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Auszahlungen aus privater UV steuerpflichtig?

Steff

Nutzer
Registriert seit
27 Jan. 2007
Beiträge
2
Hallo!

Ich habe eine Frage auf die ich keine Antwort gefunden habe.
Und zwar hatte ich einen Arbeitsunfall bei dem ich ein Auge zum Teil verloren habe(Visus 0,1,Glaukome). Mir steht ja aus meiner Privaten UV Zahlungen in noch unbekannten Höhe voraus. Die Frage die mich beschäftigt ist, ob diese Zahlungen steuerfrei oder steuerpflichtig sind. Bzw. in welcher Höhe(%) wird dann Steuer erhoben.
 
Hallo,

wir haben nach dem Unfall meines Mannes eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen bekommen. Muss ich die beim Finanzamt angeben bzw. wird die versteuert?
Auf die zu erwartende Invaliditätsentschädigung haben wir dieses Jahr auch noch einen Vorschuss bekommen? Nächstes Jahr wird der Unfall dann wohl abgeschlossen. Wie siehts da aus?
Vielen Dank für eine Antwort.

Grüsse
E. Mayer
 
Leistungen aus der privaten Unfallversicherung (nicht Renten) unterliegen keiner der Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz, sind also nicht steuerbar. Diese müssen auch in einer Steuererklärung nicht angegeben werden. In den Steuererklärungsformularen sind Leistungen aus der PUV auch nicht vorgesehen.

Renten aus der PUV sind mit dem sgenannten "Ertragsanteil" zu versteuern. (Anlage "R" zur Einkommensteuererklärung). § 22 Einkommensteuergesetz, nicht mit dem Alterseinkünftegesetz verwechseln. Im Regelfall wird der Ertragsanteil (bei Neufällen) bei 50 % liegen. D.h. die Hälfte einer Rente aus der PUV ist steuerfrei, die andere Hälfte wird mit dem individuellen Steuersatz belastet. Zusätzlich gibt es bei Renten noch einen pauschalen Abzug für entstehende Kosten. Dieser wird auch ohne eigene Angaben vom Finanzamt automatsich berücksichtigt.

Zinsen (egal woher) sind immer steuerpflichtig.
 
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