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Banale Frage zur MDE

Hallo Hella,

ich verstehe nicht so ganz:

Außerdem kritisiert die BG, dass keine Beschwerdevalidierubgstests durchgeführt wurden. Ist das denn Pflicht?

Hier ist Dir nichts anzulasten, sondern ggf. den Gutachtern.

Darf die BG den gemeldeten Vorfall (der hat auch ein Aktenzeichen) und die anderen bekannten, aber aus formalen Gründen nicht der BG gemeldeten (aber dokumentieren) Vorfälle, einfach ignorieren. Das tut sie nämlich. Komplett. Auch im Widerspruch hätten wir das kritisiert. Null Reaktion!

Was heißt bei Dir aus "formalen Gründen nicht der BG gemeldet - aber dokumentiert? Dein AG ist verpflichtet einen Arbeitsunfall, Übergriff, Wegeunfall der BG zu melden und dies scheint er ja auch getan zu haben, weil es ein Aktenzeichen gibt.

Dies verstehe ich jetzt nicht.

Warum gab es nach dem ersten Unfall keine Begutachtungen? Wie lange warst Du AU?

ob es geteennte Verfahren wären oder ob die BG beides im Zusammenhang entscheiden muss, weil sie halt zusammen hängen?


Diese Frage kann ich Dir so wie Du es schreibst nicht beantworten.

Das liest sich so wie z. B. (ausgedacht von mir als Beispiel!!!!)

- Raubüberfall in der Bank
- Stationäre psycho-Reha - dann ein weiterer Vorfall in der Reha -> Übergriffe, Diebstahl...???

Also diese Frage von Dir kann ich leider nicht deuten und verstehen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra! Danke für deinen Versuch, das Durcheinander zu verstehen.
Nach der ersten Tat war ich nicht krank. Ich bin einfach wieder hin und die einsetzenden Symptome habe ich nicht verstanden. Da es aber eine polizeiliche Anzeige gab, habe ich das nachträglich auch als Arbeitsunfall gemeldet. Davor und dazwischen lagen mehrere „Ereignisse“, die der BG nicht gemeldet wurden (aber intern dokumentiert sind), weil ja dafür ein Arzt und eine Erkrankung sichtbar sein muss. Psychische Erschütterungen und deren spätere Folgen werden ja nicht erfasst auf den Formularen. Die haben aber in Kombi mit Tat 1, die psychische Folgen hatte (die ich nur nicht verstanden habe) das Problem nach Tat 2 (dieses Mal mit Krankenhaus und deutlichen Folgen) nur ein halbes Jahr später extrem verschärft. Es bestand damit ein Vorschaden. (Oh manno, was für ein Arbeitsplatz).

Ist es jetzt klarer?

Zum Beschwerdevaludierubgstest. Ja, ich weiß, dass die Kritik Richtung Gutachter geht. Aber muss der das machen? Ist das Pflicht, wenn es keinen Anhaltspunkt für Zweifel gibt?

Schönen Abend noch.
 
Hallo Kasandra!
Hab die Akte noch mal gesichtet. Waren wahnsinnig viele Fragen, aber nichts zum Thema Beschwerdevalidierungstest. Davon steht da nichts.

Zur Dokumentation. Ich muss überlegen, wie ich es erkläre, um nicht zu viel preis zu geben. Dort arbeiteten Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber. Ausgelagert sozusagen. Mein Arbeitgeber wusste von vielem nichts, da die Meldepflicht über die Vorfälle eher für die Mitarbeiter des zweiten Arbeitgebers bestand. Aber da wir alle mehr oder weniger geschadet aufhörten, haben diese Mitarbeiter noch Kopien der Akten gemacht, an die sie ran kamen, wohlwissend, dass wir das vielleicht mal brauchen würden und es so unglaublich ist, als das sich das jemand vorstellen kann. Ist datenschutzmäßig natürlich ganz verboten. Aber was sollten wir tun? Der andere Arbeitgeber war sehr an Vertuschung interessiert. Ohne die Kopien könnten wir gar nichts belegen. Aber die darf ich bestimmt nicht nutzen. Puuuh.
 
