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Bürokratie nach dem Unfall

BraunaBär

Nutzer
Registriert seit
21 Mai 2008
Beiträge
4
Hallo erstmal an alle. Ich bin ganz neu hier :)
Ich hatte vorgestern einen Autounfall mit Personenschaden, ich bin die Geschädigte.
Ich hab ein Schädel-Hirn-Trauma, HWS- und BWS-Syndrom und diverse Kleinigkeiten.
Jetzt bin ich gerade etwas überfordert wie der Ablauf zum Schmerzensgeld stattfindet. Im Internet steht überall ich soll mir einen Anwalt nehmen. Momentan muss ich der gegnerischen Versicherung nur mitteilen, was ich an Schaden erlitten habe. Wie geht das jetzt weiter? Zahlen die automatisch nach einer Tabelle (das hat mir die Polizei erzählt)? Oder gibt es dazu eine Gerichtsverhandlung?
Ich danke Euch!
 
Hallo BraunaBär,
Herzlich Willkommen hier im Forum. Als erstes steht die Wiederherstellung der Gesundheit im Vordergrund. Die Aussage zum Anwalt ist richtig und wichtig. Da Du geschädigt bist, muß die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.
Ob es eine Gerichtsverhandlung gibt, liegt daran, ob Du strafrechtlich gegen den Verursacher vorgehst und die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren einleitet.
Schmerzensgeld steht auf der Tagesordnung, wenn Du wieder gesund bist und die Folgen eingeschätzt werden können.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe
ich lese immer wieder, dass die anwaltskosten von der gegnerischen versicherung gezahlt werden müssen, wenn ich geschädigter bin.

ist das neu
und
steht das irgendwo?

ich musste meinen selber zahlen, bzw. er hat sich bei mir bedient.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,
der Anwalt bekommt anteilig zu den dir zugesprochenen Entschädigungen sein Honorar bezahlt und zwar nicht von dir sondern von der gegn. Versicherung.
Hatte letztens einen guten Link dazu gefunden ich schaue mal ob ich ihn wiederfinde.
Ansonsten schaue bitte mal bei Google nach dort findest du jede Menge Infos hierzu.
Wenn dein Anwalt sich von dir Geld geholt hat ist das nicht rechtens und er ist Verpflichtet dazu dir das Geld inkl. mittlerweile angefallener Zinsen zurückzuzahlen.
Sollte er sich weigern geh an die Anwaltskammer
 
Hi BraunaBär,
wenn man eine private Unfallversicherung hat, nicht vergessen diese in den ersten 14 Tagen über den Unfall zu informieren!

Rexibaer
 
Danke für Eure Hilfe!
Strafrechtlich gegen sie vorgehen muss ich momentan nicht, da die Schuldfrage klar ist und von Amts wegen gegen sie eine Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt. Bis jetzt läuft auch mit der Versicherung alles glatt, ich hoffe halt sie erkennt den Schaden an, denn das Schleudertrauma und Schädel-Hirn-Trauma wurden ja direkt nach dem Unfall nicht aufgenommen. Das kam im Laufe der näüchsten Stunden und wurde immer schlimmer, wie es anscheinend auch normal ist. Im Moment gehts mir ganz gut :) ziemlich steif aber sonst OK.
Kann nur hoffen das klappt alles soweit ist halt zum k......, ich kann ja nichts dafür und Schmerzensgeld für das Ärgern darüber gibts ja keins :)
Die Frau die mich angefahren hat hat sich jetzt endlich mal bei ihrer Versicherung gemeldet und denen gesagt sie hätte mir die Vorfahrt genommen, dabei hat sie ein Stoppschild nicht beachtet.....Hab das gleich mal korrigiert, so gehts ja nicht. Der geht bestimmt auch die Muffe, weil sie Angst hat ihre Vollkasko zu verlieren......
Sie hat sogar ein Baustellenschild vor dem Stoppschild gehabt das werde ich wohl auch noch mal sagen, die Polizei hat das so wie ihre überhöhte Geswchwindigkeit gar nicht beachtet glaub ich......
Es geht mir nicht nur um mich, ich hab bei dem Unfall den ganzen Bürgersteig mitgenommen, wenn da ein Fussgänger gewesen wäre das mag ich mir garnicht ausmalen......die Frau spielt sich das alles herunter, sie sollte wirklich mal nachdenken wie viel Glück es war, das sie nicht schlimmeres damit angerichtet hat.
LG Brauna
 
hallo, kriss
hatte den prozess verloren, anwalt hat aber schon vorher(aussergerichtlich) die kosten eingesackt.
wenn du den beitrag wiederfinden könntest, wäre zu schön, um wahr zu sein.
mfg
pussi
 
Hallo pussi,

Du schreibst:

ich lese immer wieder, dass die anwaltskosten von der gegnerischen versicherung gezahlt werden müssen, wenn ich geschädigter bin.

Wo liest Du so was und immer wieder? Ich habe so was noch nie gelesen!

Prozesskosten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren beider Seiten, Gutachterkosten usw.) zahlt derjenige, der den Prozess verliert! Entscheidend ist nicht, ob Du geschädigt bist – der Unfallgegner kann auch geschädigt sein - , entscheidend ist die Schuldfrage. Entweder wird dem Unfallgegner die volle Schuld zugesprochen oder eine Teilschuld oder eben auch keine Schuld. Bei einer Teilschuld sind die Prozesskosten anteilig der Schuld von beiden Parteien zu tragen, bei einer Unschuld des Gegners trägt der Kläger alle Kosten.

