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Ausschluss aus der PU

monroe

Nutzer
Registriert seit
2 Juli 2007
Beiträge
35
Hallo,

mir sagte letztens jemand, dass es fast besser wäre, wenn der Gutachter niedrigereren Invaliditätsgrad feststellen würde. Wenn dieser nämlich zu hoch wäre, könnte es sein, dass die Versicherung mich rausschmeisst.

Ist das schon mal jemanden passiert? Um welche Summen ging es da?

Bislang musste die Versicherung in Summe etwa 7500 EUR zahlen. Dies für zwei Unfälle innerhalb von dreizehn Jahren Beitragszahlung.

Nun steht nächstes Jahr ein Gutachten an, wo man mir sagte, dass ich zwischen zwanzig- und dreissigtausend erwarten kann. Muss ich wirklich mit einer Kündigung seitens der Versicherung rechnen? Wie sind die Aufnahmechancen bei anderen Versicherern?

LG
Monroe
 
Hallo monroe,

wie es die privaten Unfallversicherer mit den Kündigungen handhaben weiss ich leider nicht. Hast du dir mal die Bedingungen deines Vertrages zu diesem Punkt durchgelesen, was überhaupt theoretisch möglich wäre? Was mir jedoch bekannt ist, dass z.B. private Rechtsschutzversicherer die von dir aufgezeigten Wege beschreiten.

In einem solchen Fall ist jedoch folgendes wichtig zu wissen:
  1. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer zur Kündigung des Vertrages berechtigt (meistens aber innerhalb recht enger Fristen nach Meldung des Versicherungsfalls, hierzu näheres in den Bedingungen)
  2. Wird man einmal vom Versicherer gekündigt, ist es meistens schwierig einen neuen Versicherer zu finden, der einen überhaupt noch aufnimmt oder es werden horrende Risikozuschläge verlangt.
Ergo bleibt bei begründeten Befürchtungen der Kündigung (und inwieweit deine Befürchtungen begründet sind, kann ich nicht abschätzen) die Flucht nach vorn: Selber kündigen und schnellstens einen neuen Versicherer suchen. Auf die Regulierung eines bereits eingetretenen Schadens darf dies keinen Einfluss haben!

Gruß
Joker
 
Hallo Monroe,

der Versicherer kann, wenn er Leistungen erbracht hat, den Vertrag kündigen.


Zum Neuabschluss einer PUV:

Im Antrag für eine Unfallversicherung wird nach Gesundheitsbeeinträchtigungen und erlittenen Unfällen gefragt (Gesundheitserklärung). Ferner wird nach bestehenden, früheren oder beantragten Unfallversicherungen gefragt.

Füllt man den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig aus, kann der Versicherer den Antrag annehmen (eventuell mit höheren Prämien) oder ablehnen.


Füllt man den Antrag nicht wahrheitsgemäß und unvollständig aus, kann man mit einer Annahme rechnen. Man zahlt dann bis zum Ablauf des Vertrages die vereinbarten Prämien, das war’s dann.

Sollte jedoch während der Laufzeit des neuen Vertrages ein Unfall geschehen, wird der Versicherer unter Berufung auf den nicht wahrheitsgemäßen und unvollständig ausgefüllten Antrag Versicherungsbetrug unterstellen und den Vertrag als von Anfang an als ungültig bezeichnen, keine Leistungen erbringen und die schon gezahlten Prämien einbehalten. (Heino erlebt dies z.Z. auch)​
Gruß
Luise
 
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