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Auswirkung von Verletztengeld auf ALG1

vonacki

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Mai 2007
Beiträge
124
Hallo,habe vom 10.09.07-20.08.08 Verletztengeld erhalten.Hat das einen Einfluß auf die Bezugsdauer von ALG1?Vorher arbeitslos seit 1.9.06.
Hatte im 04.07 einen Folgeschaden eines Arbeitsunfalls erlitten,im 05.07 erste vorbereitende OP,zwischendurch Weiterbildung dann 08.07.zweite OP,man sagte mir das es immer eine neue 6 Wochen AU ist,ist das richtig?
Die erste OP war notwendig um die zweite überhaupt durchführen zu können!
Mein Beruf kann ich nicht mehr ausüben und trotzdem bin ich zum AA abgeschoben worden!
Was könnt Ihr mir raten?
Grüße an Alle hier von vonacki!
 
Verletztengeld hat keine Auswirkungen auf das ALG I schon gar nicht auf die Bezugsdauer.
Verletzengeld hat jedoch Auswirkungen auf das ALG II. Es wird mit angerechnet und möglicherweise bekommst du einen Abzug im ALG II. Liegt jedoch an der Höhe deines Verletztengeldes.

Wie das Wort schon sagt. Folgeschaden.
Somit handelt es sich um eine weiterführende Krankheit. Die 6 Wochen werden nur einmalig auf eine Krankheit oder zusammengehörende Krankheiten angewendet.
Es ist normal, dass du zuerst zum AA gehen musst.
Stell jedoch sofort einen Antrag auf Rente, damit die dreimonatige Wartezeit dir nicht noch das Vergnügen bringt in ALG II zu rutschen.
Stell ebenfalls einen Antrag beim Versorgungsamt.
Je nach dem, wie es dir geht, auch einen Antrag auf Pflegestufe bei der Krankenkasse.

LG
Elra
 
Hallo Elra,Danke erstmal.Also wenn ich richtig verstehe erwirbt man mit Verletztengeld kein neuen Anspruch auf ALG1 bzw.verlängert oder verschiebt sich das ALG1 nicht.KK meint wenn man ALG1 bezieht wird eine AU immer wieder neu also die 6 Wochen berechnet,da spielt es angeblich keine Rolle ob selbe Krankheit oder fortführende Krankheit was ja nicht anders ging.
Was für einen Antrag soll ich bei der RV stellen?
Was ist wenn ich Einspruch gegen Einstellung Verletztengeld erhebe?mein D-Arzt hilft nicht ist genervt von den ständigen Anrufen seitens der BG usw..
Grüße von vonacki!
 
Hallo,

sorry, irgendwie habe ich dich missverstanden.
Natürlich wird die Zeit der AU bei der Bemessung für das ALG I berücksichtigt.
Voraussetzung, du warst in Arbeit und nicht gekündigt.

Es gibt bei der Krankenkasse nachfolgende Regelung.
18 Monate Krankengeld auf eine Krankheit, wenn diese in den letzten zwei oder drei Jahre (das weiss ich gerade nicht) nicht aufgetreten ist.
Innerhalb eines Jahres wird für ein und die selbe Krankheit (auch Folgen aus der ersten Krankheit) nur 1x die 6 Wochenregelung für die Fortzahlung vom Arbeitslohn von deinem Arbeitgeber gefordert.
Bei der BG jedoch verhält es sich so, dass, sobald du mind. 1 Tag gesund warst, die 18 Monate Verletztengeldzahlung laut Gesetz wieder von vorne beginnt.

Bei der DRV-Bund einen Antrag auf MdE - Rente stellen,
bei der KK einen Antrag auf Pflegegeld (du hast Anspruch auf Haushaltshilfe von der BG etc. Falls du später Probleme bekommst ein Attest von deinem D´Arzt zu erhalten, hast du einen Nachweis, dass du z.B. eine Haushaltshilfe benötigtst. (kommt jedoch darauf an, wie deine privaten Verhältnisse sind (alleine lebend, Kinder etc...)
Das gesamte Thema ist sehr umfangreich und nicht so ohneweiters zu beantworten.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen

LG
Elra
 
Hallo Elra,der Folgeschaden ist während des Bezuges von ALG1 passiert also war schon arbeitslos!
gruß von vonacki
 
Hallo,keiner mehr eine Ahnung?Bitte noch ein paar Info`s,wenn noch Angaben gebraucht werden fragen.Lasst mich nicht hängen!
Grüße von vonacki!
 