Du hast Deinen Prozess verloren.
Bei den Kosten, die Dein Anwalt vorher „eingesackt“ hat, dürfte es sich um einen Kostenvorschuss gehandelt haben. Du wirst noch mit der Schlussrechnung Deines Anwalts, der Kostenrechnung des gegnerischen Anwalts und dem Gerichtkostenbescheid rechnen müssen.

Gruß
Luise
 
Also, ich habe folgendes gefunden, habe es aus einem Beitrag von Seenixe herauskopiert der schon 2-3 Monate zurückliegt.
Denke aber mal nicht das es die Aktualität verloren hat!




OLG Karlsruhe 1 U 289/88
Zitat:
-Bei Verkehrsunfall auch Anwaltskosten abrechnen-

In Verkehrsunfall-Sachen hat der Geschädigte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer auch Anspruch auf Ersatz seiner Anwaltskosten. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989.

In Unkenntnis dieser Entscheidung verzichten viele unschuldig oder vermeintlich unschuldig in einen Verkehrsunfall Verwickelte auf den Beistand eines in Verkehrssachen erfahrenen Anwalts, um Kosten zu sparen ohne zu wissen, daß er diese in der Regel gar nicht selbst zu tragen hat.

Ein solcher Verzicht auf anwaltlichen Rat ist in nahezu allen Unfallsachen, selbst in solchen mit augenscheinlich unerheblichem Schaden, von Nachteil, da man auf diese Weise die eigene Position gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer in der Verhandlung um die Höhe einer angemessenen Entschädigungssumme maßgeblich schwächt.

Angesichts des eingangs erwähnten Gerichtsurteils sollte man sich deshalb unbedingt bei jedem Unfall eines sachkundigen anwaltlichen Beistandes bedienen.

Wenn auch der jeweilige Auftraggeber regelmäßig Vertragspartner des Anwalts ist, kann man es in den erwähnten Fällen als gängige Praxis ansehen, daß der Anwalt sein Honorar direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnet.

Darüberhinaus hat der Geschädigte noch Anspruch auf Ersatz der Kosten für anwaltliche Hilfe bei Verhandlungen mit dem Kaskoversicherer.

Unbedingt Rechtshilfe in Anspruch nehmen

Bei Verkehrsunfällen geht es regelmäßig um Schuldzumessung und Schadensregulierung. Naturgemäß haben Haftpflichtversicherer dabei das Bestreben, die von ihnen zu erbringende Leistung möglichst gering zu halten.

Das führt häufig dazu, daß der jeweils Unfallgeschädigte nicht zu seinem vollen Recht kommt.Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, in jeder Unfallsache sachkundigen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

Das Internet bietet Ihnen dazu eine Vielzahl von Listen sachkundiger Rechtsanwälte an, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen in allen Verkehrssachen behilflich sein können. Dabei handelt es sich durchweg um Anwälte, die sich auf das Verkehrsrecht besonders spezialisiert haben.




Grüße
Kriss
 
Hallo Pussi,

genau auf das Problem hatte ich schon einmal hingewiesen. Es liest sich immer so einfach, aber das ist es nicht.
Kosten für RA
Schau mal in den Link, der in dem Beitrag steht. Alles von einem RA erklärt ;)

Gruß
Cindy
 
hallo, cindy

in der tat hört es sich leichter an als es ist.
sogar in der auto-sendung samstags, sat1, sprach der reporter davon, dass sich jeder, der unschuldig in einen verkehrsunfall verwickelt ist, einen rechtsanwalt leisten kann, da dieser von der versicherung des verursachers bezahlt werden würde.

leider hat luise recht, wenn der der prozess verloren ist, muss man alles selber tragen.
nur, mein anwalt hatte bereits vor klageerhebung das geld eingesackt und dann noch die forderung, ohne mein wissen, hochgeschraubt und diese noch nicht einmal irgendwo geltend gemacht.
die damalige forderung belief sich auf ca. 28tdm, seine kosten berechnete er allerdings vo 650tdm (zukunftsschaden).

bin noch nicht ganz fertig mit ihm.
muss er mir eigentlich die handakte rausgeben?
will nachvollziehen, was er gemacht hat.

mfg
pussi
 
Hallo Brauna Bär,

Zitat:

""""Ich hatte vorgestern einen Autounfall mit Personenschaden, ich bin die Geschädigte. Ich hab ein Schädel-Hirn-Trauma, HWS- und BWS-Syndrom und diverse Kleinigkeiten. Jetzt bin ich gerade etwas überfordert wie der Ablauf zum Schmerzensgeld stattfindet.""""

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn man nach 2 Tagen mit den oben geschilderten Verletzungen schon an das Schwerzensgeld denken kann, ist schon einwenig verwunderlich oder

Ich kann dir nur raten, wie schon Seenixe sagte:

Zitat:

"Als erstes steht die Wiederherstellung der Gesundheit im Vordergrund und
Schmerzensgeld steht auf der Tagesordnung, wenn Du wieder gesund bist und die Folgen eingeschätzt werden können"

Grüße

Siegfried21
 
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