" machen wenn man ihnen schon die worte in den mund legt.

ich weiss allerdings nicht ob das so einfach machbar ist,ich weiss nur das es sehr schwer ist einen banscheibenschaden,als folge eines traumas durchzubekommen.

gruss fortuna
 
Hallo Personalrat,

Janein, Es geht darum, wer das Gutachten erstellt und ob das Gutachten Bestand hat. Urteile habe ich in Juris keine entsprechenden gefunden. Aus meinen eigenen Erfahrungen kann ich sagen, dass eine BG sich sicher nicht mit einem entsprechenden Gutachten zufrieden geben wird und alles daran setzen wird, dieses Gutachten als unrealistisch und Falsch darzustellen. Wohlwissend, dass es bei einem entsprechenden Urteil viele weitere Anforderungen auf sie zukommt.

Gruß von der Seenixe
 
[bitte keine Vollzitate des vorigen Beitrags, das müllt nur das Forum zu und nützt niemandem!]

Hallo Seenixe,
genau das sehe ich ein wenig anderst. Zum einen nicht fest zu stellen wie alt ein Bandscheibenschaden ist und zum anderen ist die Whrscheinlichkeit, dass ein Bandschebenvorfall wirklich beschwerden macht sehr gering. Denn die Wahrscheinlichkeit das ein Bandscheibenprollabs wirklich auf eine Nervenstruktur drückt ist sehr gering. Gib mal in Wikipedia Bandscheibe ein und schau dir das Bild an dann weißt du was ich meine er kann nämlich auch in alle anderen Richtungen austreten.
Bei einer Studie ist festgestellt worden dass sehr viele einen Bandscheibenvorfall haben ohne dies zu wissen. Um sicher zu gehen sollte man Vorsorglich einmal im ja zum Kernspind gehen.
Desweiteren hat man festgestellt, dass BSV am meisten zwischen 20 und 40 passieren. Bandscheibenoperationen aber erst sehr viel später.

Das nur am Rande erwähnt tut natürlich zu der Sache wenig Beitragen aber vieleicht als entschuldigung für die "Schlechtachter" :)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Jogger127,
ich habe bei einem schweren Verkehrsunfall, (bin mit 50 km/h dank eines unaufmerksamen Autofahrers über den Lenker abgestiegen) selbst einen Bandscheibenvorfall erlitten. Auf Grund der inzwischen erfolgten Gutachten und Ereignisse kann man leider Deine Darstellung nicht so im Raum stehen lassen. Sicher durfte ich vorige Woche hören, dass man ab einem Alter von 20 Jahren mit Bandscheibenvorfällen rechnen darf und eigentlich die Rückenleiden Volkskrankheit Nr.1 sind, aber bei mir war der Bandscheibenvorfall schon sehr schmerzhaft und die Bedingungen, die zur Anerkennung eines BSV bestehen, sind sehr hohe Hürden, aber wer sich mit diesem Thema intensiver beschäftigt, versteht auch warum.

Vielleicht kannst Du Deine Ansicht und vor allen Dingen den Ursprung Deines Wissens darlegen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Personalrat,

folgendes habe ich für dich.

Grüße

Siegfried21



OLG Hamm, v. 19.06.1997 - 27 U 158/95

Bandscheibenvorfall typische Unfallfolge bei Frontalkollision


1. Eine Bandscheibenverletzung bei einem angeschnallten Beifahrer ist die nahezu typische Folge einer Frontalkollision, weil dadurch eine Rotationsbewegung der linken Körperhälfte auftritt und die extreme Flexion des Oberkörpers durch den Sicherheitsgurt im wesentlichen rechtsseitig abgefangen wird. Die Rotation der linken Körperhälfte setzt die Bandscheibe gerade im Sitzen stark unter Druck, so daß diese nach dorsal herausgedrückt werden kann.

2. Wird ein Bandscheibenvorfall operativ beseitigt und findet sich danach ein beschwerdefreies Intervall bei vollschichtiger Berufstätigkeit mit erheblicher Belastung der Wirbelsäule, dann ist eine Kausalität des Zweitunfalls gegeben, wenn es durch diesen zu einem Prolaps mit neuerlichen Beschwerden kommt und in anderen Bereichen der Wirbelsäule keine Labilität für weitere Bandscheibenvorfälle festzustellen ist.

3. Wird im Berufungsrechtszug – in Abweisung zur Eingangsinstanz – die Haftung des Schädigers festgestellt und sind die genauen Auswirkungen der Unfallfolgen noch nicht abschließend geklärt, ist eine Zurückverweisung zur Klärung des Streites zur Höhe sachdienlich, weil den Parteien anderenfalls eine Rechtsmittelinstanz genommen würde.
 
vieleicht sollte man aus dem arbeitsunfall eine "Bk" machen wenn man ihnen schon die worte in den mund legt.

Die Versicherung legt dem Unfallopfer so manches in den Mund, damit dieses einen noch aussichtsloseren Weg beschreitet und so das erfolgversprechendere Verfahren vernachlässigt oder sogar verjähren lässt.

Vorsicht also.... die BG arbeitet mit lauter fiesen Tricks.
 
Vielleicht kannst Du Deine Ansicht und vor allen Dingen den Ursprung Deines Wissens darlegen.

Gruß von der Seenixe
Gerne doch
ich kann dir darüber haufen weise Fachpublikationen zeigen aber hier erstmal ein paar link zum Thema
http://www.stern.de/wissenschaft/medizin/:Studie-Bandscheiben-OPs/601186.html

Wie man sieht hat auch schon die allg. Presse davon Wind bekommen

Und noch eins ich sage nicht das der Bandscheibenvorfall nicht aus einem Trauma entsteht. Ich sage nur dass man den Zeitpunkt des Bandscheibenvorfalls nicht automatisch auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen kann.

Würden wir alle etwas mehr Geld für die Gesundheit ausgeben und nicht nur für die Schönheit und für Statussymbole dann würden warscheinlich weit aus weniger Menschen unter Rückenschmerzen leiden.

Mußte ich mal los werden
Für den LKW fahrer drücke ich natürlich wieterhin die Daumen dass es zur annerkennung bei der BG kommt
 
Hi Jogger!

Habe das gerade gelesen!

genau das sehe ich ein wenig anderst. Zum einen nicht fest zu stellen wie alt ein Bandscheibenschaden ist und zum anderen ist die Whrscheinlichkeit, dass ein Bandschebenvorfall wirklich beschwerden macht sehr gering. Denn die Wahrscheinlichkeit das ein Bandscheibenprollabs wirklich auf eine Nervenstruktur drückt ist sehr gering.

Wie kommst Du zu dieser Feststellung?
Hast Du eigene Erfahrungen -mit einem oder mehreren Bandscheibenvorfällen?

maja
 
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