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Autounfall mit welchen Folgen?

maxiking

Nutzer
Registriert seit
9 Apr. 2014
Beiträge
1
Gute Nacht euch allen,

Brauche auch dringend Rat

Beeiligte im Freundeskreis

Person
A= Probezeit wurde verlängert durch eigenes Fehlverhalten dazu noch befand er sich im Aufbauseminar Auto gehört nicht ihm

B=Auto gehört den Eltern von Person B er hat aber keinen Führerschein

C= provozierter Fahrer

Jetzt zum Unfallhergang

Person A ist zu Person B zum Treffen gegangen. Person A hat dann vorgeschlagen das Auto "neue Auto" mit Person B Probezufahren. Sie waren dann lange drausen unterwegs und haben ne Spritztour gemacht und versucht damit andere leute zu beindrucken. So wie es man berfürchtet hatte ist dann alles auch schief gegangen. Ein anderer junger Fahrer C wurde provoziert von Person A und B wegen zu dicht auffahren und hat dann um denen etwas zu beweisen überholt und die Verfolgungsjagd ging wieder von vorne los.
Person A und B wollten diesen Smach nicht auf sich sitzen lassen und haben Person C , obwohl denen bewusst war das Gegenverkehr sich nähert, überholt. Person C war so überarscht dass er ruckartig das Lenkrad bewegt hatte um nicht das Auto von Person A und B zu streifen. Das hatte dann die beiden so stark irritiert dass sie nicht mehr rechtzeitig einscheren konnten und dadruch ins schleudern geraten waren und keine chance hatten das auto zu stabilisieren . Sie streiften schilder und flogen zum glück ins Acker. Nun ja auto von Person B wirtschaftlicher Totalschaden schreck sitzt noch. Beide sehen schuld ein. Eltern wollen das Geld von Person A doch dieser hat Finanziele schwierigkeiten.

Meinen Frage was passiert mit Person A welche Folgen kommen auf ihn hinzu im Falle einer Gerichtsverhandlung. Wann kommt das bescheid vom Gericht und darf er noch autofahren?

Vielen dank fürs zu hören.
Grüße
 
Fortgang

Hallo maxiking,

ich gehe mal davon, dass es glücklicherweise nur Sachschaden gab.

Da Person A gefahren ist und bereits eine Probezeitverlängerung hatte, daraus aber offensichtlich nichts gelernt hat, wird ihm wohl der Führerschein entzogen.

Strafrechtlich gesehen könnte noch das Jugendstrafrecht gelten, falls Person A eine bestimmte Altersgrenze von einschließlich 20 Jahren nicht überschritten hat. Die Besonderheit dabei ist, dass hier schärfer gehandelt wird, als beim Erwachsenenstrafrecht, was Verkehrsvergehen angeht, so jedenfalls meine beruflichen Erfahrungen.

Es könnte hier ermittelt werden wegen illegalem Autrennen, Sachbeschädigung und gefaährdung des Strassenverkehrs.

Zum zivilrechtlichen Teil ist nur soviel zu sagen, dass die Eigentümer des kaputten Pkw von Person A Schadenersatz verlangen und sich per Gerichtsbeschluss einen Titel aushändigen lassen können. Dieser gilt dann 30 Jahre lang.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Kandidat A ?

Wäre interessant zu wissen, welcher der 3 Kandidaten ist der GROSSEKÖNIG und welchen Migrationshintergrund hat er ?:confused:
Nach den dringenden Fragen um Rat tippe ich auf Kandidat A .;)
Hoffentlich begegne ich auf der Straße niemals solchen Vollpfosten ohne Zaster, aber mit Imponiergehabe und fahrerischem Ungeschick...:rolleyes:
 
Hallo Uwe53,

wo liest du hier den "Migrationshintergrund"? :confused:

Auch wenn du mit dem Rest nicht Unrecht hast.


Gitti
 
Wäre interessant zu wissen, welcher der 3 Kandidaten ist der GROSSEKÖNIG und welchen Migrationshintergrund hat er ?:confused:

Und das bedeutet, dass Menschen mit Migrationshintergrund hier nicht schreiben bzw nicht um Rat fragen dürfen? Oder wie darf ich diesen hilfreichen Kommentar sonst verstehen?

Wo bin ich denn hier gelandet....?


@maxiking:

Es wird wohl auf ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen A herauslaufen. Zu erwartendes Strafmaß: 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettoeinkommens.
 
Guten Abend,
das habe ich mir am Wochenende auch wieder mal gedacht, als sich junge Herrschaften in Adidas-Sporthosen in einem Biergarten so richtig wie in der Ex-Heimat voll daneben benommen haben.
Das sind auch diejenigen, welche einen ,,Person" benennen und bei denen Überholen als Schmach empfunden wird. Und ,,Person" fährt bevorzugt BMW.
Dies noch als mein Tipp für die elterliche Herkunft. Diese Spezies haben wir hier mit ihrem Gehabe wie die Schmeißfliegen.
Ob die Eintagsfliege noch mal auftaucht, ist eh egal. Mit einem Forum für Unfallopfer hatte die Fragestellung auch gar nichts gemeinsam.
Zum Glück hat es keinen Unbeteiligten betroffen, meint
Uwe
 
Was ich hier von Dir lesen muss ist übelstes Schubladendenken! Was denkst Du eigentlich, für welche Konstellation das Unterforum "Unfall ohne Personenschaden" gedacht ist?

Und mal ganz nebenbei: Wer andere für deren Schreibweise, Ausdruck oder Grammatik kritisiert sollte lieber "der deutschen Sprache", und nicht fälschlicherweise "der Deutschen Sprache" schreiben....
 
Hallo Uwe,

es gibt auch genug Deutsche die mit der Rechtschreibung ihre Probleme haben, daher kannst du keinen "Migranten" ableiten.

Ich rege mich auch über die vielen selbstherrlichen "Mutti-Machos" auf, die für die Gesellschaft noch nie was getan haben aber alles fordern. Doch das sind nicht nur Ausländer oder Spätaussiedler - auch Deutsche findet man genug darunter.

Auch geb ich dir recht wenn du schreibst: das zum Glück kein Unbeteiligter zu Schaden kam.
Aber das kann auch jedem passieren der einfach mal nen Moment unaufmerksam ist, dir, mir, Freunden, Nachbarn....und schwups ist man selbst der "Täter".

Doch auch das ist kein Grund jemanden einfach abzuurteilen ohne Wissen über den tatsächlichen Hintergrund.

Das meine ich.

VG
Gitti
 
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