Hallo Seenixe! Hallo Kassandra!
Ich danke Euch. Aber ich steig da nicht durch. Vielleicht bin ich zur Zeit auch mal wieder ganz neben der Spur und verarbeite annähernd nichts und das aber ganz langsam;-)
Ich habe vorher selbst gegoogelt und gesucht. Grob gibt es 3 Schweregrade. Die Höhe der MDE oder GDS variiert aber stark. Mal ist die heftigste Ausführung 50MDE mal 80-100. Und dann wurde das ja auch kürzlich überarbeitet, glaub ich.
Warum frage ich? Ich muss nicht entscheiden, ob ich die teilweiseA Hilfe des Widerspruches annehme oder nun klage. Neben allen rechtlichen Sachen, muss ich auch bedenken, wofür die Kraft reicht. Aber das ist eine andere Frage.
Zur Erinberung. Gutachter entschied wie folgt: Für das Unfallereignis MDE 40. Aber er beurteilt einen Vorschaden unter dem gleichem Arbeitgeber (tlw gemeldet, aber auch tlw nicht, da keine Meldepflicht für zunächst folgenlose Angriffe besteht, allerdings sind die dokumentiert, nur nicht im Rahmen der Unfallmeldung), der bis heute nicht entschädigt ist auf eine MDE von 20 und argumentiert, dass dies die heftigen Auswirkungen des eigentlich zu beurteilenden Erwignisses verschärft habe. Als Gesamt-MDE empfiehlt er 50.
Die BG gab mir 20. Widerspruch. Nun MDE 30. Begründung es sei nur ein mittlerer Ausprägungsgrad und außerdem sei ich aufgrund einer schwreren organischen Erkrankung vorgeschädigt,wofür es keinerlei Belege gibt, im Gegenteil die behandelnde Klinik attestierte, dass ich außerordentlich konstruktiv und lebensbejahend damit umging und auch bereit war, das Krankheitsbild Studenten im großen Hörsaal vorzustellen. Warum da nicht gelten soll, dass so etwas auch ein positiver Schub für die Persönlichkeit sein kann, verstehe ich nicht. Das wird ja genauso beschrieben.
Dass aber die PTBS sehr ungünstig auf das Erkrankungsbikd wirkt, ist auch beschrieben.
Außerdem kritisiert die BG, dass keine Beschwerdevalidierubgstests durchgeführt wurden. Ist das denn Pflicht?
Darf die BG den gemeldeten Vorfall (der hat auch ein Aktenzeichen) und die anderen bekannten, aber aus formalen Gründen nicht der BG gemeldeten (aber dokumentieren) Vorfälle, einfach ignorieren. Das tut sie nämlich. Komplett. Auch im Widerspruch hätten wir das kritisiert. Null Reaktion! Wäre das ein getrenntes Verfahren?
Ich bin halt sehr eingeschränkt und voll erwerbsgemindert, trotz fortgesetzter Therapie. Trotz der schweren körperlichen Erkrankung habe ich bis zum Tatzeitpunkz Vollzeit gearbeitet. Und ich bin ja auch in dem Zustand versichert gewesen.
Vom Gefühl finde ich eine MDE von 30 zu niedrig. Aber was ist schon ein Gefühl!
Ich will erst einmal alles sammeln und dann mit dem Anwalt gut vorbereitet ins Gespräch gehen.