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Banale Frage zur MDE

hella

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Juni 2014
Beiträge
423
Hallo!
Ich weiß, es hat sich einiges geändert und irgendwie werde ich nicht schlau. Wie hoch ist die MDE bei PTBS in den üblichen 3 Schweregraden?
Danke fürs geduldige Antworten.
 
Hallo Hella,

so einfach nicht zu beantworten.
Aber vielleicht mal ein paar "Denkanstöße":
Hier eine Untersuchung der Uni Frankfurt
Anschließend was med. zur Begutachtung
und natürlich hatten wir das Thema schon öfter siehe hier

Ganz wichtig ist dabei zu wissen, dass die Auswirkungen sehr unterschiedlich sein können und dadurch entsprechend unterschiedlich beurteilt werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe! Hallo Kassandra!
Ich danke Euch. Aber ich steig da nicht durch. Vielleicht bin ich zur Zeit auch mal wieder ganz neben der Spur und verarbeite annähernd nichts und das aber ganz langsam;-)
Ich habe vorher selbst gegoogelt und gesucht. Grob gibt es 3 Schweregrade. Die Höhe der MDE oder GDS variiert aber stark. Mal ist die heftigste Ausführung 50MDE mal 80-100. Und dann wurde das ja auch kürzlich überarbeitet, glaub ich.

Warum frage ich? Ich muss nicht entscheiden, ob ich die teilweiseA Hilfe des Widerspruches annehme oder nun klage. Neben allen rechtlichen Sachen, muss ich auch bedenken, wofür die Kraft reicht. Aber das ist eine andere Frage.

Zur Erinberung. Gutachter entschied wie folgt: Für das Unfallereignis MDE 40. Aber er beurteilt einen Vorschaden unter dem gleichem Arbeitgeber (tlw gemeldet, aber auch tlw nicht, da keine Meldepflicht für zunächst folgenlose Angriffe besteht, allerdings sind die dokumentiert, nur nicht im Rahmen der Unfallmeldung), der bis heute nicht entschädigt ist auf eine MDE von 20 und argumentiert, dass dies die heftigen Auswirkungen des eigentlich zu beurteilenden Erwignisses verschärft habe. Als Gesamt-MDE empfiehlt er 50.

Die BG gab mir 20. Widerspruch. Nun MDE 30. Begründung es sei nur ein mittlerer Ausprägungsgrad und außerdem sei ich aufgrund einer schwreren organischen Erkrankung vorgeschädigt,wofür es keinerlei Belege gibt, im Gegenteil die behandelnde Klinik attestierte, dass ich außerordentlich konstruktiv und lebensbejahend damit umging und auch bereit war, das Krankheitsbild Studenten im großen Hörsaal vorzustellen. Warum da nicht gelten soll, dass so etwas auch ein positiver Schub für die Persönlichkeit sein kann, verstehe ich nicht. Das wird ja genauso beschrieben.
Dass aber die PTBS sehr ungünstig auf das Erkrankungsbikd wirkt, ist auch beschrieben.

Außerdem kritisiert die BG, dass keine Beschwerdevalidierubgstests durchgeführt wurden. Ist das denn Pflicht?

Darf die BG den gemeldeten Vorfall (der hat auch ein Aktenzeichen) und die anderen bekannten, aber aus formalen Gründen nicht der BG gemeldeten (aber dokumentieren) Vorfälle, einfach ignorieren. Das tut sie nämlich. Komplett. Auch im Widerspruch hätten wir das kritisiert. Null Reaktion! Wäre das ein getrenntes Verfahren?

Ich bin halt sehr eingeschränkt und voll erwerbsgemindert, trotz fortgesetzter Therapie. Trotz der schweren körperlichen Erkrankung habe ich bis zum Tatzeitpunkz Vollzeit gearbeitet. Und ich bin ja auch in dem Zustand versichert gewesen.
Vom Gefühl finde ich eine MDE von 30 zu niedrig. Aber was ist schon ein Gefühl!

Ich will erst einmal alles sammeln und dann mit dem Anwalt gut vorbereitet ins Gespräch gehen.
 
