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Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse

Hallo@

ja........leider wird das """"Ausstellen von falschen Gesundheitszeugnisse""""
in unserem Staat sehr "stiefmütterlich" behandelt und auch von der
Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt:mad:

Z. B. die Geschichte mit den vier Steuerfander von Frankfurt:

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Psychiater wegen unzureichender Gutachten verurteilt.
Der Psy. Steuerfahndern eine "paranoid querulatorische Entwicklung" unterstellt. Der Gutachter wurde in erster Instanz zu einer Geldbuße von 12.000 Euro verurteilt und erhielt einen Verweis.

Strafrechtlich wurde er freigesprochen:mad: weil sich "keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Mediziner die vier Beamten wissentlich und vorsätzlich falsch begutachtet habe":p

Gutachten werden meist als "nicht nachvollziehbar, nicht schlüssig, nicht umfangreich, als konträre Meinung" usw. betrachtet, die somit kein
grob williges-vorsätzliches- falsches Gesundheitszugniss darstellen:rolleyes:
.


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried und alle anderen ,

das mit dem nicht nachvollziebar würde bei mir aber nicht ziehen .
bin Lebertransplantiert und habe nach 2 Jahren selbst bei besten Heilungsverlauf mindestens 60 % nach den Richtlinien
Laut letzten Gutachten in Hannover habe ich aber lediglich noch 20 % wegen meiner Niereninsufienz , die dazugekommen ist durch die vielen Medikamente aber auf die Lebertransplantation habe ich nichts mehr die ist angeblich ausgeheilt .
Bin gespannt wie es bei mir jetzt weitergeht
Der Chefarzt meinte zu mir nur die Ärztin hätte das Gutachten nach " besten Wissen und Gewissen " gemacht . worauf ich gesagt habe dass es ein Falschgutachten ist und die Ärztin ist ohne Wissen und Gewissen bekam ich weder ein ja noch ein nein .
Keine Antwort ist auch eine Antwort .
kann bei Bedarf gerne die Ärzte , welche unterschrieben haben nennen .

mfg

eltoro
 
Hallo....... genosse Andreas 43,

dein
Die Presse bekommt den Einblick in das Schlechtachten. Soweit hab ich mich schon vorbereitet und auch alle Beweise zurechtgelegt.

Aber letztendlich liegt es am Gericht, diese Beweise auch zu würdigen.
Wir werden morgen sehen und ich werde euch berichten.

Ja....Andreas, glaubst du noch an den Weihnachtsmann:D

Ich würde dir sicherlich "ein positives" Resultat gönnen;)

Aber es gibt/gab da sowas wie das "Hornberger schießen" und z. B. den Fall
"Mollath" w. g. die "Steuerfander von Frankfurt" und und und.


Zu 99,9 % außer Spesen nichts gewesen.......................


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Andreas 43,


bitte berichte....wir sind schon alle sehr gespannt .....:cool:


Es grüßt
moglerfreund
 
Hallo Andreas 43,

ist deine Angelegenheit (sprichwörtlich) wie das "Hornberger schießen"
ausgegangen oder hat sich verflogen:D. Bitte berichte doch bzw. du musst doch wissen, dass wir auf deiner Seite sind und natürlich wissen, wo-wie die Mühlen mahlen;)

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Forum

Ich habe etwas Zeit gebraucht um die Sache zu verdauen.
Mein Anwalt und ich auch waren sehr gut vorbereitet.
Der Gutachter, ein angestellter Arzt der Klinik rechts der Isar (diese gehört dem Freistaat Bayern gegen den ich ja prozessiere) fängt an sein Schlechtachten zu rechtfertigen.
nach den ersten Sätzen hab ich ihn schon aus dem Konzept gebracht und ihm die erste Lüge nachweisen können. So ging es 1 1/2 Std. weiter.
Als der Gutachter einen hochroten Kopf hatte und sich nur noch in Widersprüche verfangen hatte, brach der Richter ab und sagte zu mir, dass ihn die Beweise nicht interessieren würde und das Gutachten ihm plausiebel erscheint.:mad:
Kurz und gut. Der Richter sah die ganze Zeit den Gutachter und den Vertreter des Freistaates Bayern an und dann hat den Antrag meines Rechtsanwaltes abgelehnt:eek:
Den Richter hat noch nicht mal mein Untersuchungszeuge interessiert. Die Aussage brauche er nicht.

