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Aussteuerung durch die KK

Pit13

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Registriert seit
8 Nov. 2007
Beiträge
1,724
Ort
zu Hause
Hallo Leute,

mein Aussteuerungstermin wurde mir durch die Krankenkasse mitgeteilt.

Ist dieser Vorgang korrekt, auch wenn die KK. Zahlungen von der

Haftpflichtversicherung des Unfallgegner erhalten hat?

(Die 78 Wochenregelung ist mir bekannt)


Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo,

scheint keinen zu Interessieren, bitte Beitrag schließen.

MfG.

Pit
 
Hallo Pit,
der Ersatz von Leistungen der Krankenkasse durch die Haftpflicht des Unfallgegners hat leider keine Auswirkung auf die Dauer der Krankenkassenzahlung. Alle Forderungen, wie bisher den Ausgleich zwischen Krankengeld und Normalgehalt mußt Du jetzt bei der Haftpflicht einfordern.
Die Krankenkasse ist nur zur Zahlung 78 Wochen verpflichtet.

Leider kommt es immer wieder mal vor, dass eine einzelne Anfrage untergeht. Dies hat zum Teil mit "desinteresse", aber auch der Vielzahl der täglichen Artikel zu tun. Wenn dann, wie in den letzten Tagen auch noch sinnlose Diskussionen stattfinden und dort die Aufmerksamkeit notwendig ist, dann geht soetwas leider unter. Bitte nicht böse sein ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort. Habe im Internet leider selber keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mit den 78 Wochen dass war mir klar, nur nicht, wie es sich verhält, wenn die KK Leistungen von der Haftpflichtversicherung erhält bzw. erhalten hat.

MfG.

Pit
 
Hallo Pit,

vielleicht bekommst Du jetzt noch ALG1.
Durch Dein Krankengeld hast Du neuen Anspruch erworden.

Dann wird auch erst einmal Deine Krankenkasse bezahlt.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Pit,

aus deinem Beitrag geht nicht hervor wie lange du bereits KG bezogen hast. Wenn dir die Regelung von 78 Wochen bekannt ist, dann hast du ja Anspruch darauf, wenn dein Arzt dich die ganze Zeit krankschreibt, auch über die /8 Wochen hinaus, dann muß du zu deiner Absicherung einen Rentenantrag stellen.
Bis du in ungekündigter Stellung und kannst aufgrund der Verletztung keine andere Tätigkeit in dem Betrieb ausüben, dann muß du nach der
Rentenantragstellung einen Antrag beim AA stellen. Somit bis du weiter krankenversichert, was wichtig ist.
Du hast dann Ansprüche nach § 125 SGB III.
Dein Arbeitgeber überträgt dann sein Delegationsrecht auf das AA. Die KK muß auch entsprechende Formulare ausfüllen. Nehme alle dir vorliegenden Arztberichte mit für den ÄD des AA.
Das muß aber schnell über die Bühne gehen, denke an die KV
Sonst muß du mit deinem RA an die gegn. Haftpflichtversicherung herantreten.
Gruß Buffy07
 
Hallo Pit 13 !
Ich habe die gleiche Situation, werde im Jan. ausgesteuert. Ich habe hier im Forum darüber Fragen gestellt u. Antworten erhalten ! Wie Buffy 07 , schreibt ... sich um Rentenantrag kümmern, bei AA vorsprechen ! Schaue , dass du das so regelst , das von letzter KG Zahlung ( Tag der Aussteuerung , nahtlos die Zahlung vom AA erfolgt ) ! Wichtig ist , dass man Krankenversichert bleibt
Lbg. clouwn
 
Hallo Pit13

Hat denn auf dem Aussteuerungsschreiben nicht gestanden, dass wenn du einen Rentenantrag gestellt hast weiter versichert bist und wenn nicht das deine Versicherung erlischt bzw. du dich dann freiwillig versichern mußt ?

Das war zumindest bei mir so. Aber weil ich von meinem Arbeitgeber unterstützt wurde, habe ich schon bevor der Termin kam einen Rentenantrag gestellt. Auch auf dem Arbeitsamt war ich obwohl ich in einer ungekündigten Anstellung bin. Das AA prüft dann ob du in diesen § der aussagt das du Aufgrund einer ungekündigten Arbeitsanstellung bist nicht vermittelbar bist. Das AA wird dich zur Begutachtung zum MDK schicken, dass ist ein normaler Vorgang.

Ach ja ich habe Anfangs mehrere Arbeitsversuche unternommen die alle gescheitert sind schon nach max. 4 Wochen. Jedesmal wenn ich wieder AU geschrieben wurde wegen den gleichen Beschwerden hat die KK das Krankengeld weitergerechnet. Auch die Lohnfortzahlungen ( öffentl. D ) wurden als Krankengeld angerechnet. So hatte ich dann die 78 Wochen voll.

Ich weiß zwar nicht wann der Aussteuerungstermin ist, aber jetzt ist Eile geboten. Alles was Buffy geschrieben hat kann ich nur unterstützen.

VG
 
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