• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Auslegung von Bedingungen

Reickja

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
485
Hallo

ein Auszug aus unseren Versicherungsbedingungen. AUB 2000 plus

Wann sind die Leistungen fällig?

Wir sind verpflichtet innerhalb eines Monats- bei Invaliditätsanspruch und bei der Unfall-Rente innerhalb von drei Monaten- zu erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:

Nach des Unfallherganges und der Unfallfolgen,
beim Invaliditätsanspruch und bei der Unfallrente zusätzlich Nachweis über den Abschluß des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist.
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen, übernehmen wir.

Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von 2 Wochen.

Steht der Leistungsanspruch zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.

Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditäts-Leistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.

Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss
von Ihnen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.

Wie verträgt sich das mit der 15 Monatsregelung, die natürlichauch in unseren Bedingungen steht. Wir haben mittlerweile auch schon den Zwischenbescheid, daß im Januar ein GA beauftragt werden soll.

Da aber im Januar die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen sein wird,
befürchten wir, dass nur die Todesfallsumme zur Auszahlung kommt. Diese ist aber bereits aufgrund Schwerstverletzungen schon ausgezahlt worden.

Oder was verstehe ich da nicht richtig?

Danke für jede Hilfe
 
Hallo Reickja,

es wäre schön, wenn Du bei einem neuen Thema auch einen eigenen Thread aufmachst.
Wie es scheint, bingst Du hier verschiedene Begriffe durcheinander.

Versuche bitte Deine Fragen noch einmal konkreter zu formulieren.

Gruß von der Seenixe
 
Top