Hallo,
habe mich mit einem Bekannten übe folgendes Unterhalten:
Eine Autounfall liegt ein Jahr zurück. Die Schuldfrage ist zu 100% geklärt. Der Fall wurde auch mit der Versicherung abgewickelt. Ca. 10 Monate später bekommt der Geschädigte des Öfteren Schwindelanfälle etc. Die Ärzte raten eine Therapie an. Hier wird festgestellt, zumindest davon ausgegangen, dass es ein Trauma beim Unfall entstanden ist und nun erst hoch gekommen ist.
Wer muss nun den Therapeuten bezahlen? Die Haftpflicht des damaligen Unfallverursachers? Kann hier der Fall wieder aufgemacht werden und erneut Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden? Zumal der Geschädigte seinen Job aufgegeben hat, da er dachte es liegt daran?
habe mich mit einem Bekannten übe folgendes Unterhalten:
Eine Autounfall liegt ein Jahr zurück. Die Schuldfrage ist zu 100% geklärt. Der Fall wurde auch mit der Versicherung abgewickelt. Ca. 10 Monate später bekommt der Geschädigte des Öfteren Schwindelanfälle etc. Die Ärzte raten eine Therapie an. Hier wird festgestellt, zumindest davon ausgegangen, dass es ein Trauma beim Unfall entstanden ist und nun erst hoch gekommen ist.
Wer muss nun den Therapeuten bezahlen? Die Haftpflicht des damaligen Unfallverursachers? Kann hier der Fall wieder aufgemacht werden und erneut Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden? Zumal der Geschädigte seinen Job aufgegeben hat, da er dachte es liegt daran?