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Autounfall mit Auto der Eltern

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Autofahrer18

Nutzer
Registriert seit
29 Juli 2008
Beiträge
2
Am Wochenende wurde mir mein Fahrrad gestohlen, meine Eltern sind im Urlaub.
Deswegen schnappe ich mir den Autoschlüssel ihres Autos und fahre damit.
Bei einer kleinen Verkehrsinsel in der 30ger Zone kam es dann dazu das ich mit einem anderem Auto zusammengestoßen bin, meine rechtes frontlicht ging dabei zu Bruch und bei der andernen Person sind ein paar Kratzer auf der Stoßstange und eine kleine Beule über dem Reifen (ich weiß nicht wie das Teil vom auto heißt).
Da der Schaden nicht so schlimm war meinten wir wir können es ohne Versicherung regeln. Als mich die Person dann am Abend anrief, kostete der Schaden aber 1000-1200 €. Also sollte man es über die Versicherung machen.
Leider sind aber nur meine eltern auf das auto versichert und nicht ich.
Was mache ich jetzt?
 
Hallo,

einfach Deinen Eltern und der Versicherung eine Info geben.
Du solltest der Versicherung den Schaden melden.


Gruß
netzguru
 
Hallo Autofahrer 18,
nicht Deine Eltern sind versichert, sie sind nur Versicherungsnehmer. Die "Gefahr", die vom Auto ausgeht, ist durch die Haftpflicht versichert. Solange Du "berechtigter" Fahrer bist, gilt die Haftpflichtversicherung.
In wie weit Du "berechtigt" warst, musst Du nur mit Deinen Eltern ausmachen.
Wenn ich mich wg. z.B. Alkohol oder Krankheit von einem Bekannten in meinem Auto fahren lasse, gelten für den die gleichen Versicherungen, wie für mich.
Übrigens "das Teil über dem Rad" heisst Kotflügel.
Also Kopf hoch
Paro
 
Hallo
du solltest erst deine Eltern benachrichtigen und prüfen wie der Versicherungsvertrag gestaltet ist. Sollten deine Eltern eine Police haben die dich als Fahrer nicht einschließt, weil die Prämie dann vielleicht günstiger ist, könnte mit der Versicherung eh nix zu machen sein.
Viel Glück!


Micha
 
Hallo Micha,

das ist glaub ich nicht ganz richtig.

Auch wenn die Eltern einen sogenannten Einzelfahrerrabatt haben, kann sich die Versicherung nicht aus der Leistung stehlen. Lediglich der dadurch gewährte Rabatt müsste der Versicherung nachgezahlt werden.

Schließlich ist die Haftpflicht eine fahrzeuggebundene Pflichtversicherung.

Gruß Jens
 
....
kann sich die Versicherung nicht aus der Leistung stehlen. Lediglich der dadurch gewährte Rabatt müsste der Versicherung nachgezahlt werden.

Schließlich ist die Haftpflicht eine fahrzeuggebundene Pflichtversicherung.
.....

Hallo Jens
sehe ich genau so wie du. Die Versicherung wird sicher regulieren müssen, aber ich dachte das sie dann dem Versicherungsnehmer die Rechnung schicken und nicht nur den Rabatt wieder haben wollen.
Wenn sie nur den Rabatt wieder haben wollen und trotzdem zahlen, dann könnte man - nur mal ganz theoretisch - doch schlicht auf die Zusatzprämie verzichten und sie im Fall der Fälle nachzahlen.
Interessante Fragestellung finde ich. Wer weiß da Genaues?

Gruß

Micha
 
Hallo,

die Frage was passiert, wenn ein nicht berechtigter Fahrer einen Unfall baut, müsste in den Versicherungsbedingungen geklärt sein. Mir waren einmal welche untergekommen in denen für solche Fälle "Strafgelder der Versicherung" eingebaut waren, z.B. Nachzahlung des Rabattes plus Zahlung von x.000 Euro. Denke aber, dass hier jeder Versicherer mal wieder sein eigenes Süppchen kocht. Sofern im Vertrag zu dieser Frage nichts geregelt ist, hätte ich immer die Befürchtung, dass der Versicherer zwar den Schaden des Geschädigten reguliert, aber dem Versicherungsnehmer/dem Verursacher die Kosten aufbürdert.

Gruß
Joker
 
Hallo Autofahrer 18,
die "Berechtigung" liegt bei dem Eigentümer und Versicherungsnehmer.
Nur die Gefahr, die von der Maschine "Auto" ausgeht ist Haftpflicht versichert.
Primäer ist es egal, wer dieses kraftvolle "Monster" bewegt, der Haftpflichtversicherungsnehmer ist verantwortlich, wenn mit seinem versicherten "Monster" irgendwer geschädigt wird.
Selbst bei gestohlenen Autos muss die abgeschlossene Haftpflicht haften; denn die "Gefahr = Auto" ist haftflichtversichert und nicht der Eigentümer.
Der Gesetzgeber hat alle Maschinen, die Menschen in irgendeiner Form schädigen können, mit einer Haftpflichtversicherung bedacht, unabhängig vom Bediener; denn der kann die die Gefahren gar nicht abschätzen.
Nu, also Kopf hoch
Paro
 
hallo, autofahrer18

wenn du die möglichkeit hast, zahl die summe, (wie die versicherung: ohne Anspruch, oder ohne zusicherung o.s.ä.) mach fotos.

du hast nun mal den bock geschossen, sei froh, dass nicht mehr passiert ist, aber lass dich auch nicht ausnehmen.

wenn du es aus alters- oder erfahrungsgründen nicht kannst, musst du deine eltern einbeziehen. wird dir nichts anderes übrig bleiben, da du nicht der halter bist. lass deine eltern entscheiden.

mfg
pussi
 
Status
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