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Auto - Versicherung schickt neuen Gutachter

Berlinerin10

Nutzer
Registriert seit
12 Juni 2012
Beiträge
2
Ort
Berlin
Hallo, mal angenommen jemand hat einen kleinen Verkehrsunfall (trägt keine Schuld) uns sucht sich einen Gutachter seiner Wahl. Dieser Gutachter bewertet den Schaden am Auto und das Auto im allgemeinen. Der Gutachter schickt das Gutachten zur Versicherung des Unfallverursachers. Jetzt rief die Versicherung bei dem Unfallbeteiligten an und möchte ein Gegengutachten machen. Der Unfallbeteiligte willigt ein und ein Gutachter der Versicherung kam und schaute sich das Auto an. Der neue Gutachter sagt jetzt natürlich das der Schaden nicht so hoch sei da man kein neues Seitenteil einbauen bräuchte sondern die beule nur reparieren müsse. Was soll man jetzt machen? Der wert des ersten Gutachten lag bei 2500 € beim zweiten Gutachten nur bei 1000 € ... Wie soll man sich verhalten? Eine Rechtschutzversicherung hat der Unfallbeteiligte NICHT..
 
Hallo Berlinerin,

zuerst mal würde ich davon ausgehen, dass Dein GA auch ein korrektes Gutachten erstellt, das auch zur Schadensregulierung herangezogen werden kann.

Es würde sich allenfalls die Frage stellen,
a) welches Ausmass der Schaden tatsächlich hatte (eher kleine Delle oder doch grösserer Schaden)
b) wie alt und in welchem Allgemeinzustand das Fahrzeug vor dem Unfall war (bereits deutliche Blechschäden, Rostschäden).

Unter normalen Umständen wirst Du Dich nicht auf eine kaschierende Reparatur einlassen müssen.
Du kannst mal unter der Adresse www.captain-huk.de suchen, da gibt es haufenweise Darstellungen über die Vorgehensweise von Versichungen. Evtl. findest Du dort auch entsprechende Urteile (sind auch reichlich eingestellt).


Gruss

Sekundant
 
Hallo und Danke für die Antwort.

Mein Auto ist ein Kia Carrens (Bj 2001, allgemein Zustand - 3) und die Beule (Delle) ist im hinteren rechten Teil . Mein Gutachter (frei gewählt) meinte das das ganze Teil ausgewechselt werden müsse - der Gutachter der Versicherung meinte das eine Reparatur genügt. Ich möchte den Schaden nicht reparieren lassen aber ich möchte das was mir zusteht und es kann nicht sein das der eine GA sagt das es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist ( Auto WERT 2500 € - Reparaturkosten 3300 €) und der andere Gutachter einen Reparaturwert von 1000 € beanschlagt...
 
Hallo,
nun die Technik mit Ausbeulen, ist heute schon sehr viel besser als vor 20 Jahren. Ein guter Bekannter hat selbst eine Werkstatt, und er sagt immer, mit dem heutigen Werkzeug und den Möglichkeiten erspart man sich sehr viel Ausschneide und Schweißarbeit.
Zudem wird so weit ich weis bei fiktiver Abrechnung (ohne Reparatur) meist die MWST noch abgezogen.

Mit dem Zeitwert hat der Gutacher aber ganz schön hoch gerechnet:
http://www.autoscout24.de/ListGN.as...&fregfrom=2001&pricefrom=1000&cy=D&ustate=N,U
Ohne jetzt dies Ausstattung des Fahrzeugs zu kennen.
 
Prüfung des Gutachtens

Hallo Berlinerin10,

was Du da beschreibst, ist eine Masche der Versicherung Kosten zu sparen. Ich weiss ja nicht, welcher SV-Kollege Dein Schadengutachten erstellt hat, aber auf jeden Fall solltest Du Dich an ihn wenden, um der Kürzung Einhalt zu gebieten.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hey miteinander!

