Hallo zusammen,
an die Experten zum Thema Widerspruch in Sachen Rentenversicherung
Hab da mal ne Frage:
Vom Rentenversicherungsträger beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche befristet ist bis zum 30.11.07.
Da sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert, sondern ehr verschlechtert hat,
stellet ich Anfang Mai einen Antrag (R120) auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung über den Wegfallmonat hinaus.
Nach Anforderung von Befundberichten meiner behandelnden Ärzte musste ich zur Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger
Nun liegt der Bescheid vor:
Auf ihren Antrag vom ....... erhalten Sie über den bisherigen Befristungszeitraum hinaus, also ab 01.12.07 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit
Die Rente fällt mit Ablauf des Monats 11/2010 weg, ohne dass es eines besonderen Entziehungsbescheides bedarf.
Weiter ist angekreuzt:
X) Weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
X) Parallel zur Weiterzahlung prüfen wir durch Einschaltung der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Sofern die Möglichkeit besteht, erhalten Sie von uns eine gesonderte Nachricht.
Folglich wurde bei mir eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt, die aber aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes, gegenwärtig noch als Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird (= eine s.g. Arbeitsmarktrente).
Damit bin ich nicht einverstanden, da meine behandelnden Ärzte die begründete Einschätzung vertreten, dass nur noch ein Restleistungsvermögen von unter
3 Stunden täglich möglich ist (somit volle Erwerbsminderung vorliegt).
Ich möchte daher Widerspruch einlegen, frage mich aber, welche Auswirkungen hätte ein Widerspruch auf die zugestandene Weiterzahlung meiner Rente?
aufschiebende oder keine aufschiebende Wirkung?
Oder anders ausgedrückt, bleibt es daweil bei den Bescheid, bis über meinen Widerspruch entschieden ist?
Kann es auch passieren, dass die Widerspruchsbehörde den Ausgangsbescheid noch verschlechtert?
Für eine sachgerechte Einschätzung, wäre ich euch sehr dankbar
Ein schönes WE wünscht
tabaaluga
an die Experten zum Thema Widerspruch in Sachen Rentenversicherung
Hab da mal ne Frage:
Vom Rentenversicherungsträger beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche befristet ist bis zum 30.11.07.
Da sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert, sondern ehr verschlechtert hat,
stellet ich Anfang Mai einen Antrag (R120) auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung über den Wegfallmonat hinaus.
Nach Anforderung von Befundberichten meiner behandelnden Ärzte musste ich zur Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger
Nun liegt der Bescheid vor:
Auf ihren Antrag vom ....... erhalten Sie über den bisherigen Befristungszeitraum hinaus, also ab 01.12.07 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit
Die Rente fällt mit Ablauf des Monats 11/2010 weg, ohne dass es eines besonderen Entziehungsbescheides bedarf.
Weiter ist angekreuzt:
X) Weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
X) Parallel zur Weiterzahlung prüfen wir durch Einschaltung der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Sofern die Möglichkeit besteht, erhalten Sie von uns eine gesonderte Nachricht.
Folglich wurde bei mir eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt, die aber aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes, gegenwärtig noch als Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird (= eine s.g. Arbeitsmarktrente).
Damit bin ich nicht einverstanden, da meine behandelnden Ärzte die begründete Einschätzung vertreten, dass nur noch ein Restleistungsvermögen von unter
3 Stunden täglich möglich ist (somit volle Erwerbsminderung vorliegt).
Ich möchte daher Widerspruch einlegen, frage mich aber, welche Auswirkungen hätte ein Widerspruch auf die zugestandene Weiterzahlung meiner Rente?
aufschiebende oder keine aufschiebende Wirkung?
Oder anders ausgedrückt, bleibt es daweil bei den Bescheid, bis über meinen Widerspruch entschieden ist?
Kann es auch passieren, dass die Widerspruchsbehörde den Ausgangsbescheid noch verschlechtert?
Für eine sachgerechte Einschätzung, wäre ich euch sehr dankbar
Ein schönes WE wünscht
tabaaluga