Verwaltungsgericht - gehört dem Freistaat Bayern
Gutachter - angestellt beim Freistaat Bayern

So viel zum Thema " GERECHTIGKEIT"
es ist drauf geschi....
Die halten alle zusammen und prügeln auf uns Unfallopfer rum.
Die Quintessenz ist nun, dass es zum Verwaltungsgerichtshof nach München geht.

Trotz alledem gebe ich NICHT auf.


Grüße

A 43
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andreas,

vielen Dank für die Info und Kopf hoch.....

Den Nachweis zu erbringen der Gutachter habe grob willentlich - vorsätzlich falsches Gesundheitszeugnis abgelegt ist das wohl schwerste Unterfangen im Strafrecht. Hier braucht es einen TOP Rechtsbeistand aus dem Strafrecht. Die Anhörung/Befragung des Gutachters ist ähnlich einem Kreuzverhör zu führen und akribisch vorzubereiten.

Nach Deinen Ausführungen hasst Du den Gutachter befragt - und ich meine genau da lag, liegt der Fehler.

Der Richter hätte anders reagiert wenn er einem Volljuristen im Strafrecht auf Augenhöhe hätte begegnen müssen. Gerade bei dieser Anschuldigung und Konstellation der Strukturen hätte ein Strafrechter einen Protokollschreiber zum Termin beantragt - was ein deutliches Zeichen an den Richter ist. War den einer da ?
Wäre der Richter - bei unstrittiger Beweisanknüpfung -so verfahren wie von Dir geschildert, wäre dieser schneller als Befangen erklärt worden als im lieb ist. Was hat dein Anwalt getan ?

Es gibt viele Möglichkeiten in der Verhandlung zu agieren jedoch muss im Vorfeld taktiert werden. Allzu oft sieht das Gericht - trotz Rechtgrundlage und Antrag- davon ab den Gutachter überhaupt zu laden.

Der Graben zwischen dem ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnis gegenüber eine unschlüssigen medizinischen Anknüpfung ist im Sozialrecht sehr groß und die Richterschaft weiß Ihre bestellten Gutachter gut zu schützen - es gibt eh nicht mehr viele....

Nur rechtsbrüchig dürfen die Richter dabei nicht werden. Diesen Pfad ist schmal und dort kann man ansetzten - sofern man im Vorfeld die Schlinge schnürt und auf den Punkt zu zieht.

Trotzdem bestürzt es mich zu tiefst wie es Dir ergangen ist und ich hoffe das Du dieser "Matrix" weiter entgegentrittst - das zeigt WIR sind auch wer und einige in der Richterschaft - nicht alle wohlgemerkt - täten gut daran zu reflektieren wer den letztendlich der Verletzte ist !

Es Grüßt
moglerfreund
 
Hallo Andreas,

auch ich habe mit Bestürzung gelesen, wie es dir ergangen ist und schließe mich den Worten von Moglerfreund voll und ganz an.

Gruß Jürgen
 
Hallo Thomas,

erstmals schließe ich mich meinen Vorrednern an:(.

Du warst event. einwenig zu "blauäugig" und musstest Lehrgeld zahlen bzw. die
Angelegenheiten gegen in 99,99 % leider wohl immer negativ für den Verunfallten aus.

dein
brach der Richter ab und sagte zu mir, dass ihn die Beweise nicht interessieren würde und das Gutachten ihm plausiebel erscheint.

Die Amigo Hundlinge schlüpfen doch sich Gegenseitig in den A.....:p
und drehen die Geschichte so hin wie sie es brauchen.

Es gab schon andere Fälle s. die Geschichte mit den vier Steuerfahnder von Frankfurt und nicht mal da, ist bis dato dem Gutachter strafrechtlich viel
Passiert. (aber einwenig Verwaltungsrechtlich s. u.)

M. E. solltest du auch ein Augenmerk auf die medizinische Seite legen
bzw. das Gutachten durch andere Gutachten erschüttern.

