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Autounfall - ich als Beifahrer Schmerzensgeld?

BlitzBennie13

Nutzer
Registriert seit
7 Mai 2009
Beiträge
3
Hi alle zusammen ,

Ich (25 jahre alt)hatte vor etwa einem monat einen autounfall als beifahrer. Wir sind frontal in einen bus gefahren bei einem überholvorgang, deer bus befand sich im gegenvehrkehr. der fahrer verstarb noch am unfallort, ich überlebte diesen unfall. für die behörden ist klar das der fahrer , obwohl er verstorben ist schuld hat. ich lag 16 tage im krankenhaus, ich hatte 3 gebrochene rippen, einen halswirbelbruch (stabil musste nicht operirt werden) , speichenbruch der rechten hand , 2 mittelhandknoch spiral gebrochen der rechten hand( wurde beides operiert mit k-Drähten fixiert ) und eine platzwunde am augenbraune und augenlid. ich habe mir schon einen anwalt für die sache genommen. desweiteren habe ich ein psychater aufgesucht , der keine therapie bedarf sieht , aber ich soll jetzt 3 mal in 4 wochen abstand zu ihm kommen.

Weis jemand vielleicht so ungefähr wieviel schmerzengeld man geltent machen kann...

Danke
 
Hallo
BLITZ BENNI 13

Schmerzen und Leiden lassen sich kaum in Geld ausdrücken und sind nur sehr schwer in Geld ausgleichen. Aus dieser Eigenart des Schmerzensgeldanspruchs folgt, dass die Höhe nicht auf Heller und Pfennig bestimmbar ist.
Auch Schmerzensgeldtabellen, vergleichbare Entscheidungen oder Urteile von Gerichten bieten lediglich Anhaltspunkte, um einen konkreten Anspruch genau zu bestimmen.
Die Kfz-Versicherer versuchen, die betroffenen Unfallopfer möglichst „billig“ abzuspeisen und bedienen sich hierbei aller möglichen Kniffe und rechtlicher Tricks. Ein adäquater Schadensausgleich läßt sich ohne anwaltliche Hilfe kaum erreichen.
http://pressemitteilung.ws/node/139297

zitat:ich habe mir schon einen anwalt für die sache genommen.
Noch Fragen!

vg natascha
 
xxx

ja da hastz du vollkommen recht, dieses was ich erlebt habe möchte ich niemanmden wünschen auch wenn ich das überlebt habe , das prägt ein menschen und das wird man nicht vergessen.
 
Hallo BlitzBennie13,

bereite und besorge dir alle med unterlagen vor, die einzelnen Gesundheitsschädigungen verbunden mit Schmerzen trägst du dem RA vor welche er enklagen soll.

Sehr wichtig ist die psychische belastung, bleib da in ständiger behandlung und mach dich hierzu in der forenübersicht schlau.

Stichwort: PTBS und Traumatisierung etc.

Und sieh deinem RA auf die finger, oft werden die zum bestochenen handlanger deiner gegnerischen vers.

In vielen Anwälten schlummert ein leichtes mädchen ,sprich sie sind käuflich.

in diesem sinn vg natascha
 
Hallo BlitzBennie13

also ich würde Dir schon eine Psychotherapie empfehlen..
Ich hatte 2007 nen schweren Unfall, bei dem auch der Fahrer verstarb.. Von Anfang an sagte ich, ich werde Psychotherapie machen, wenn ich merke es geht nicht ohne.. Erst letztes Jahr im September fing ich damit an.. und es war mehr als zeitig dafür.. Ich würde es auch nie mehr so lange rausziehen..

Hebe auch für alles was Du jetzt an Kosten hast, die Belege auf, schreibe Dir auf, wann Du wohin zu welchem Termin gefahren bist. Diese Kosten kannst Du alle von der gegnerischen Versicherung verlangen..

Auch würde ich mich an Deiner Stelle informieren ob evtl ein Behindertenantrag in Erwägung zu ziehen ist.

