Laird_Harvey
Mitglied
Hallo an alle,
ich hoffe mal wieder auf Eure tollen Beiträge und Ideen!
Folgende Problematik, die ich mal wieder mit meiner PUV habe:
Das abschließende Gutachten liegt vor:
Der Gutachter sagt: 3/5 (entspricht 4,2/7) Beinwert insgesamt, jedoch nur 1/7 Beinwert als Unfallfolge. Die Differenz (also 3,2/7 Beinwert) würde er als Therapieschaden deklarieren.
Jetzt sagt natürlich die PUV, das soe nur 1/7 leisten müssen.
Aber in den AUB 2004 § 2, Absatz 2, Satz 2 ist folgender Wortlaut:
.... Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch eine unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren....
Also
Liebe Grüße,
Laird_Harvey
ich hoffe mal wieder auf Eure tollen Beiträge und Ideen!
Folgende Problematik, die ich mal wieder mit meiner PUV habe:
Das abschließende Gutachten liegt vor:
Der Gutachter sagt: 3/5 (entspricht 4,2/7) Beinwert insgesamt, jedoch nur 1/7 Beinwert als Unfallfolge. Die Differenz (also 3,2/7 Beinwert) würde er als Therapieschaden deklarieren.
Jetzt sagt natürlich die PUV, das soe nur 1/7 leisten müssen.
Aber in den AUB 2004 § 2, Absatz 2, Satz 2 ist folgender Wortlaut:
.... Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch eine unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren....
Also
Liebe Grüße,
Laird_Harvey