Nochmals einwenig deine U. Biografie:
Ich hatte im Herbst 2010 einen Wegeunfall vom Dienst nach Hause. Bei den späteren Untersuchungen kam heraus, dass meine RM in der Schulter und meine Bizepssehne gerissen war.

Beides wurde von verschiedenen Ärzten operiert. Der erste hat die Bizepssehne "verschandelt" und die RM nicht gesehen.

Der zweite hat dann die RM operiert und zwar spitzenmäßig. Er konnte nicht fassen, dass ein sehr bekannter Arzt aus einer Privatklinik eine zu mehr als 90% gerissenen RM nicht gesehen hat.


Hallo @,

heute ist es nun endlich soweit. Habe um 10 Uhr einen Termin gegen die Versicherung meines Unfallgegners vor dem Landgericht Passau. Auf diesen Termin habe ich fast 1 Jahr gewartet.

Die Versicherung verweigert mir seit einem Jahr sämtliche Zahlungen(sei es Schmerzensgeld oder Verdienstausfall)


Meine GUV ist das LfF. Ist in etwa das gleiche nur vom Staat.


Och, die ganze Sache geht schon seit 9 Jahren. Mittlerweile konnte ich zwei Profs. grobe Behandlungsfehler (schwarz auf weiß) nachweisen, einen vom LfF "bezahlten" Gutachter vorm VWG zerlegen. Im Moment siehts ganz gut aus und bin voooooooorsiiiiiiiiichtig optimistisch. Ein Gutachten der TUM München steht noch aus.


Ich muss vom Verwaltungsgericht Augsburg aus zu einem Prof. Dr. Biberthaler nach München Rechts der Isar.
Fachrichtung Orthopädie, Unfallchirurgie.
Kennt den hier im Forum jemand und kann mir dazu etwas schreiben?

Was machen deine weiteren Angelgenheiten?


Info:
Anbei als Info noch das Urteil vom VG Giesen (Arzt der Steuerfahnder) in den Vorruhestand schickte.

http://www.lareda.hessenrecht.hesse...E090003516:juris-r01&showdoccase=1&doc.part=L


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich meinte natürlich mit Thomas den Andreas43

Grüße

Siegfried21
 
Hallo,


wenn der Richter in einer mündlichen Verhandlung öffentlich ausspricht: ......"Beweise interessieren mich nicht",.....dann hätte der mandantierte Rechtsanwalt sofort einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit schon während der anstehenden Verhandlung stellen müssen.

Einen solch gravierenden Verstoss gegen das Verfahrensrecht, kann sich kein Richter erlauben, weil er dadurch seine Neutralitätspflicht verletzt und deshalb kein faires Verfahren mehr garantiert. Dies stellt einen absoluten Revisionsgrund dar.

Hoffentlich hat der Anwalt eine Anhörungs- bzw. Verfahrensrüge per Antrag gestellt? Selbst wenn daraufhin eine Ablehnung durch den Richter erfolgte, ist dies für eine Berufungsverhandlung äusserst wichtig. Denn dann kann bei erneuter Antragstellung die 2. Instanz diesen neuen Antrag nicht mehr selbständig übergehen.


Gruss
kbi1989
 
Hallo,

im Rahmen von Äußerungen von Richtern möchte ich nochmals auf
das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1750/12

hinweisen:

Als der Bevollmächtigte der Beschwerdeführerin ihm daraufhin vorhielt, es sei auch seine Aufgabe, die Wahrheit zu erforschen, entgegnete der Richter: „Die Wahrheit interessiert mich nicht:eek:.

2. Nach diesen Maßstäben wurde im vorliegenden Fall der grundrechtliche Anspruch auf den gesetzlichen Richter nicht gewahrt.

Die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters, nach der er „wohl etwas ungehalten“ reagiert habe, gibt keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, unter welchen Voraussetzungen Unmutsbekundungen eines Richters, die sich auf das Verhalten von Prozessparteien oder Zeugen beziehen, bereits als solche geeignet sind, den Eindruck der Voreingenommenheit zu wecken (vgl. BverfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 – 2 BvR 247/09 -, juris, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.?März 2012 – 14 W 2/12 – NJW-RR 2012, S. 960 <960>; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2012 – 10 W 42/11 (Abl.) -, juris, Rn. 28; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 42 Rn. 17; Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2008, § 42 Rn. 24 m.w.N.).