In diesem Sinne gute Besserung und viel Kraft und Durchhaltevermögen
 
Hallo,
zur Abrundung noch ein Tip:
Melde Dich auf http://unfallreporter.com an und suche nach Unterlagen bzgl. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Gutachten, Gutachter, Anwälte, Versicherungen etc.
Auf Dich kommt ein großer Themenkomplex zu und keiner wird Dir helfen, wenn Du nicht genau sagen kannst was Du willst und was Du erwartest.
Wenn ein Psychiater zu Dir sagt, dass DU keine Therapie brauchst, dann lass Dir das schriftlich geben.
Wenn Du die Vermutung einer bestimmten Erkrankung/Folge der Verletzung hast und Du willst einen Arzt überzeugen dies oder jenes zu untersuchen, sage ihm, dass Du möchtest, dass dies oder jenes ausgeschlossen werden solle.
Beachte, was Natascha in bezug auf die Anwälte schrieb. Es gibt Vereinbarungen zwischen den Versicherungen und den Anwälten, von denen man nicht mal träumt.
Besorge Dir die Krankenunterlagen möglichst komplett.
Suche bei Deinen Verletzungen einen Schmerztherapeuten und einen Neurologen auf. Schildere Deine Beschwerden und fordere Maßnahmen zur Besserung.
Besorge Dir alle Unterlagen, die Deinen Gesundheitszustand vor dem Unfall dokumentieren. Die Versicherung wird versuchen Dich möglichst krank zu machen, bevor der Unfall geschah.
Mach Dir weniger Sorgen um das Schmerzensgeld, als um Deine gesundheitliche Zukunft. Denn Deinen Körper hast Du noch länger als die paar Schmerzensgeld-Euro. Du weist nicht was Dein Hals oder Deine Hand in 30 Jahren machen ....

Ach ja: Bezüglich Schmerzensgeld. Dein Anwalt sollte die Höhe des Schmerzensgeld bei einer Klage ins Ermessen des Gerichts stellen. Denn solltest Du aufgrund irgendwelcher Tips oder Ratschläge zuviel einklagen, dann bezahlst Du einen Anteil aller Kosten der juristischen Auseinandersetzung.

Grüße
oohpss
 
Ach ja: Bezüglich Schmerzensgeld. Dein Anwalt sollte die Höhe des Schmerzensgeld bei einer Klage ins Ermessen des Gerichts stellen. Denn solltest Du aufgrund irgendwelcher Tips oder Ratschläge zuviel einklagen, dann bezahlst Du einen Anteil aller Kosten der juristischen Auseinandersetzung.

oohpss

Es ist richtig, dass man die Kosten in der Höhe tragen muss, in der man unterliegt. Will man 100.000 € und bekommt nur 50.000 €, zahlt man die Hälfte der Kosten. Hat man eine Rechtsschutzversicherung kann man sich diese Sorgen aber auch sparen.

Allerdings gibt es ein ungeschriebenes Gesetz: Immer mehr einklagen, als man will. Das ist leider so. Irgendwie glauben viele Richter wohl, dass die Forderungen immer überzogen wären. Und: Wer seine Forderungen nicht auch in der Höhe beziffert, bekommt in alle Regel immer weniger als möglich wäre.

Gruß aus Frankfurt
Dr. Alexander T. Schäfer
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
vielen dank

vielen dank für die ganzen tipps , ich bin jetzt erstmal 3 monate krank geschrieben und werde morgen erstmal zur material entfernung aus meiner hand. Dann werde ich mich der kranken gym wittmen ... ich sammel alle belege und schreibe jede fahrt auf. zum glück ist der anwalt ein freund meiner mutter ich denke mal er wird sein möglichstes tun. jetzt heisst es abwarten und tee trinken. vielen dank nochmal
 
Will man 100.000 € und bekommt nur 50.000 €, zahlt man die Hälfte der Kosten. Hat man eine Rechtsschutzversicherung kann man sich diese Sorgen aber auch sparen.

Allerdings gibt es ein ungeschriebenes Gesetz: Immer mehr einklagen, als man will. Das ist leider so. Irgendwie glauben viele Richter wohl, dass die Forderungen immer überzogen wären. Und: Wer seine Forderungen nicht auch in der Höhe beziffert, bekommt in alle Regel immer weniger als möglich wäre.

Gruß aus Frankfurt
Dr. Alexander T. Schäfer
Hall herr Dr. Schäfer,
schön dass sich ein Fachman zu Wort meldet.

Bezüglich des ungeschrieben Gesetzes zur Forderungshöhe gibt es ja hinreichen Beispiele, aber ihr vorheriges Statement bedarf einer Erläuterung, um die ich Sie auf diesem Weg bitte:

Vor einer juristischen Auseinandersetzung muss von der Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage vorliegen. Die Versicherung prüft in der Regel den Sachverhalt und die Erfolgschancen. Prüfen die Versicherung dabei nicht auch die Schmerzensgeldforderung, die ja ein wesentlicher Bestandteil der Kostenbildung sein kann?

