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Autounfall: Beifahrerin schwer verletzt.

charly21

Nutzer
Registriert seit
26 Aug. 2008
Beiträge
1
Hallo erst mal :)

Meine Freundin hatte vor etwa 7 Wochen einen schweren Verkehrsunfall mit ihrer Freundin. Sie war Beifahrerin und somit auch nicht Schuld am Geschehen.
Der Fahrerin ist eigentlich nichts schlimmes passiert, außer einer gebrochener Nase und einer kleinen Wunde im Gesicht. Meine Freundin hatte auch sehr viel Glück allerdings hat sie einiges mehr davon getragen. Die Fahrerin wollte abbiegen und hat ein entgegenkommendes Auto übersehen was dann in die Beifahrerseite wo meine Freundin saß fuhr.


Meine Freundin hat folgende Verletzungen davon getragen:
1 und 6 Halswirbel angebrochen musste 3 Wochen Halskrause tragen.
1 Beckenringverletzung stabilisiert durch Schraube.
1 rechte Oberschenkelfraktur stabilisiert mit Fixateur und anschl. Marknagel.
linke Sprunggelenk-, Innenknöchelfraktur stabilisiert mit 4 Nägeln
1 kleine Narbe an der Backe
1 große Narbe von Stirn bis zum Hinterkopf

Zu unserer Situation.
Meine Freundin war 4 Wochen im Unfallklinikum Murnau und muss nochmal zur Operation zurück wo ihr 2 Stellschrauben aus dem linkem Sprunggelenk entfernt werden. Nach dem Termin kommt sie auf Reha und muss wieder Laufen lernen. Meine Freundin ist noch in der Ausbildung wo sie nun erstmal für 1/2 oder 3/4 Jahr pausieren muss und ihren Abschluss somit auch erst später machen kann.

Wir wollten wissen wie wir weiter vorgehen sollen.
Was sollen wir Gesetzlich unternehmen
Soll sie ne Anzeige machen?
Wieviel Schmerzensgeld steht ihr zu oder an wen sollen wir uns am besten wenden?
Wie ist das mit dem Lohnausgleich weil sichs bei ihr ja dann um 1 jahr alles rauszögert?

Ich hoffe ich hab dass soweit alles gut beschrieben und hoffe auf schnelle Antwort.
 
Hallo

Wenn die Fahrerin die Schuld am Unfall trägt und kein anderer, dann ist leider die Fahrerin die "Kostenträgerin". Kleiner Tip: Hier greift in aller Regel die private Haftpflichtversicherung der Fahrerin. Ggf, wenn denn vorhanden, käme auch die Insassenversicherung des PKW in Frage, aber das hat selten einer. Die Haftpflicht des Autos in dem man sitzt deckt, meines Wissens nach, nicht die Schäden der Leute die drin sitzen. Das kann nur die Insassenschutzversicherung machen. Daher greift dann die private Haftpflicht. So war es auch beim Unfall im Freundeskreis (Vater Beifahrer Schwerstverletzt mit Heli usw und Mutter Fahrerin). Der Vater "musste" seine Frau anzeigen und die private Haftpflicht der Mutter hat dann dan Vater bedient mit Lohnausfall, Schmerzensgeld usw.

Zuweilen wird von amtswegen dann schon ein Verfahren gegen den Fahrer/in eingeleitet wegen Körperverletzung zu Lasten des Beifahrers/in. So war es bei uns auch (da war ich der Beifahrer und hab das größte Los im Wagen gezogen). Wobei das nichts mit den Zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun hat.

1. Kläre mal ob die Freundin eine private Haftpflicht hat (hoffen wir das mal)
2. Am besten beratet Ihr Euch dann mit einem Anwalt/Verkehrsrecht. Da man ja auch nicht die Freundin, in der Regel zumindest, direkt vors Bein treten will. Vielleicht gehts auch ohne Anzeige. Der Anwalt kann dann auch genaueres zu dem zu erwartenden Schmerzensgeld sagen.

So würde ich das aus meiner Erfahrung heraus sehen und machen
 
Hallo charly 21,

es ist lobenswert, dass du dich um deine Freundin kümmerst und auf der Suche nach der Hilfe bist. Klasse!

Ich kann deiner Freundin einen Rat geben – einen Anwalt nehmen. Er kann ihr alle ihre Fragen antworten und sogar die Fragen, die man nicht mal kennt. Woher auch?

Also, es gibt Schmerzensgeld, es gibt Schadenersatz usw. Wenn du Zeit hast, kannst du hier mit diesen Wörter auf der Suche gehen um einen Überblick darüber zu bekommen.

Viele Grüße,
Hela
Hier greift in aller Regel die private Haftpflichtversicherung der Fahrerin. Ggf, wenn denn vorhanden, käme auch die Insassenversicherung des PKW in Frage, aber das hat selten einer.


@Ingrimmsch

das stimmt nicht! Als Beifahrer oder Insasse eines Autos bist du immer versichert. Wenn der Fahrer selber der Unfallverursacher ist (kein Unfallgegner), dann kommt die Haftpflichtversicherung des Fahrers für den Schaden des Beifahrers auf.

Viele Grüße,
Hela
 
Also aufgrund meiner Erfahrung (eigener schwerer Unfall und habe mal bei einem Rechtsanwalt gearbeitet) würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, am besten einen für Verkehrsrecht.

In dem Fall sollte es auch egal sein, ob eine Freundin gefahren ist oder nicht!

Man kann die Sache natürlich auch selbst mit der Versicherung regeln, aber 1. weiss man nicht, was man denn für Rechte hat und 2. hat man den Ärger nicht so heftig, wenn man die ganze Sache einem Anwalt übergibt.

Deine Freundin ist ja doch erheblich verletzt und da würde ich an ihrer Stelle auf keinen Fall auf Schmerzensgeld verzichten. Versicherungen neigen auch dazu, dass sie die Spätfolgen ausschließen wollen, auch das würde ich bei der Vielzahl an Verletzungen nicht tun

Ich wünsche Deiner Freundin gute Besserung (wir haben ja ähnliche Verletzungen).
 
Hallo

Ich kann mich dem nur anschließen. Nehmt Euch einen Anwalt. Schmerzensgeld ist nicht alles, durch den Schadensersatz ist alles abgedeckt. Darin ist u.a. enthalten Haushaltsführungsschaden ( deine Freundin braucht jetzt mit Sicherheit viel Hilfe im Haushalt und bei ihrer Körperpflege) aber auch der Einkommensverlust wird mit in den Schadensersatz reingerechnet und eventuelle med. Hilfsmittel oder Medis, wie auch Fahrtkosten zu Ärzten oder Anwalt. Nicht zu vergessen eventuelle Spätschäden. Also nie eine Abfindungserklärung unterschreiben, denn wenn deine Freundin mal später Spätfolgen (z.B. gerade mir der Wirbelsäule HWS ist nicht zu spaßen) bekommt und sie eine Abfindungserklärung unterschrieben hat bekommt sie nichts mehr. Du siehst es ist unheimlich viel was man beachten soll und am besten ist dann wenn man einen guten Anwalt hat der sich damit bestens auskennt.

Ich wünsche Deiner Freundin viel Kraft und gute Besserung das sie bald wieder auf die Beine kommt.

Viele Grüße
 
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