Mit der Äußerung, auf die sich der Befangenheitsantrag der Beschwerdeführerin bezog, hat der Richter nicht nur Unmut über ein Verhalten ihres Bevollmächtigten zum Ausdruck gebracht, sondern zugleich bekundet, dass er an der Erfüllung einer wesentlichen richterlichen Amtspflicht nicht interessiert sei. Der zivilprozessuale Beibringungsgrundsatz macht es zwar zur Sache der Parteien, die notwendigen Tatsachenbehauptungen aufzustellen und Beweismittel zu benennen, und beschränkt insoweit die Aufgabe des Richters, den Sachverhalt zu erforschen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 – IX ZB 137/07 -, NZI 2008, S. 240 <241>). Er bedeutet aber ebenso wenig wie andere Beschränkungen der Pflicht zur Ermittlung und Berücksichtigung von Tatsachen – wie sie, etwa im Interesse der Verfahrensbeschleunigung, auch im Ansatz vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägte Verfahrensordnungen kennen -, dass den Richter die Wahrheit grundsätzlich nicht zu interessieren hätte:eek:. Auch der Zivilrichter ist nach Maßgabe der anwendbaren Verfahrensordnung, seinem Amtseid gemäß, verpflichtet, der Wahrheit zu dienen (§ 38 Abs. 1 DriG).



Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Umstände (vgl. BverfGE 82, 30 <38>; zur zivilprozessualen Rechtslage Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2008, Rn. 378; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 1992 – 11 W 76/92 -, OLG-Report 1992, S. 343; OLG Frankfurt a.?M., Beschluss vom 23. September 1997 – 6 W 140/97 -, NJW-RR 1998, S. 858 <859>; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. September 2004 – 16 W 126/04 -, OLG-Report 2004, S. 561 <562>) kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht verneint werden:p.

Nachdem der Richter sich geweigert hatte, einen Beweisantrag und weitere Äußerungen des Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin in das Protokoll aufzunehmen, und dieser deshalb dem Richter vorgehalten hatte, es sei seine Aufgabe, die Wahrheit zu erforschen, stellte die daraufhin an den Bevollmächtigten gerichtete Äußerung des Richters, die Wahrheit interessiere ihn nicht, keinen bloßen Hinweis auf die zivilprozessrechtlichen Grenzen der richterlichen Pflicht zur Sachverhaltsermittlung dar. Unter diesen Umständen war die Annahme des Landgerichts, die Äußerung begründe keine Ablehnung, weil sie beide Parteien gleichermaßen beschwere, unvertretbar.

Die grob unsachliche Äußerung des Richters war eindeutig als zurückweisende Reaktion auf ein vom Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin vorgebrachtes Anliegen erfolgt und daher offensichtlich geeignet, den Eindruck einer Voreingenommenheit gerade nach dieser Seite hin zu erzeugen. Erst recht ist die Annahme des Oberlandesgerichts nicht tragfähig, die Äußerung sei hinzunehmen als Reaktion auf eine sachwidrige Beeinflussung durch den Beklagtenvertreter, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als Druckmittel eingesetzt habe, um den Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen.

Weshalb in dem Hinweis auf eine bestehende Amtspflicht eine sachwidrige Druckausübung liegen soll, ist nicht ansatzweise nachvollziehbar. Selbst wenn der Bevollmächtigte der Beschwerdeführerin mit seinem Hinweis auf die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts die Reichweite dieser Pflicht unter den gegebenen Umständen verkannt haben sollte, kann darin eine die Besorgnis der Befangenheit ausschließende Rechtfertigung für die anschließende Äußerung des Richters schon deshalb nicht liegen, weil in einem rechtsstaatlichen Verfahren die Pflicht des Richters zur Erfüllung seiner Amtspflichten und zu sachlichem Umgang mit dem Parteivorbringen nicht davon abhängt, dass dieses Vorbringen auf zutreffenden rechtlichen Einschätzungen beruht.

Quelle:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121212_2bvr175012.html):


Grüße

Siegfried21
 
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