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Auszahlung meiner privaten Unfallversicherung

Jens0408

Mitglied
Registriert seit
8 Mai 2022
Beiträge
52
Hallo zusammen!
Könnt ihr mir bitte einmal helfen?
Ich bekomme jetzt wegen einer Invalidität durch einen Verkehrsunfall aus meiner privaten Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung von 65.600€ und eine monatliche Unfallrente von 500€ lebenslang ausgezahlt. Die Versicherung hat mir angeboten, die Unfallrente in einer Summe zu zahlen als Abfindung und zwar abgezinst kapitalisiert (so steht es im Schreiben).
Damit unterliegt die Einmalzahlung nicht der Einkommensteuer, die Auszahlung ist steuerfrei. Die Invaliditätsleistung ist ja sowieso steuerfrei.
Ich kann nun neben den 65.600€ entweder zusätzlich die 500€ monatlich nehmen bis an mein Lebensende. Wobei ich den Ertragsanteil versteuern muss (ungefähr 150€ muss ich von den 500€ versteuern mit meinem Steuersatz).
Ich bin 46 Jahre alt.
Oder ich kann 109.000€ kapitalisiert und abgezinst sofort als Einmalzahlung steuerfrei nehmen (plus die 65.600€).
Ich habe ungefähr gerechnet, wenn ich die Rente länger als 20 Jahre bekomme, ist die Rente besser. Darunter die Kapitalabfindung. Das kann man also nicht so sagen was jetzt mehr Sinn macht weil keiner weiß wie alt man wird.
Übersehe ich bei dem ganzen etwas? Ich kann mich nicht wirklich entscheiden was ich machen soll. Entweder die monatliche Rente oder das Kapital sofort.
500€ (zu versteuern) monatlich ist ja eine schöne feste Größe für "immer".
Aber für das Kapital spricht, es wäre steuerfrei und ich könnte es demnächst anlegen wenn zB die Zinsen etwas steigen.
Was würdet ihr machen bzw gibt es etwas woran ich noch denken sollte?
Vielen lieben Dank! Gruß Jens
 
Lieber @Jens0408,
zur Zeit ist es für Privatanleger nicht einfach, einen größeren Geldbetrag so anzulegen, dass man auch einen Ertrag bekommt, es sei denn, Du willst z.B. ein Haus abzahlen oder eine bestimmte Investition tätigen.

Setze Dich mit einem Steuerberater in Verbindung und laß Dich wegen der Geldanlage beraten.

Es kommt auch darauf an, wie sich die Inflationsrate entwickelt.
Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Ja Steuerberater... Es gibt keine Ideallösung ob nun die monatliche Rente oder Einmalzahlung. Ich weiß ja nicht wie alt ich werde.
Ich habe mich gewundert dass die Unfallrente als Einmalzahlung steuerfrei ist, aber die monatliche Unfallrente muss versteuert werden. Das verstehe mal einer...
 
Hallo Jens,

Ich denke, es kommt auch darauf an, wie viel Geld du im Monat zur Verfügung hast und wie sehr du auf eine monatliche Zusatzzahlung angewiesen bist oder in Zukunft angewiesen sein könntest.

Wenn du dir für das Geld Eigentum kaufen willst und dadurch keine Miete mehr zahlen musst, hat das auch Vorteile. Aber dafür hast du dann Reparatur-und Instandhaltungskosten.

Und wie sich die Situation insgesamt entwickelt, weiß auch keiner... Da kann man schwer planen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo,

gerade erst ist der Steuerfreibetrag erhöht worden. Du schreibst, dass Du jetzt 46 Jahre alt bist. Hast Du wirklich vor, das Rentenalter nicht zu erleben?
Die monatliche Zahlung ist sicher mehr wert. Schon wenn Du 20 Jahre lebst , erhälst Du mehr und die monatliche Zahlung hilft Dir bei jeder Kreditaufnahme. Sicher wird es bei der derzeitigen Inflation auch jedes Jahr weniger wert, aber....
Die Einmalzahlung ist sehr schnell ausgegeben, damit meine ich nicht Tage, aber nach 1-2 Jahren hast Du für alles eine Begründung gefunden.
Versuche Dich zu erinnern, weshalb Du eine Unfallrente gewählt hast und nicht eine höhere Einmalzahlung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Jens

Wenn du nicht in PKV krankenversichert bist, solltest du vor der Entscheidung (bei deiner KV) unbedingt abklären, ob die Abfindung beitragspflichtig ist.

