• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Auswirkung von gerichtlichem Vergleich

barthelpesch

Neues Mitglied
Registriert seit
9 Dez. 2021
Beiträge
18
Hallo allerseits,
in einem Gerichtsverfahren gegen meine private Unfallversicherung (PUV) kam es, ohne Gutachtenerstellung, zu einem Vergleich mit je 50%.
Die anwaltliche Forderung in der Klageschrift betraf u. a. eine Invalidität von 30%.
Die Versicherung hat dem Vergleich zugestimmt mit der Bemerkung: >In Sachen . . . ist die Beklagte - allein im Interesse des vorzeitigen Abschlusses des Rechtsstreits unter Zurückstellung erheblicher Bedenken - bereit, dem vom Gericht in der Sitzung am 12.05.2021 vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen.<

Meine Fragen sind nun: Bedeutet dieser Vergleich, dass die 30%ige Invalidität gesetzt bleibt, wird diese wegen 50/50-Vergleich auf 15% angenommen, ist die Invalidität durch ein etwaiges Gutachten zu bemessen oder gibt es komplett andere gesicherte Sichtweisen?

Mit freundlichen Grüßen, genießt den "Frühling" und danke für Eure Antworten,
Klaus
 
Hallo,

da läßt sich mit Deinen Angaben nur im Nebel stochern. Maile Deinen Anwalt an und frage den, was dieser Vergleich für Dich konkret bedeutet. Ich wage nicht das zu interpretieren.
Steht die Sache noch unter Vorbehalt? Dann wäre es um so wichtiger zu erfahren, welche Auswirkungen der Vergleich hat.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
du bist ja wirklich sehr umtriebig im Forum. Vielen Dank für immer schnelle Antworten.

Nein, die Sache steht nicht mehr unter Vorbehalt, aber es steht die Bearbeitung eines neuen Schadens an der selben Gliedmaße an. Daher die Frage. Daher ich werde Deinem Rat folgen, einen Anwalt zu fragen. Z. Zt. habe ich im neuen Fall noch keinen. Sicherlich ist auch hier wieder ein Rechtsstreit unabwendbar.

Gruß von Klaus
 
Top