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Laird_Harvey

Mitglied
Registriert seit
6 Juli 2009
Beiträge
66
Ort
Niedersachsen
Hallo an alle,

ich hoffe mal wieder auf Eure tollen Beiträge und Ideen!

Folgende Problematik, die ich mal wieder mit meiner PUV habe:

Das abschließende Gutachten liegt vor:

Der Gutachter sagt: 3/5 (entspricht 4,2/7) Beinwert insgesamt, jedoch nur 1/7 Beinwert als Unfallfolge. Die Differenz (also 3,2/7 Beinwert) würde er als Therapieschaden deklarieren.

Jetzt sagt natürlich die PUV, das soe nur 1/7 leisten müssen. :mad:

Aber in den AUB 2004 § 2, Absatz 2, Satz 2 ist folgender Wortlaut:

.... Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch eine unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren....

Also :confused::confused::confused::confused:

Liebe Grüße,
Laird_Harvey
 
Hallo,

Dir wird sicher nichts anderes übrig bleiben, als gerichtlich gegen Deine PUV vorzugehen. Diese "Spielereien" sind altbekannt. Formuliere noch einen letzten Brief und dann reiche Klage ein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

Dir wird sicher nichts anderes übrig bleiben, als gerichtlich gegen Deine PUV vorzugehen. Diese "Spielereien" sind altbekannt. Formuliere noch einen letzten Brief und dann reiche Klage ein.

Gruß von der Seenixe


Guten Morgen,

aus deiner Erfahrung heraus:
Wie würdest DU in diesem Fall die Chance auf Erfolg sehen?

LG, Harvey
 
Guten Morgen Laird_Harvey,

ich möchte Seenixe nicht vorgreifen....aber ich denke um Dir Deine Frage zu beantworten wird sie sehr kräftig ihre Zauberkugel putzen müssen;).

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1.) die PUV sagt "....huch, das haben wir in unseren VB stehen. Natürlich zahlen wird dann."
2.) Du klagst und gewinnst:)
3.) Du klagst und verlierst:mad:

Alles ist möglich.....leider.

Ich (meine Meinung) würde klagen wenn Du eine RSV hast.

Gruß
Kai-Uwin
 
Aub 2004

Hallo Laird Harvey,

Dein Fall ist etwas ungewöhnlich, ich mach mir immer mal wieder darüber
Gedanken.

Unfall 5/2007, die 3-Jahres-Frist wurde von der PUV verlängert. Eine Knie-Tep
war eigentlich nötig (hast Du jetzt eine?). Von Vorschaden bzw. nicht unfall-
bedingtem Schaden habe ich nichts in Erinnerung.

Könntest Du bitte zum allgemeinen Verständnis hier Deine Verletzung b.z.w.
Funktionsbeeinträchtigung zusammenfassend beschreiben. Alle Deine Beiträge,
zum Teil nochmals, zu lesen und entsprechend zusammenzufügen verlangt
einen zu hohen Zeitaufwand.

Gerne würde ich dann versuchen Dir weiterzuhelfen gegen die PUV zu kämpfen.

Vorab, wenn man AUB 2004 § 2, Absatz 2, Satz 2 liest, könnte man denken
Du wärest im Recht. In den mir vorliegenden AUB meiner PUV ist ein solcher
Satz nicht geschrieben. Bitte zitiere den gesamten Absatz 2, damit nichts
aus dem Zusammenhang anders zu verstehen ist.

Viele Grüsse

Meggy
 
Sorry für die späte Antwort !

Hallo erstmal,

im ANhang habe ich hoffentlich die AUB 2004 P.1 hochladen können, bei der man den kompletten Paragraphen erkennen kann.

Kurz zur Historie:

Dienstunfall im 05/2007, danach 8 Wochen keine Behandlung seitens der BW-Ärzte, mal sehen was sich tut

Ende 07/2007: erste OP mit refixierung der Kniestrukturen, mediale Raffung, laterales Release etc. ANhaltende Beschwerden, eher schlimmer als besser. Fehlerhaft gelegter Schmerzkatheter im N. femoralis, seitdem sehr stark ausgeprägtes Restless Legs Syndrom mit medikamentöser Behandlung (Restex in Höchstdosis) und komplettes Missempfinden im rechten Bein

11/2007: bis dahin nur Physio, andauernde Schmerzen im Kinie (noch immer mit Ortheses, keine Vollbeslatung) bis in den Halswirbelbereich.
Dann doch erneute Therapie-OP mit Refixierung der Raffung / des Releases + Knorpelbohrungen.

01/2008: W-Ärzte schreiben "mich" ab, danach Behandlung zivil.

03/2008: OP im örtlichen KrKhs, geplanter HTO (Schienbeinkopfspaltung zur Verlagrung der Belastung), wurde aufgrund zu starker Knorpelverluste nicht durchgeführt.

05/2008: erstes Gutachten bei Gutachter im örtlichen Krankenhaus: 2/7 Beinwert

nur noch Massagetherapie zur Schmerzlinderung, Physio nur noch zuhause in Eigenregie, da bislang noch immer keine Anerkennung des Dienstunfalles (erst in 03/2010 ! trotz klarer Unfallverhältnisse)

07/2009: 2. Gutachten, ebenfalls im örtlichen Krankenhaus, anderer Arzt
5/7 Beinwert, inzwischen Beinlängendifferenz ca. 4-5 cm, Beckenfehlstellung etc., max. S-Skoliose etc.

PUV lehnt ab und beauftragt Dr. Twehues mit einer Stellungnahme, kein Gutachten. Dieser lehnt alles vollständig ab und rät der Versicherung zur Zahlung ab.

Danach viel Schreiberei mit Einschaltung der Medien, diese erwirken bei der ASsstel eine neues Gutachten bei einem Gutachter meiner Wahl und verpflichtet sich, nach dem Gutachtren abzurechnen!

Der Gutachter bescheinigt mir 3/5 Gesamtinvalidität, davon jedoch nur 1/7 Beinwert unfallbedingt, der Rest ist Therapieschaden.

Ich hoffe die Schilderung ist eindeutig ?

LG, Harvey
 

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Aub 2004

Hallo Laird Harvey,

der Gutachter kennt Deine Versicherungsbedingungen nicht. Diese hätten
ihn auch nicht zu interessieren. Er hat ein Gutachten erstellt und eine
Invalidität von 3/5 festgestellt, davon 1/7 Beinwert.

Rechnung 3/5 = 42% .... 1/7 = 10 %.

Der Rest (= 32 %) sei ein Therapie-Schaden.
...........................................
AUB 2004 § 2 Absatz 2, Satz 2

Ausschlüsse

Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe die der Versicherte
an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt.

Versicherungsschutz besteht jedoch wenn die Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch
strahlendiagnostische und therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden
Unfall veranlasst waren.
..............................................
Wenn man diesen Vertragstext wortwörtlich versteht hat in Deinem Fall
die Versicherung jetzt unverzüglich die Invaliditätsentschädigung zu zahlen.

Die Invalidität ist eindeutig durch den Unfall begründet. Ohne das Ereignis
wären die Gesundheitsschäden nicht entstanden.

Dass die Therapie den größten Schaden verursacht hat, ist ja lt. AUB 2004
zu Deinem Glück mitversichert.

Was rät Dein Anwalt? Ich würde mich von einem Fachanwalt für Medizin- und
Versicherungsrecht nochmals beraten lassen. Bei Erfolg zahlt die Versicherung
auch die nicht unerheblichen Kosten.


Viele Grüsse

Meggy
 
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