Hallo!
Ja, wir haben noch Kontakt und was wir erlebt haben, verbindet uns auch. Aber es ist auch immer eine Art Konfrontation...ich weiß nicht, ob man das versteht. Wir haben uns immer beschützt. Als mir das zweite große Ding passiert ist, waren alle betroffen. Ein Teammitglied war unmittelbar dabei und über ein Jahr krank. Wir hatten immer gehofft, dass eine bestimmte Grenze nicht übertreten wird. Daran hatten Ruhig bleiben im streit ( bin schnell dramatisch und unfreundlich)
Mich zum Arbeiten zu animieren vor allem bei Dingen auf die ich überhaupt keine lust hab
Schlechte laune bekommen meist alle anderen ab
Pampe ziemlich schnell wenn mir irgendetwas nicht passt
Denke meist ich bin im recht
Denke meist das mir nichts passiert uns geklammert. Rückblickend können wir aber kaum darüber reden. Es ist sehr schambesetzt (Warum haben wir uns nicht besser geschützt? Warum haben wir die Gefahr nicht erkannt? ...) und vieles ist einfach unaussprechbar. Erst dachten wir, dass wir alles erzählen müssten. Alles, weil man sich diese Zustände nicht vorstellen kann. Wir wollten es wirklich erzählen. Aber wir haben dafür keine Worte. Untereinander brauchen wir das nicht. Wir wissen ganz schnell, wer was meint. Wie ein Geheimcode. Eine weitere Kollegin hat es auch nach einem Angriff ausgehebelt. Aber sie war nach einem 3/4 Jahr wieder arbeitsfähig. Ich hatte halt etwas mehr Pech. Alle aus dem Team haben den Arbeitgeber gewechselt. Eine BG-Rente bekomme nur ich. Darum können mir die anderen da nicht helfen. Sie unterstützen mich aber, wenn es um die Begleitung zu Terminen geht und so. Zum Gutachten hat mich eine Kollegin aus jenem Team begleitet. Eine bessere Begleitung hätte ich nicht haben können, weil die versteht, was wir nicht formulieren können. Das gibt uns Halt.
 
Hallo,

ich wechsle zum Thema Beschwerdevalidierungstests BVT.
@hella Gib für die Suche im www mal ein >> Beschwerdevalidierungstest PtBS <<

Ich habe noch nicht recherchiert, ob es in den letzten 5 Jahren Veränderungen gab, aber für die Zeit davor finde ich lauter Aussagen und Hinweise, dass die BVT umstritten sind ...

"Die Durchführung oder die Nichtanwendung von Beschwerdevalidierungstests stellt auch kein Qualitätsmerkmal eines sozialmedizinischen Gutachtens dar."​

Das ist ein Zitat eines renommierten Profs aus einem "Begutachtungs-Spezialseminar" 2009 der DGUV.
Ca. S. 35: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/medien/infomat/lv8_suedwest/documents/lv8_heft28.pdf

Bei der o.g. Suche findest du auch von RA Büchner ein Ergebnis (er bezieht sich dabei nicht auf BG sondern auf BUV); dort nennt er das Az eines Urteils von 2013. Rechtsanwalt Büchner - Psychologische Gutachten Vor 5 Jahren noch scheinen also die BVTs nicht "Goldstandard" gewesen zu sein.
=> Im Zweifelsfall immer die aktuellen Leitlinien zur Begutachtung des vorliegenden Gesundheitsschadens studieren: Was steht darin bzgl. BVTs?

Nun ist die Frage, wie man mit dieser Erkenntnis weiter vorgeht.
Verweigert man einen BVT?
Hier wäre m.E. anwaltliche Unterstützung /Beratung wichtig. Ich als Laie denke, man sollte eher das Anliegen eines BVT angreifen als diesen zu verweigern. Ironisch nachgefragt: Warum wird "nur" das Fehlen eines BVT bemängelt und nicht gleich ein Neuro Imaging beauftragt? (N.I. sind auch in der Diskussion zur Objektivierung psychischer Schäden, gelten aber ebenso wie BVT nicht als Standard.)

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine Anmerkung: BVTs werden m.W. eingesetzt, um die Glaubwürdigkeit zu testen. Anwaltlich beraten lassen würde ich mich darum auch dahingehend, ob es denn Zweifel an deiner Glaubwürdigkeit gibt bzw. Anhaltspunkte aufgrund der bisherigen Ergebnisse dafür, dass Simulation/Aggravation vorliegen und mit BVT ausgeschlossen werden sollen.
Anders herum: Wenn keine Anhaltspunkte für Simulation/Aggr. vorliegen, welche Fragen sollen die Tests dann eigentlich beantworten (können)?
 
Genau, lieber HWS-Schaden! Und weil es diese Zweifel laut Gutachten nicht gab, gab es eben keinen BVT.
Danke für deine Recherchen. NeuroImaging muss ich erst mal googeln. Was ihr immer alle wisst! Respekt.
 
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