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Auswirkungen EMR kurz vor Altersrente

elster999

Erfahrenes Mitglied
Liebe Foris,
Ich brauche mal eure Hilfe für einen lieben Nachbarn.
Er ist schwer herzkrank, wartet gerade auf ein künstliches Herz o.ä. Behandlung und ist daher seit kurzem, aber wohl auf Dauer da keine Besserung zu erwarten, krankgeschrieben.
Noch ist er ja für 1,5 Jahre mit Krankengeld ganz gut bedient und hat Angst, einen Antrag auf EMR zu stellen, um die Zeit (ca. 3 Jahre) bis zum regulären Renteneintritt zu überbrücken.
Nun hat ihm jemand der wohl bei der DRV arbeitet gesagt, wenn er jetzt die volle EMR beantragt und bekommt, dann bleibt die Höhe der Rente so und er bekommt dann nicht seine reguläre Altersrente.
Das schockt ihn natürlich, da er zwingend auf die volle Höhe der Altersrente angewiesen ist.
Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das richtig sein soll, eher, dass er die EMR bis zum Ende des Arbeitslebens und dann Regel-Altersrente zum regulären Termin bekommt.

Könnt ihr uns da kurz weiterhelfen? Der alte Mann hat schon genug Probleme und ich würde mich freuen, wenn er nicht noch Angst um seine Rente/Finanzen haben muss. Bin leider zu jung und hab mich mit Altersrente noch nicht wirklich auseinandergesetzt und bekomme das Thema gerade nicht rein.
Daher die Frage an die Profis oder Foris, die das gleiche Problem haben/hatten.
Danke euch ganz herzlich!

LG Ellen
 
Liebe @elster999 ,

es wäre gut, wenn er, so lange er das Krankengeld bekommt und die Krankenkasse keine Forderungen wegen Antrag auf Rente stellt, nichts tut.

Wenn es um die Aussteuerung geht, dann melden sich die Krankenkassen. Man sollte sich dann gut beraten lassen, wenn möglich von einem unabhängigen Berater. Keine allgemeine Beratung, sondern individuell zugeschnitten auf die jeweilige Lebenssituation.

Ich war in einem Bereich tätig, wo auch lange Krankschreibungen üblich gewesen sind.

Wir haben immer empfohlen, das Krankengeld in Anspruch zu nehmen und erst, nach gründlicher Überlegung und Beratung, einen Antrag auf Rente zu stellen. Sollte das Krankengeld auslaufen, hat man Anspruch auf Nahtlosigkeitsgeld ( nach SGB III) , dann ist das Arbeitsamt zuständig.

Dabei ist auch zu bedenken, dass sich viele Gesetze, die die Renten betreffen, in den vergangenen Jahren geändert worden sind und es werden weitere Änderungen kommen.

Alles Gute für Deinen Nachbarn,
KS 1973
 
Liebe @elster999
zu ergänzen wäre noch, dass bei den meisten Menschen das Krankengeld höher ist, als eine Rente. Außerdem bezahlt die Krankenkasse weiterhin Beiträge in die Renten-und Arbeitslosenversicherung ein.

LG KS1973
 
Hallo Elster,

so einfach kann man Deine Frage nicht beantworten.

Wie viele Jahre ist Dein Nachbar bereits versichert? Langjährig? Hat er einen Schwerbehindertengrad (- 10,8 Abzug)?

Wie und wo ist er beschäftigt?

Welchen Tarifvertrag unterliegt er?

Bekommt er eine Betriebsrente?

Gibt es sonstige Rentenansprüche? Riester?

Ist es sinnvoll die 78 Wochen zu nutzen und dann mit seinem AG ins Gespräch / Verhandlung zu gehen, wie kann er sein Langzeitkonto nutzen,
oder auch Teilzeit 60+?

Dann kann man noch mit dem AG über eine Abfindung verhandeln, weil aktuell die Wirtschaft am Boden ist und sich AG sehr gerne von AN trennen, welche so gut wie nicht mehr wertschöpfend sind.

Da lassen sich gute Deals für beide Seiten machen.