Hallo Erla und alle Anderen,
Naja ist es denn so das die 6 Wochen AU immer wieder neu anfangen obwohl es ja nur die Fortsetzung der Krankheit (Unfallfolgeschaden) ist wenn man ALG1 bezieht? Oder anders wann fängt das Verletztengeld an zu greifen?
Chronologie: ab 1.9.06 - 1.4.07 ALG1
ab 2.4.07 - 30.4.07 berufl.Weiterbildung
ab 1.5.07 - 24.6.07 Krankengeld vom AA
ab 25.6.07 - 25.7.07 berufl.Weiterbildung
ab 26.7.07 - 9.9.07 Krankengeld AA
ab 10.9.07 - 20.8.08 Verletztengeld BG
Wie schon geschrieben ist der anerkannte Unfallfolgeschaden am 27.4.07 passiert,erste OP am 5.5.07 da war schon klar das mindestens eine zweite OP ansteht!Berufliche Weiterbildung ( Schweißerpässe erneuern)gemacht um nach Heilung wieder in den Arbeitsmarkt besser rein zu kommen.
Aber zweite OP am 6.8.07 brachte nicht das gewünschte Ergebniss also folgten noch drei weitere Op!Und jetzt steht fest Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden und nur noch für 15h/Woche arbeitsfähig und ab zum AA!
ist die Zahlungsweise von Krankengeld so korrekt oder hätte das Verletztengeld schon eher gezahlt werden müssen da feststand das eine zweite OP erforderlich ist?
D-Arzt kannste vergessen richtet sich nach BG-Klinik obwohl er eigentlich anderer Meinung ist!
Wenn noch Angaben brauchst sag bescheid.
Grüße von vonacki!
 
Hallo vonacki,
Das Verletztengeld ist durch die BG ab Unfall zu zahlen. Eine Abwälzung auf das AA ist nicht zulässig. Bei Dir also ab 27.04.2007. Ob das AA Ihr Geld zurückbekommt soll Dich nicht interessieren, aber wenn die Krankschrift die Folge des anerkannten Unfalls ist, dann sollte Dein Geld überprüft werden. Nach 6 Wochen hast Du einen höheren Anspruch auf Krankengeld. Also erst 6 Wochen Lohnfortzahlung 100 % und dann das höhere Verletztengeld.

Gruß von der Seenixe

PS. den zweiten gleichlautenden Beitrag habe ich gelöscht.
 
Hi und Danke erstmal Seenixe,
nun noch eine Frage:Was ist wenn die Krankschreibung unterbrochen ist bzw.wurde wegen der beruflichen Weiterbildung?Aber wie geschrieben ja schon fest stand das es noch eine OP geben muss,man aber keine Weiterbildung mitmachen kann wenn man AU ist.
Und ich bin ja jetzt schon beim AA gemeldet,was sollte ich jetzt schnellstmöglich tun?Und Verletztengeld wurde in derselben Höhe wie das ALG1 gezahltist das richtig?
Grüße von vonacki!
 
Hallo,

ja, wenn die gleiche Ursache zur Krankschrift innerhalb von 6 Monaten führt, dann wird die Lohnfortzahlung nicht erneut fällig. Das ALG 1 War Dein Arbeitseinkommen und dieses wird dann für 6 Wochen weitergezahlt. Danach erfolgt die Reduzierung auf 80 %.

Gruß von der Seenixe
 
Hi Seenixe,was heisst das nun? Verletztengeld ab 10.09.07 richtig oder ab 27.04.07? Ist wichtig denn dann muss ich nämlich so schnell wie möglich aktiv werden so mit Widerspruch gegen Einstellung Verletztengeldzahlung oder Überprüfung des Zeitraumes der Verletztengeldzahlung.Und wie ist das wenn man seinen Beruf ( Maschinenbauer,Schlosser,Schweißer)nicht mehr ausüben kann?Was muss die BG dann tun?Kann sie mich so einfach auf Empfehlung der BG-Klinik für 15h/Woche zum AA schicken?
Gutachten ist noch nicht erfolgt aber schon in Auftrag seitens der BG.
Danke schon mal und Grüße von vonacki!
 
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