LG
 
Und noch was nebenbei ... Mein Rechtsanwalt rät mir, die Einmalsumme zu nehmen. Nach dem Motto, was man hat das hat man.
Aber die Begründung finde ich nicht so nachvollziehbar. Ab dem 20. Jahr mache ich mit der monatlichen Variante Gewinn und wie ihr schon richtig sagt, es bringt Sicherheit fürs restliche Leben.
Aber ich habe einen Verdacht was meinen Rechtsanwalt betrifft. Ich weiß nicht ob ich ihm Unrecht tu, aber bei einer Einmalzahlung erhöht sich der Streitwert für den Anwalt wesentlicher als im Vergleich zur Rente. Versteht ihr?
Ich habe es ausgerechnet bei monatlicher Rente bekommt der Anwalt ca 2200€ und bei Einmalzahlung 3600€.
Ein Schelm wer böses denkt. Mein Gedanke kann völliger Blödsinn sein, aber man weiß ja nie.
Wem kannst du heutzutage noch vertrauen?
 
Hallo Jens

1. Ich habe gelesen, bei einer Abfindung sei gut nachzufragen, welcher Zinssatz der Kapitalisierung zugrunde gelegt wurde. Kannst du den Zinssatz deinem Angebot entnehmen? Hier könnte sich lohnen zu verhandeln.

2. Deine Entscheidung hängt natürlich auch davon ab, ob du die 109.000 dringend benötigst oder z.B. einen Kredit ablösen kannst, Steuern und ggf. KK-Beiträge sind einzubeziehen in die Kalkulation. Wenn du die monatliche Rente netto 350 ansparst, hast du in 20 J. die dir angebotene Abfindung plus weiter die monatliche Rente.

LG
 
hallo,

Ich habe es ausgerechnet bei monatlicher Rente bekommt der Anwalt ca 2200€ und bei Einmalzahlung 3600€.

das dürfte so nicht richtig sein. bei regelmässigen zahlungen wird anders gerechnet (soweit mir bekannt monatlicher zahlungsbetrag über 3 jahre).
dennoch ist zu überlegen, was du mit dem betrag der einmalzahlung anzufangen gedenkst. kannst du ihn so anlegen, dass eine rendite herauskommt? und: wie geht man ganz allgemein mit geld um. kannst du es auf einem anlagekonto "liegen sehen"?


gruss

Sekundant
 
Hallo

Wie hoch dem RA welche Variante vergütet wird und damit evtl. die eigene Motivation für den RA ist, kann ich auch nicht sagen. Davon sollte man sich bei der Entscheidung nicht leiten lassen. Er argumentiert mit „was man hat, das hat man“. Je nach Art und Fortgang und Stand des Verfahrens stimmt das vielleicht, also:

Was hat man = Was hat Jens?
- Im aktuellen Fall ist das Rente 500 € lebenslang, aktuell netto 350 … Inflation und Steuer auf Dauer (im Rentenalter evtl. viel geringer) machen netto veränderlich und nicht kalkulierbar.
- Ein sicheres monatliches „Einkommen“ von (aktuell netto) 350, was wie Seenixe schon schrieb, bei Kreditantrag unterstützend sein kann wegen der Sicherheit.

Den Spruch „was man hat …“ benutzt man eigentlich, wenn auf der Gegenseite von „was hat man?“ ein Risiko zu finden ist, zum Beispiel bei einem gerichtlichen Vergleich mit der Unsicherheit, was das Gericht bei einem weiteren Verfahren entscheiden würde.
In Jens‘ Situation sehe ich dieses Risiko auf der Gegenseite gar nicht. Jens weiß ja, was er hat und was er sonst stattdessen (Gegenseite) bekommen kann.
Das „Risiko“ und was man nicht kalkulieren kann, sind z.B. die Entwicklung der Steuer und der Inflation, Beitragssätze der Sozialversicherungen und auch nicht, wieviel Lebenszeit jedem von uns verbleibt. Wenn ich wüsste, in 3 Jahren sterbe ich an Krebs, würde ich die Abfindung nehmen.

Aufgrund dieser Überlegungen halte ich den Spruch des RA für einen Spruch, vielleicht spontan, nicht durchdacht, vielleicht (auch) geleitet durch eigene Motivation, ich würde da nicht viel drauf geben.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jens0408
einfach den gesunden Menschenverstand einschalten:
Die Unfallversicherung macht dir das Angebot, weil sie sich oder dir was Gutes tuen möchte?
Grüße!

Micha
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Also von den 500 brutto wird nur der Ertragsanteil versteuert. Der ist in dem Fall 35%. D. h. 500x35%=175. Ich versteuere also die 175€ x meinen persönlichen Steuersatz (ca 25% maximal). Man kann sagen es sind monatlich ca 50€ Steuern und mir bleiben ca 450€.
Ich habe auch noch eine Rentengarantie für 8 Jahre. Falls ich sterbe wird die Rente 8 Jahre weiter gezahlt. Erst wenn ich 70 Jahre alt bin gibt es keine Rentengarantie mehr.
Ich glaube ich entscheide mich für die mtl. Rente. KK Beiträge müssen nicht abgeführt werden. Das müssen nur freiwillig gesetzlich Versicherte.
 
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