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Auszahlung Urlaubsgeld

bertel01

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Feb. 2009
Beiträge
624
Ort
Vechelde
Hallo an alle,
ich beziehe rückwirkend ab März 09 volle EM Rente befristet bis Aug. 2010.
Ich habe noch ca. 30 Tage alten Urlaub aus 2008 gibt es eine gesetzliche Regelung wie das mit dem Anspruch verhält, bin ungekündigt.
Besteht die Möglichkeit des auszahlens.
Wer weis Rat.
LG Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

ein Recht auf Auszahlung hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet wird. Vorher bist du auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen. Habe das gleiche Problem wie du, bin aber zum Glück nicht sofort darauf angewiesen.
Dein Urlaubanspruch verfällt aber wegen langer Krankheit nicht mehr am 31.03. des Folgejahres (EuGH C-350/06 & C-520/06). Hierin wird auch die Auszahlung geregelt.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo Mickey Mouse,
habe was im Netz gefunden, EuGH Urteil vom 20.1.09 und BAG Urteil vom 24.3.09.
LG Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

ja das Urteil vom BAG beruft sich auf das Urteil vom EuGH. Im Urteil des EuGH ist beschrieben, wann und in welcher Höhe die Auszahlung gemacht werden muß.

Gruß Micky Mouse
 
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