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Bagatellschaden - Frist verstrichen - auf einmal streitet der Schuldige alles ab.

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cazi9999

Nutzer
Registriert seit
17 Feb. 2009
Beiträge
3
Hallo,

ich hatte vor 1 1/2 Wochen einen Unfall auf dem Roller meines Freundes.

Ich bin in Schrittgeschwindigkeit links an einer stehenden Autoreihe (Ampel, davor eine Tram-Haltestelle und eine riesige Kreuzung in Berlin: STAU) vorbeigefahren, habe dabei den (durchgezogenen) Seitenstreifen nicht überfahren und auch genügend Abstand zu den Autos rechts von mir eingehalten.

Auf einmal ist vor mir ein Wagen mit Vollgas ausgeschert, ohne zu Blinken, offensichtlich ohne zu gucken und das ganze über eine durchgezogene Linie (Schrägstrichgatter). Ich konnte nicht so schnell bremsen und bin mit dem Roller am Auto entlanggeschrabbt. Zu Glück konnte ich mich dank geringer Geschwindigkeit auf dem Roller halten und bin nicht gestürzt.

Der Fahrer des Autos hat sich entschuldigt, war sehr nett, hat die Schuld auf sich genommen (obwohl sein Wagen schwerer beschädigt war als der Roller). Er hat mir seine Daten gegeben, da er seine Versicherungskarte nicht dabei hatte, schrieb er mir Adresse und Telefonnummer sowie sein Nummernschild auf. Nach meinem Namen und meinen Daten fragte er wegen seiner offensichtlichen Schuld gar nicht erst. Auch sein Beifahrer (es saßen insgesamt fünf junge Männer im Auto) gab die Schuld zu.

Da die Jungs nett waren und offensichtlich ein schlechtes Gewissen hatten, rief ich nicht die Polizei (um den Jungs das Bußgeld zu ersparen). Nun hat mein Freund ein paar Tage gebraucht, um den Schaden abzuschätzen (es handelt sich um eine Oldtimer Zündapp RS50, für die wir erstmal einen neuen Auspuff finden mussten). Der Schaden wurde von meinem Freund ohne Werkstattlohn, mit gebrauchten Teilen und weil er alles selbst reparieren kann, auf ca. 170 Euro geschätzt.

Als ich in den PKW-Fahrer gestern anrief, wurde er aufeinmal frech und sagte, er würde den Schaden auf keinen Fall bezahlen. Er behauptete, die Schuld nicht eingestanden zu haben.

Was kann ich tun? Seit dem Unfall sind bereits elf Tage vergangen, da ich der Aussage des PKW-Fahrers vertraut habe und der Schaden so gering war, dass ich nicht mit einer Inanspruchnahme der Versicherung gerechnet habe.

Bringt es etwas, den Fahrer bei der Polizei anzuzeigen? Oder kann ich mich noch nachträglich an seine Versicherung wenden? Habe ich überhaupt eine Chance, mein Geld zurückzubekommen?
 
Hallo Cazy999,
warum erstattest Du nicht einfach Anzeige.
Es wird Deinen Unfallgegner nicht begeistern, außerdem sollte sein Schaden am Auto ja unter Umständen noch festzuhalten sein, som rekontruierbar. Wenn das Auto schon repariert, wird es sicher rauszubekommen sein, in welcher Werkstatt die Arbeiten ausgeführt worden sind.
Du hast Anschrift also fahr hin, schau ob das Auto ausfindig zu machen ist, und mach ggf. Fotos.

Bevor Du Anzeige erstattest, ruf den Typ nochmal an, sage ihm klar, dass Du bei Nichtregulierung Anzeige erstatten wirst und einen Anwalt einschalten wirst.
DAs wird hoffentlich genügen um ihn zur Vernunft zu bringen.

Ansonsten melde Dich bei seiner Versicherung, Du kannst diese Daten über die Autoversicherer herausbekommen, wie genau dieser Verein heißt weiß ich zwar nicht, aber hier kann jeder anrufen und sich die Daten geben lassen.
Und dann melde den Schaden.

Viel Glück
 
Hallo Cazy999,

ich würde eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Um den Beamten eine bessere Vorstellungskraft zu geben, würde ich den Unfallort noch Fotografieren.
Bei einem Schaden von 170,0€ einen Anwalt einzuschalten, würde ich bedenken, dass die Kosten dafür durch aus teurer werden können bzw. werden.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anschreiben und Deine Schäden bzw. Forderungen anmelden.

MfG.

Pit
 
warum erstattest Du nicht einfach Anzeige.
Es wird Deinen Unfallgegner nicht begeistern, außerdem sollte sein Schaden am Auto ja unter Umständen noch festzuhalten sein, som rekontruierbar. Wenn das Auto schon repariert, wird es sicher rauszubekommen sein, in welcher Werkstatt die Arbeiten ausgeführt worden sind.
Du hast Anschrift also fahr hin, schau ob das Auto ausfindig zu machen ist, und mach ggf. Fotos.