Dies ist der eine Punkt und der nächste: Unbedingt einen Termin mit der DRV vereinbaren und alle relevanten Versicherungszeiten mitbringen zur Klärung. Auch Schulzeiten!!!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo und danke für eure Hilfe!
Vieles ist bekannt, such das Krankengeld besser ist als Rente, schon ausgerechnet... bekommt auch vom AG noch Zuschüsse etc.
Es geht rein darum, ob er nach der Aussteuerung besser über die Nahtlosgkeitsregel ALG1 beantragen sollte und erstmal - bis er aufgefordert wird - keinen Antrag auf EMR stellt.
Weil er, woe gesagt die Info hat, dass seine Rente dann geringer ist, wenn er als EMR-Rentner in die Altersrente wechselt.

Oder ob er getrost nach der Aussteuerung die EMR beantragen kann, diese bestenfalls bis zur Regel Altersrente bezieht und dann ganz normal seine Rente bekommt. Ohne Anzüge etc.

Und ja, er ist schwerbehindert, feste Führungsposition. Teilzeit eher nicht möglich und für ihn nicht schaffbar aktuell. Herzleistung zu schwach...

Gibt es hier jemanden, der aus der vollen EMR in die Altersrente gewechselt ist und dazu was sagen kann?
Danke und allen einen schönen Feiertag, LG Ellen
 
Hallo @elster999

nein, keine eigene Erfahrung.

Dies
Es geht rein darum, ob er (…) erstmal - bis er aufgefordert wird, keinen Antrag auf EMR stellt. Weil er, woe gesagt die Info hat, dass seine Rente dann geringer ist, wenn er als EMR-Rentner in die Altersrente wechselt.
habe ich auch so verstanden. Daraus folgt, dass er solange wie möglich abwarten sollte. Wenn deutlich wird (durch ärztliche Berichte oder MDK), dass keine Arbeitsfähigkeit mehr erlangt werden kann, dann fordert die Krankenkasse zu Reha auf bzw. gibt 10 Wochen Frist, um den Rentenantrag zu stellen. Wenn du dazu den § brauchst, such ich ihn dir raus.

LG
 
Und ja, er ist schwerbehindert, feste Führungsposition. Teilzeit eher nicht möglich und für ihn nicht schaffbar aktuell. Herzleistung zu schwach...
Liebe @elster999 ,
wie schon erwähnt, mein Vorschlag ist eine private Rentenberatung. Die Kosten sind ähnlich, denen vom Anwalt und wenn es möglich ist, dann eine Zusammenarbeit bis zur Altersrente.

Wir (komme aus den neuen Bundesländern) haben mit der privaten Rentenberatung eine gute Erfahrung gemacht.

Es gibt einen Bundesverband der privaten Rentenberater, bitte schaue einmal hier:https://www.rentenberater.de/

LG KS 1973
 
Nachtrag:
mein Vorschlag ist eine private Rentenberatung.
Dazu würde ich auch raten!

In anderen Fällen würde ich sagen: Hol dir einen Beratungstermin bei der DRV, aber in diesem Fall nicht.
Such mal danach im www. Mit der Plz findest du die seriösen privaten RentenberaterInnen. Da der Betroffene vermutlich nicht mobil ist, müsste man entw. Hausbesuch oder Videokonferenz verabreden.


LG
 
Hallo Ellen,

bitte such mal im Netz:

"Altersrente nach der EM-Rente kann höher werden"

Weiter:

1. "Wenn Sie ohne zeitliche Lücke von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz
. Ihre Altersrente kann also nicht niedriger sein als das, was Sie vorher als EM-Rentner bekommen haben."

Dito....p. Rentenberater!

Grüße
 
Wow, vielen lieben Dank für eure Antworten!
Ich werde das meinem Nachbar weitergeben und mal gucken, wo wir hier (südlich ganz nah an Berlin) jemanden finden. Über PLZ sicher recht einfach.
Lieben Dank für eure Hilfe, Schwarmwissen ist toll!!!

LG Ellen
 
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