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Auswirkung vom Widerspruch, bezüglich der Weiterzahlung der EM-Rente ?

tabaaluga

Nutzer
Registriert seit
26 Nov. 2006
Beiträge
17
Hallo zusammen,

an die Experten zum Thema Widerspruch in Sachen Rentenversicherung

Hab da mal ne Frage:

Vom Rentenversicherungsträger beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche befristet ist bis zum 30.11.07.

Da sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert, sondern ehr verschlechtert hat,
stellet ich Anfang Mai einen Antrag (R120) auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung über den Wegfallmonat hinaus.

Nach Anforderung von Befundberichten meiner behandelnden Ärzte musste ich zur Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger

Nun liegt der Bescheid vor:

Auf ihren Antrag vom ....... erhalten Sie über den bisherigen Befristungszeitraum hinaus, also ab 01.12.07 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit

Die Rente fällt mit Ablauf des Monats 11/2010 weg, ohne dass es eines besonderen Entziehungsbescheides bedarf.

Weiter ist angekreuzt:

X) Weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (§ 102 Abs. 2 SGB VI).

X) Parallel zur Weiterzahlung prüfen wir durch Einschaltung der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Sofern die Möglichkeit besteht, erhalten Sie von uns eine gesonderte Nachricht.

Folglich wurde bei mir eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt, die aber aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes, gegenwärtig noch als Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird (= eine s.g. Arbeitsmarktrente).

Damit bin ich nicht einverstanden, da meine behandelnden Ärzte die begründete Einschätzung vertreten, dass nur noch ein Restleistungsvermögen von unter
3 Stunden täglich möglich ist (somit volle Erwerbsminderung vorliegt).

Ich möchte daher Widerspruch einlegen, frage mich aber, welche Auswirkungen hätte ein Widerspruch auf die zugestandene Weiterzahlung meiner Rente?

aufschiebende oder keine aufschiebende Wirkung?

Oder anders ausgedrückt, bleibt es daweil bei den Bescheid, bis über meinen Widerspruch entschieden ist?

Kann es auch passieren, dass die Widerspruchsbehörde den Ausgangsbescheid noch verschlechtert?

Für eine sachgerechte Einschätzung, wäre ich euch sehr dankbar

Ein schönes WE wünscht
tabaaluga
 
Hallo Tabaaluga,

Nach Anforderung von Befundberichten meiner behandelnden Ärzte musste ich zur Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger.

Hast Du Dir das Gutachten mal angeschaut?

Dein Widerspruch richtet sich nicht gegen die Rente sondern gegen den Zeitablauf und gegen die Umstellung von voller Erwerbsminderung auf Teilerwerbsminderung.

Wenn Deine Ärzte die gesundheitlichen Einschränkungen als endgültig betrachten, wäre es umso wichtiger zu prüfen, was die Begutachtung des Rentenversicherungsträgers so viel anderes ergeben hat.

Vor diesem Hintergrund würde ich auf alle Fälle Widerspruch einlegen.

Schönen Sonntag noch.

Bist Du im Sozialverband oder hast Du einen Anwalt

Reikja
 
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