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Deleted member 43282
Guest
Liebes Forum,
gibt es eine Frist in der die BG auf Anträge reagieren muss?
Ich habe im Auftrag von meinem Sohn ein Antrag auf Wohnungshilfe gestellt und höre seit dem nichts mehr.
Inzwischen sind 4 Wochen vergangen ohne eine Rückinfo.
Antrag vorab per Mail (mit Lesebestätigung und anschließend per Einwurfeinschreiben).
Liebe Grüße
Kämpferherz
gibt es eine Frist in der die BG auf Anträge reagieren muss?
Ich habe im Auftrag von meinem Sohn ein Antrag auf Wohnungshilfe gestellt und höre seit dem nichts mehr.
Inzwischen sind 4 Wochen vergangen ohne eine Rückinfo.
Antrag vorab per Mail (mit Lesebestätigung und anschließend per Einwurfeinschreiben).
Liebe Grüße
Kämpferherz