Und kann die Rechtschutzversicherung die Deckungszusage verweigern, weil nach ihrer Einschätzung die Schmerzensgeldforderung zu hoch ist, wenngleich sie die Chancen der Auseinandersetzung an sich positiv beurteilt?

Und was meint ein Rechtsanwalt, wie man als Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluß einer Rechtsschutzversicherung feststellen kann, welche Versicherung gut ist bzw. welche Rechtsschutzversicherungen sind (im wesentlichen im Sinne der Rechtsanwälte) als gut zu beurteilen?

Danke vorab.

Grüße
oohpss
 
Kommt es in diesem Fall überhaupt auf eine Rechtsschutzversicherung an?

Grundsätzlich hat der Geschädigte doch einen Direktanspruch gegen den KH-Versicherer, der auch die Übernahme der gesamten RA-Kosten umfasst :confused: ?

Solange also kein Mitverschulden im Raum steht...
 
Kommt es in diesem Fall überhaupt auf eine Rechtsschutzversicherung an?

Hallo radiusfraktur,
eine Rechtsschutzversicherung ist dann empfehlenswert, wenn man nicht über die Dauer oder den Aufwand einer Auseinandersetzung sicher ist und der Wert der Auseinandersetzung einen bestimmten Wert überschreitet. Zusätzlich ist die Rechtsschutzversicherung empfehlenswert, wenn man nicht weiß ob der Schädiger wirtschaftlich in der Lage ist, möglicherweise berechtigte Ansprüche zu begleichen (denn nicht jeder ist versichert oder vermögend).

Üblicherweise wird ein Anwalt tätig, bevor er weiß ob seine Tätigkeit von Erfolg gekrönt wird. In diesem Fall Durchsetzung aller Ansprüche.
Da Anwälte dieses Risiko üblicherweise nicht übernehmen möchten, brauchen sie vorab eine Absicherung.
Die ist der Mandant.

Sollte es keinen erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche geben, zahlt der Mandant, nicht der Gegner.
Sollte der Gegner keine Mittel zur Zahlung haben, zahlt der Mandant.
Sollte der Anwalt externe Dritte beauftragen/bezahlen müssen (z.B. Kosten für Kopien von Krankenunterlagen, Gutachter), kann es sein, dass die Kosten zunächst der Mandant tragen muss/soll.

Das Ganze gilt natürlich auch, wenn in einer Auseinandersetzung dem Geschädigten eine Mitschuld zugesprochen wird. Hat der Geschädigte z.B. 20 % Mitschuld, dann trägt er eben auch 20 % der Anwalts- und Gerichtskosten.

Hilf die Auskunft?

Grüße
oohpss

PS: Die Werbeprosdpekte der Rechtsschutzversicherer geben noch viel mehr Argumente.
 
Prüfen die Versicherung dabei nicht auch die Schmerzensgeldforderung, die ja ein wesentlicher Bestandteil der Kostenbildung sein kann?

Und kann die Rechtschutzversicherung die Deckungszusage verweigern, weil nach ihrer Einschätzung die Schmerzensgeldforderung zu hoch ist, wenngleich sie die Chancen der Auseinandersetzung an sich positiv beurteilt?

Und was meint ein Rechtsanwalt, wie man als Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluß einer Rechtsschutzversicherung feststellen kann, welche Versicherung gut ist bzw. welche Rechtsschutzversicherungen sind (im wesentlichen im Sinne der Rechtsanwälte) als gut zu beurteilen?


oohpss

1. Die Rechtsschutzversicherer (RSV) prüfen die Höhe der Schmerzensgeldforderung. Haben sie Zweifel an der Höhe, bitten sie den Rechtsanwalt in der Regel um die Benennung von Nachweisen (also Rechtsprechungsurteilen) zu vergleichbaren Sachverhalten. Grundsätzlich obliegt es aber dem Rechtsanwalt, die Höhe der geltend zu machenden Forderungen einzuschätzen. Ein guter Rechtsanwalt wird sich auch bei "ambitionierten" Forderungen immer noch im Bereich des Möglichen bewegen und dies dann auch gegenüber dem RSV begründen können.

2. Der RSV darf die Deckungszusage dann nicht generell verweigern. Allerdings kann es vorkommen, dass er sie nur für eine bestimmte Höhe erteilt.

3. Wer sich über RSV (und die alltäglichen Probleme der Anwälte mit diesen) informieren möchte, dem empfehle ich einen Besuch bei www.rsv-blog.de

Ich hoffe, ich habe damit helfen können.

Gruß aus Frankfurt am Main
 
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