Es muss heißen, ich muss mich entscheiden. Sorry
 
Hallo Hella,

das mit dem "Ausprägungsgrad" kann man nachlesen im www, soll heißen: es gibt dafür Kriterien (schwammige, aber immerhin).
Versuche mal, dazu Infos zu finden und melde dich, wenn du nix findest, was dir weiterhilft.
Du hast mir per PN einiges an "Ausprägung" geschildert und wenn ich mich an die Kriterien richtig erinnere, dürften dafür 30% MdE zu niedrig bemessen sein.

LG
 
Hallo Hella,
wenn die BG jetzt von 20% auf 30 % im Widerspruchsverfahren erhöht hat, zeigt, dass Du auf dem richtigen Weg bist. Aber ich würde trotzdem Klage einreichen. Mit der gleichen Begründung wie zum Widerspruch die Klage einreichen und dann erst einmal abwarten. Sollte eigentlich für Deinen Anwalt ein einfache Sache sein und dann lasse die Sache einfach seinen Gang nehmen. Es muß sich ein anderer Gutachter anschauenn und sein Gutachten schreiben. Das dauert zwar wieder einige Zeit, aber für Dich ändert sich dadurch ja nichts.
Deine Chancen sind da aber besser, als wenn Du in einem Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellst.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo!
Gehört ein Beschwerdevalidierungstest in ein Gutachten? Zwingend?
LG
 
Hallo hella,

das mit dem Beschwerdevalidierungstest weiß ich nicht.
Ich habe mich aber schon vorhin beim Lesen deines ersten Beitrags gewundert, dass er nicht angeordnet bzw. beauftragt wurde, wenn er denn erforderlich oder Standard ist. Aber ich habe nicht verstanden, wer igentlich bemängelt, dass der Test nicht gemacht wurde: die BG? Die GUV hätte einen solchen Test m.A.n. beauftragen müssen, wenn sie ihn fordert.

Beim Lesen deines Beitrags vorhin bin ich auch darüber gestolpert, ob in deinem Fall medizinisch nicht kontraindiziert ist, einen solchen Test zu machen, aber ich wiß zu wenig. Evtl. solltest du dies mit den therapeutisch-medizinischen Fachmenschen besprechen, denen du vertraust.
Anders gefragt (ohne dass du mir antwortest): Kann ein solcher Beschwerdevalidierungstest dein Trauma triggern und dich rettaumatisieren, muss man stabil sein für einen solchen Test?

LG
 
Hallo Hella,

na ja, irgendwie müssen die Beschwerden schön geprüft werden. Hier mal ein Beitrag aus der TAZ von vor über 4 Jahren. Darin wird über den Sinn und Zweck dieser Beschwerdevalidierungstests berichtet.

Gruß von der Seenixe
 

Anhänge

  • Psychiatrische Gutachten_ Fangfragen für Simulanten - taz.pdf
    619.7 KB · Aufrufe: 15
Ich kenne solche Tests nicht, darum weiß ich nicht, ob der für mich gefährlich wäre. Laut des Artikels von Seenixe klingt es ungefährlich. Also im Gutachten, dass über 4h dauerte, gab es keine Anhaltspunkte für Simulation. Das hat der detailliert erläutert. Aber ein Gedächtnistest war auffällig. Allerdings fand der am Ende statt. Ich war völlig fertig nach über 4h. Meine Begleitung war in Zeitnot, weil wir überzogen hatten und ich dachte nur noch: „Ich heiße Frolic.“ Da hätte jeder völlig daneben gehauen. Zudem ging es mir von der wahnsinnigen Anstrengung echt schlecht (messbar, ist auch protokolliert). Trotzdem macht mich das laut BG verdächtig.
Sonst gab es auch Fragebögen. Das eine war ein Depressionstest. Das hab ich im Gutachten gelesen. Der passte genau zu den Schilderungen und zur Beobachtung des Gutachters. Aber das ist halt nicht so eine Beschwerdevalidierungstest.
 
Hallo!
Kann mir noch jemand sagen, ob es geteennte Verfahren wären oder ob die BG beides im Zusammenhang entscheiden muss, weil sie halt zusammen hängen?
LG
 
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