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Autounfall mit Fahrradfahrer

sharkk

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Dez. 2015
Beiträge
1
Ich hatte Dienstag einen autoUnfall mit einem Fahrradfahrer. Ich stand vor einer Kreuzung, hielt normal auf der haltelinie, ließ alle autos und andere Verkehrsteilnehmer passieren und wollte dann auf die andere Straße fahren, die Kreuzung war etwas unübersichtlich und deshalb musste ich kurz vor Abbiegen noch einmal halten, um ein Auto vorbei zu lassen. Dabei blieb ich auf so einem roten Fahrradübergang stehen, den es überall gibt. Gesehen hatte ich leider nicht, dass von der anderen Seite noch ein Fahrradfahrer angerauscht kam, den verbliebenen Platz des roten Fahrrad-Überganges genutzt hatte um meine Straße zu überfahren.
In dem Moment fuhr ich natürlich los, weil die Straße frei wurde und das Rad nicht kommen sah, dann kam es zum Aufprall.
Verletzt wurde aufgrund des eher leichten Aufpralls zum Glück niemand, der Schaden hält bei dem Vorderrad auch eher klein.
Nun hatte ich mich am selben Tage noch schriftlich bei der Geschädigten gemeldet um den Verlauf der Reparatur zu klären.
Eine Antwort erhielt ich 3 Tage später, anbei ein Vorabbeleg einer mir bekannten teuren Fahrradwerkstatt in unserer Stadt. Ich hatte diesen Beleg als Preisorientierung verstanden und ihr gesagt, dass ich die Kosten selbstverständlich überhnehme, die Werkstatt aber nach Möglichkeit ändern möchte.
Sie meinte dann daraufhin dass alles schon zu spät sei, die Teile schon am selben Tag bestellt wurden und sie das Fahrrad Montag also morgen repariert abholen kann. Ausserdem würde allein das Angebot/Vorabbeleg/Kostenvoranschlag extra Geld kosten, falls dieser abgebrochen wird. Jetzt fühle mich etwas überrumpelt, besonders weil es mein erster Fall dieser Art ist und ich nicht weiß wie ich das handhaben soll. Sie meinte, dass se das Fahrrad so schnell wie möglich wiederhaben will, was ich auch verstehen kann.
Jetzt treffe ich mich morgen mit ihr nachmittags vor dem Laden um das evtl mit der Bezahlung und der Reparatur zu klären.
 
Pkw Fahrradunfall

Hallo sharkk,

Fehler können jedem passieren und wenn die Fahrradfahrerin Vorfahrt hatte bist Du Ihr natürlich auch Schadenersatzpflichtig.

Die Schadenhöhe orientiert sich am Reparaturaufwand. Ob es nun notwendig war, die teuere Werkstatt zu nehmen oder ob es noch eine Alternative gegeben hätte, ist schwer zu sagen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass Deine Unfallgegnerin nun extra eine teure Werkstatt genommen hat, um ihr Fahrrad reparieren zu lassen, nur um Dich zu ärgern. Denn letztendlich hat sie nichts davon. Vielleicht kannte sie nur diese Werkstatt.

Hier noch ein paar Infos über Pkw-Fahrradunfälle:

http://www.unfallreko.de/seite/127671/fahrrad-unfälle.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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