Ich weiß, ich komme jetzt leicht vom Thema ab, aber ich möchte nur vorwarnen! Nachdem das Auto einer Freundin kürzlich geknackt wurde, hat ein Gutachter einen Schaden von rund 900€ festgestellt. Da das AUto recht alt ist, wurde der Zeitwert mit Schaden über eine Versichererbörse ermittelt - ergo: der Höchstbietende wollte 700 für das Auto geben. Ihr wurde dann - soweit war das noch recht fair, die Differenz aus Zeitwert vor dem Unfall ( waren 1500) und den 700 von dem Bieter ausgezalht. Sie hat sich dann entschlossen, das Auto für 700 zu verkaufen und die 800 von der Versicherung zu nehmen. So weit so gut. Die Versicherung hat dann den Bieter vorbeigeschickt, der dann meinte, er könne nur 150 für das Auto geben und fing an das ganze wirr zu begründen. Er hat am Ende zwar die 700 bezalht, aber ich finde es eine Frechheit, dass Versicherer mit solch unseriösen Menschen arbeitet. Als hätte man nicht schon genug Ärger...

Seit also gewarnt, wenn ihr nach einem Unfall Eurer Auto oder Motorrad über ein Aufbietungsverfahren der Vericherung verkaufen wollt

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr von mir geschrieben ;-) Aber ich werde echt sauer, wenn ich an all die versuchten Betrügerein denke, die einem so tagtäglich begegnen...

Viele Grüße,
Fatih
 
Restwert

Hallo Chopperdon,

was Du meinst ist nicht der Zeitwert, sondern der Restwert. Der Restwert wird über Restwertbörsen ermittelt. Dahinter stehen konkrete Restwertaufkäufer. Und diese sind an die Zusagen gebunden. Wenn jetzt einer der Restwertaufkäufer versucht den zugesagten Restwert zu drücken, erfüllt das den Straftatbestand des Betruges.

Die Versicherung hat in diesem Fall kein Interesse, dass der Wert gedrückt wird, da sonst der Regulierungswert sich erhöht. Die Versicherungen wollen aber Geld sparen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo, ich versuche mich mal wieder als Hobbyjurist.

Also was dir zusteht, ist in deinem Fall wohl eine Sachverständigenfrage. Hat dein Sachverständiger Recht oder der Heini von der Versicherung? Zahlen wird die Versicherung wohl nur das, was ihr eigener Mensch ermittelt hat. Für den Rest must du wohl vor Gericht klagen und das Gericht wird wohl ein weiteres, eigenes Gutachten einholen. Das kann ziemlich teuer werden, ob du das wagst (Rechtsschutzversicherung?) musst du entscheiden. Wenn du verlierst musst du den ganzen Spaß bezahlen (deinen eigenen Anwalt, den gegnerischen Anwalt, die Gerichtsgebühren und den Gerichtssachverständigen). Wenn du teilweise gewinnst, trägst du die Kosten anteilig.

Nun aber zu den grundsätzlichen Aussichten: Das, was auf captain-huk und dergleichen steht, sieht zwar so aus, als seien die Versicherer alle böse und wollen nur auf Kosten der armen Geschädigten Geld sparen. Und es finden sich dort ja auch einige sehr abenteuerliche Geschichten. Also, da ist schon etwas dran.

Was dort aber nicht erzählt wird: Es gibt genügend Sachverständige, die auf Teufel komm raus aufschreiben. Das freut ihn, da ihn auch beim nächsten mal die Werkstatt anruft, der Anwalt des Geschädigten freut es, denn es treibt seine Gebühren in die Höhe und der SV freut sich ein zweites mal, weil auch seine Gebühren auch höher sind.

Ein Sachverständiger, der auch Gerichtsgutachten macht, sagte mal zu mir:" Das ist wie ein Tauziehen, die einen wollen in die eine, die anderen in die andere Richtung. Die Wahrheit liegt meist irgendwo in der Mitte". Nur "meist" heißt ja nicht immer und wie es in deinem Fall aussieht, kann man ohne Bilder usw. nicht sagen (und ich schon gar nicht).
 
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