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badeunfall

steppen

Nutzer
Registriert seit
5 März 2008
Beiträge
11
Hallo Leute,

ich hatte letztes Jahr im Mai einen Unfall während Reinigungsarbeiten in einem Erlebnisbad. Folge transcondyläre Humerusfraktur, Olecranonfraktur, ditsaler Röhrenknochenbruch, Osteotomie Ulna, Zuggurtung Olecranon, Winkelkstabile Y-Titanplatte im distalen Humerusbereich. Offene Reposition, Gipsschiene 8 Wochen, Krankengymnastik, amb. Reha, ein Tag, nach drei Monaten () Diagnose schwere Pseudathrose. Sofort OP mit Spongiosaplastik, andere Chirurgen sagten nein! Mobilisation des Armes und Gelenkes. Reha ist angesagt. Reha begonnen. Dabei brach die sogenannte belastungsstabile Titan Y-Platte. Fazit: zwei Wochen mit gebrochenem Oberarm Reha. Über Schmerzen geklagt. Novalgin Tropfen 20 - 60 Stück. Keine Röntgenkontrolle. Nach 3 Wochen Reha Röntgenkontrolle Implantatbruch. Wiederum OP mit Spongiosaplastik. dabeiLäsion des Nervus Ulnaris. Kl. Finger und Ringfinger-Hälfte der rechten Hand taub. Zwei Konstruktionplatten nun im Oberarm, jetzt wieder Reha in der Klinik, wo Material brach. Unfaßbar. Ärger mit Behörden, Ärzten und Kommunen.
Bad rückt Unfallprotokoll nicht raus. Eine Klinik nicht die ausführlichen Krankenhausberichte. Wer von Euch kann mir Tips geben. Bin nun ein dreiviertel Jahr zuhause. Geld und persönliche Energie lassen nach.
Nach Recherchen ist klar (Studien), AO Prinzipien des Frakturmanagments etc. deutsches Ärzteblatt, daß der Bruch des distalen Humerus mit zwei Platten im rechten Winkel mit Kompression versorgt werden muß. Bei einschenkliger Y-Platte ist eine Sollbruchstelle vorprogrammiert.
Steppen
 
Hallo Steppen,

herzlich willkommen hier im Forum. Da es bei Dir ein Arbeitsunfall war, solltest Du bei einer Akteneinsicht bei der BG die Unfallmeldung finden und Dir kopieren lassen. Auch die Krankenhausunterlagen solltest Du nach schriftlicher Aufforderung gegen Erstattung der Unkosten durch das Krankenhaus erhalten. Wegen den Verantwortlichen bei der Reha solltest Du eventuell mal einen Anwalt für Medizinrecht konsultieren.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Steppen,

diese Geschichte hört sich gar nicht gut an. Da kommt ja alles zusammen. Ärztepfusch wohl auch. In diesem Punkt würde ich auch unbedingt, wie Seenixe schon geschrieben hat, unbedingt einen Anwalt für Medizinrecht aufsuchen. Der kann dann auch sämtliche Unterlagen anfordern.

Aber Du müßtest auch von der BG die Unterlagen bekommen können. Ich würde mir von den Krankenhäusern immer gleich die Berichte mitgeben lassen und ie Röntgenbilder in Kopie mitnehmen. Ich mache das wenigstens immer. Wenn man das erst später anfordert, wird es meist mühsam.

Erstmal wünsche ich Dir alles GUte.

Tiptoe
 
Hallo,
danke für das Feedback. Muß nur klarstellen, daß nicht ich Reinigungsarbeiten durchführte, sondern ein Reinigungstrupp im Bad. Mit solchen Maschinen. Und da bin ich auf seifigen Fliesen ausgerutscht und habe Oberarm, Ellbogen kompliziert gebrochen. Steppen
 
Hallo Steppen,

warst du dann Badegast? Gab es keine Absperrung der Reinigungsfläche? Dann musst du gegen Badbetreiber klagen! Und am besten mit einem Anwalt.

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Hela,
nein, gab es nicht. Keine Absperrung, keine Schilder, es war am 17.Mai an diesem Feiertag (zumindest in Bayern), Regenwetter, viele, viele Leute im Bad und um 10 vor 6 Uhr abends, während so einer Stoßzeit bin ich vor der Dusche ausgerutscht. Mit Anwalt habe ich es schon versucht, doch der glänzte mit Nichtstun. Haftpflicht des Schwimmbades (Victoria) möchte wissen, ob ich Badeschuhe trug. Trug ich aber beim Sturz nicht. Hatte sie ausgezogen. Spielt das eine Rolle. Ist doch keine Pflicht. Was sollte man da Kindern immer sagen? Es ist auch keine Beschilderung im Bad. Habt ihr Tips wegen Badeschlappen. Ist das relevant?
Steppen
 
Hallo Steppen,

ich bin auch kein Profi, aber nach dem ich in diesem Forum seit fast einem Jahr Beiträge lese, habe ich schon einiges „gelernt“.


Also, wenn der Anwalt sein Job nicht macht, dann such dir einen anderen.


Was Badeschuhe betrifft, ich kenne das als Pflicht nicht! Also für mich wäre das nicht relevant, auch weil wie du sagst, keine Beschilderung darüber existierte.
Es ist aber relevant, dass es keine Beschilderung gab, dass man ausrutschen kann (wenn der Boden mit dem Seifenwasser bedeckt ist). Ich kenne den Warnschild „Rutschgefahr“, gab es bei uns in REHA Klinik, als das Treppenhaus geputzt worden ist!

Also, der Anwalt soll sich darum kümmern, dass diene Ansprüche geltend gemacht werden und du dich auf deine REHA konzentrieren.
Ich wünsche dir viel Erfolg, gute Besserung und gib nicht auf

Viele Grüße,
Hela
 
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