Das hatte ich vor. Aber welche Konsequenzen hat das für ihn? Steigert es meine Chancen, mein Geld wiederzukriegen? Ihn scheint die Drohung wenig zu beeindrucken.
 
ich würde eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Um den Beamten eine bessere Vorstellungskraft zu geben, würde ich den Unfallort noch Fotografieren.
Bei einem Schaden von 170,0€ einen Anwalt einzuschalten, würde ich bedenken, dass die Kosten dafür durch aus teurer werden können bzw. werden.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anschreiben und Deine Schäden bzw. Forderungen anmelden.

Ja, das denke ich auch. Ist es egal, dass die Meldefrist von einer Woche bereits verstrichen ist?
 
Ist es egal, dass die Meldefrist von einer Woche bereits verstrichen ist?
ich bin da zwar nich sattelfest, aber die Frage ist ja wann die Meldefrist beginnt.
Und da nun erst weist, dass Dein Gegner nicht privat regulieren will, würd eich meinen, dass dieversicherunsgtechnische Frist auf Deiner Seite erst dann begonnen hat.
Des gegners Frist hat wohl begonnen als er sich entschloss doch nicht privat zu regulieren. Da das nicht zu beweisen ist, ersatzweise mit dem Unfallzeitpunkt.

Melde es einfach.
Mehr Probleme bekommst Du von allein, da must Du Dir nicht vorher welche ausdenken.

Viel Erfolg
Grüße
oohpss
 
Hallo cazzi,

melde den Schaden umgehend seiner Versicherung. Hier man gegoogeltes:

Sie können bei dem Zentralruf der Autoversicherer bei berechtigtem Interesse jederzeit die Haftpflichtversicherung ihres Unfallgegners erfahren.
Dazu benötigen Sie das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs sowie den Schadentag.
Der Service vom Zentralruf der Autoversicherer ist unter der Nummer 0180-25 0 26 zu erreichen und kostet pro Anruf sechs Cent aus dem deutschen Festnetz.

Mir war letztes Jahr auch einer drangefahren. Dies geschah Ende August. Als ich bis Dezember immer noch nichts gehört hatte, meldete ich den Schaden anhand des Kennzeichens seiner Versicherung die ich über obige Nummer rausbekam(er hatte es bis dato nicht gemacht). Anfang Februar wurde der Schaden reguliert.

Meldefrist hin oder her. Er hat den Schaden nicht gemeldet, dass könnte höchstens dazu führen, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert. Oder die Versicherung muss in Vorleistung treten, holt sich dies im Regressverfahren aber bei ihrem Versicherungsnehmer wieder.

Eine Anzeige bringt dir gar nichts, da dort das rein strafrechtliche Bewertete werden würde, davon sind aber deine zivilrechtlichen Ansprüche nicht mit betroffen.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
da muss ich ein klein wenig wiedersprechen. Die strafrechtliche Entscheidung wird nach meinen Erfahrungen von den Gerichten und Versicherungen in solchen Fällen sehr gern auch zur Vereinfachung der zivilrechtlichen Entscheidung herangezogen.
Es wäre auch nicht sehr klug mit einer Anzeige zu drohen, da der Unfallgegner den Spies einfach umdrehen könnte und dich anzeigen kann. Die Gerichte glauben sehr häufig dem der zu erst Anzeige erstattet.
Ich würde Beweise sichern, d.h. Fotos vom Wagen machen. Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten und dann den Rat von Jens in die Tat umsetzen.
Ob ich es auf einen Prozess ankommen lassen würde weiss ich nicht den letztlich habt ihr beide verkehrswidrig gehandelt und könntet so eventuell in einen Vergleich rutschen.
Zündapp RS50 finde ich übrigens sehr geil!

Viele Grüsse!


Micha
 
Hallo Micha,

so wie du es schreibst, meinst du bestimmt das Adhäsionsverfahren. Da werden in der strafrechtlichen Verhandlung gleich die zivilrechtlichen mit abgehandelt. Dies geschieht aber nur in einfachen bzw. eindeutigen Fällen.

Sobald was streitig ist, geht es dann doch vors Zivilgericht.

Und warum erst die Lawine mit der Strafanzeige lostreten. Lässt der Beschuldigte sich dann durch einen RA vertreten und wird die Schuld geteilt, können auch hier noch zusätzliche Kosten entstehen.

Erfahrungsgemäß werden solche Sachen nicht verfolgt und eingestellt. Bei mir wurde auch bei einem Schaden von 500,00 EUR und angezeigter Fahrerflucht das Verfahren wegen Geringfügigkeit und dem nicht vorliegen von öffentlichem Interesse eingestellt. Was denkst du, was bei einem Schaden von 170,00 EUR passiert

Er kann doch erst einmal den Schaden über den Zentralruf bei der Versicherung melden. Das heißt ja noch nicht, dass seine Ansprüche auch erstattet werden. Die werden eh erst ihren VN anschreiben und den Unfallhergang von seiner Seite beschreiben lassen.

Und das Versicherungen bei der Schadensregulierung anders entscheiden als Polizei und STA bei der Schuldfrage, ist auch kein Einzelfall. Hast du bestimmt hier auch schon gelesen ;)

Gruß Jens
 
Hi Jens,
wieder was gelernt.
Besten Dank!

Gruss Micha
 
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