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Aussteuern umgehen ?

Aativ

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Feb. 2019
Beiträge
4
Hallo Freunde,

Folgendes , ich hatte Unfall und mein Handgelenk wurde durch Bruch operiert und ich bin 1. Juli 2016 operiert worden und war dann bis zum 30.05.2017 krank dazwischen 4 Wochen in Reha.
Und zur 3 Jahrenregel.
Ich soll nochmal eine op bekommen selbes Handgelenk . Damit ich erst gar nicht in Gefahr komme ausgesteuert zu werden . Wie soll ich meinen Op Termin legen . Ich Arbeit unter leichten schmerzen aber kann mir durch meine Tätigkeit Dir Arbeit mehr oder weniger selber aussuchen .
Macht es Sinn bis zum mindestens Mitte Juli zu warten oder August damit ich nochmal bei bedarf 78 Wochen bekomme falls es doch nicht so verläuft wie erwünscht ? Oder spiel es keine Rolle bei der Berechnung ?
 
Hallo Aativ,

man wird für ein und dieselbe Krankheit automatisch nach 78 Wochen ausgesteuert. Eine weitere OP ändert daran nichts.

MfG Christiane
 
Aber was wenn ich ab dem erste Tag der Krankheit bis zu op 3 Jahre und 2 Monate vorbei sind ??
 
Hallo Aativ, willkommen im Forum.

Wieviel Zeit ist vergangen, seit du nach der letzten AU wieder arbeitest oder anders: Wie lange arbeitest du inzw. durchgehend ohne AU?
Soweit ich mich an die Regelungen erinnere, ist das der entscheidende Zeitraum.
Das lässt sich genau nachlesen (habe ich jetzt nicht getan). Hast du im www nach der Regelung gesucht?

LG
 
Ich arbeite seit 1. Juni 2017 ununterbrochen ohne einen krank Tag
 
Hallo

Ich verstehe es so:

Unter der Voraussetzung, dass du wegen KH-Aufenthalt bzw. Krankheit A am 1.7.2016 das erste Mal arbeitsunfähig warst, besteht

Blockfrist 1 vom 1.7.16 bis 30.6.19
Innerhalb dieser Blockfrist wird max. 78 Wochen lang Krankengeld bezahlt.

In der auf Krankheit A bezogenen neuen
Blockfrist 2 vom 1.7.19 bis 30.6.22
entsteht ein neuer KG-Anspruch von 78 Wochen, wenn ...
... siehe § 48 (2) SGB V § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes - dejure.org.

Da du seit 1.6.17 wegen Krankheit A ohne AU und wieder erwerbstätig bist, dürften nach meinem Verständnis die Bedingungen § 48 (2j erfüllt sein dafür, dass ab Beginn von Blockfrist 2 wieder ein neuer Anspruch auf 78 Wochen KG für Krankheit A entsteht.

Nach meinem Verständnis von §§ 44-48 SGB V dürfte möglich sein, dass du den Rest der 78 Wochen aus Blockfrist 1 aufbrauchst und zusätzlich die Möglichkeit auf weitere 78 Wochen KG in Blockfrist 2 hast.
Das deckt sich mit den Infos, die #Machts Sinn verlinkt hat.

Kannst du dich, wenn du meinst, du hast es verstanden, nicht an deine KK wenden und die Info noch einmal absichern?
Wenn sie korrekt ist, dann müsstest du bei der Terminierung der anstehenden OP keine Rücksicht auf die Blockfrist nehmen bzw. wäre günstiger, sie in Blockfrist 1 zu legen.

LG
 
Vielen Dank an euch alle ihr habt mir wirklich total geholfen ..

Grüße
 
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