Unfallopfer87
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Beim Haltevorgang in eine Parklücke auf einer gegenüberliegenden Staßtenseite ist mir ein Unfall mit einer Unfallgegnerin widerfahren.
Ich war auf einer Straße unterwegs, welche man am Rand auf beiden Seiten beparken kann. Da ich auf eine Freundin einen Moment warten musste und hinter mir einige Autos waren, entschloss ich mich, auf der gegenüberliegenden Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung für einen kurzen Moment im Auto auf einem Behindertenparkplatz zu warten, da ich sonst in der Nähe keine Möglichkeit dazu sah und einige Autos hinter mir vorbei lassen musste.
Beim recht langsamen frontalen Einparkvorgang meinerseits in eine großzügige Parklücke ist mir das Auto meiner Unfallgegnerin im Rückwärtsgang in die Fahrertür gefahren. Das Auto war vorher für mich nur als abegestellt ersichtlich. Die Unfallgegnerin wollte ihre Parkposition nach dem Parkvorgang verbessern, da sie Ihrer Meinung nicht weit genug am Gehweg stand und musste deshalb erneut ausholen, um korrekt einzuparken. Deshalb hatte Sie nur den rechten Seitenspiegel beim Rückwärtsfahren im Blick. Nach meinem Empfinden hätte ich mindestens 3-4 Sekunden in Ihrem Rückspiegel Sichtbar gewesen sein müssen, da ich auf halben Wege selbst festgestellt habe, dass sich ihr Auto noch bewegt und den Ausweichvorgang rückwärts schon wieder eingeleitet hatte.
Schwierige Kiste, aber kann man abschätzen, wer an dem Schaden Schuld ist?
Ich war auf einer Straße unterwegs, welche man am Rand auf beiden Seiten beparken kann. Da ich auf eine Freundin einen Moment warten musste und hinter mir einige Autos waren, entschloss ich mich, auf der gegenüberliegenden Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung für einen kurzen Moment im Auto auf einem Behindertenparkplatz zu warten, da ich sonst in der Nähe keine Möglichkeit dazu sah und einige Autos hinter mir vorbei lassen musste.
Beim recht langsamen frontalen Einparkvorgang meinerseits in eine großzügige Parklücke ist mir das Auto meiner Unfallgegnerin im Rückwärtsgang in die Fahrertür gefahren. Das Auto war vorher für mich nur als abegestellt ersichtlich. Die Unfallgegnerin wollte ihre Parkposition nach dem Parkvorgang verbessern, da sie Ihrer Meinung nicht weit genug am Gehweg stand und musste deshalb erneut ausholen, um korrekt einzuparken. Deshalb hatte Sie nur den rechten Seitenspiegel beim Rückwärtsfahren im Blick. Nach meinem Empfinden hätte ich mindestens 3-4 Sekunden in Ihrem Rückspiegel Sichtbar gewesen sein müssen, da ich auf halben Wege selbst festgestellt habe, dass sich ihr Auto noch bewegt und den Ausweichvorgang rückwärts schon wieder eingeleitet hatte.
Schwierige Kiste, aber kann man abschätzen, wer an dem Schaden Schuld ist?