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Auslandsunfall - nicht angeschnallt

Lillisz

Nutzer
Registriert seit
18 Jan. 2008
Beiträge
2
ich hatte beim trampen in spanien einen verkehrsunfall. ich bin mit einer freundin in einem lkw mitgefahren, war aber UNangeschnallt! (ein lkw hat nur zwei sitze, ich saß hinten auf dem bett des fahrers).
jedenfalls bewegen sich die kosten für mich schon in für mich sehr hohe summen (ich bin studentin), weil mein gesammter besitz verbrannt ist, ich in spanien notversorgt wurde (plus voraussichtlich bergungskosten...), der flug nach deutschland (ich musste abgeholt werden), die ärztliche versorgung in deutschland (schienbeinbruch). ich hatte in den letzten monaten nicht die nerven, mich damit zu beschäftigen, weil meine freundin dabei gestorben ist und meine gedanken eher damit beschäftigt waren, als mti dem ganzen adminitrstaiven kram.
meine krankenversicherung möchte anscheinend das geld von der spanischen versicherung bekommen, sie haben jetzt jedenfalls alle daten haben wollen vom unfall. und bis spätenstens 8.2 . muss ich die nebenklage (wegen ausgleichszahlungen (?) und evtl. ersatzansprüchen) gestellt haben, wenn ich das will.
es ergebens sich für mich verschiedene probleme, ich hoffe, jemand kann mir dabei helfen!
1) ich weiß nun nicht, ob ich auch finanzielle ansprüche stellen kann, wenn ich nicht angeschnallt war.
kann mir jemand sagen. ob es für mich sinnvoll ist, eine nebenklage zu stellen?
(es wird auf jeden fall einen prozess geben, da der staatsanwalt gegen den unfallverursacher (bisher anscheinend noch unbekannt) klagen wird)
2) wie kann ich mich gegebenenfalls schützen, wenn ich mich am prozess beteilige und man mir erklärt, dass ich für meine kosten selbst aufkommen muss, weil ich nicht angeschnallt war?
(ich müsste ja dann auch anwaltskosten tragen...)
3) kann mich die krankenversicherung dazu verpflichten, die gesamten erbrachten leistungen zurückzuzahlen, wenn der unfallverursacher meine kosten nicht tragen müsste?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lillisz
herzlich willkommen hier im Forum. Du wirst hier im Forum zu deinen Fragen bestimmt noch den einen oder anderen nützlichen Tip zu deinen Fragen erhalten.
Ich würde dir in jedem Fall unbedingt empfehlen dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzten der sich auch im spanischen Recht auskennt. So einen Anwalt kann dir deine Anwaltskammer und auch der ADAC nennen.
Nur so kannst Rechtsnachteile z.B durch das nicht Anschnallen vermeiden.
Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, so solltest du dir bei deinem zuständigen Amt einen Gutschein für Rechtsberatung holen.
Viel Erfolg!

Micha

PS. Hast du auch eine Verletzung an den Händen und schreibst deshalb fast alles klein?
 
was ist denn meine Anwaltskammer?
ich bin in Rechtsfragen wirklich ohne jegliches Wissen...

und welches Amt meinst du bezügliches des Gutscheins?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Lillisz,

bitte mal in den Gelben Seiten oder im Internet nach Deinem Gerichtsbezirk schauen. Dort ist dann auch der Sitz der zuständigen Anwaltskammer aufgeführt. (Anwaltskammer= Vereinigung der RA von Amtswegen)
2.Bei Deinem zuständigem Amtsgericht, kannst Du einen Beratungsschein beantragen. (dort deine Probleme schildern)

Gruß Pit
 
Hallo Lillisz,

ich denke, dass du auch finanzielle Ansprüche stellen kannst auch wenn du nicht angeschnallt warst. Weil, du konntest dich nicht anschnallen (es gibt keine Gürte auf dem Fahrerbett). Da hat er seiner Pflicht verletzt und haftet für dich.

Ich denke auch, dass die Krankenversicherung dich nicht dazu verpflichten kann, die gesamten erbrachten Leistungen zurückzuzahlen, wenn der Unfallverursacher deine Kosten nicht trägt? Dazu haben wir Krankenversicherung, damit wir nicht selbst die ganze Heilung bezahlen müssen auch wenn es keinen Unfallgegner gibt.

Ich wünsche dir, dass du einen guten Anwalt findest, der deine Interesse vertreten kann.

Viele Grüße,
Hela
 
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